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GEZ Befreiung - kein Ding der Unmöglichkeit

GEZ Befreiung Die Situation ist vielen jungen Menschen wohl bekannt: Nach dem Auszug aus dem elterlichen Haus in die erste eigene Wohnung klingt es plötzlich an der Haustür. Vor der Tür steht der Außendienstmitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale. Er wolle nur mal kurz hören, wieso bisher keine Anmeldung für die GEZ-Gebühren erfolgt ist.

Zunächst einmal gilt: Hereinlassen muss man den unerwarteten Besuch grundsätzlich nicht. Eine Pflicht für die Entrichtung der Rundfunkgebühren besteht hierzulande aber dennoch, weshalb man ebenso gut direkt nach dem Einzug für das Lastschriftverfahren anmelden kann. Geschieht dies nicht, kann es im Ernstfall am Ende sogar zur Verhängung eines Bußgeldes durch die Landesanstalten kommen. Die GEZ selbst kann solche Strafen nämlich rein rechtlich nicht aussprechen.
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GEZ verlangt Nachweise für die Befreiung von der Rundfunkgebühr
Doch unter gewissen Umständen besteht die Möglichkeit einer GEZ Befreiung. Im wie Falle der Abmeldung von der GEZ-Gebührenpflicht gestaltet sich diese Befreiung den Erfahrungsberichten vieler Verbraucher im Internet zufolge nicht gerade einfach. Angeblich macht es die Gebühreneinzugszentrale den Bürgern bewusst schwer, eine GEZ Befreiung durchzusetzen. Ob diese Mutmaßungen berechtigt sind, soll an dieser Stelle nicht weiter thematisiert werden. Wichtig ist vielmehr der Hinweis: Die GEZ Befreiung ist möglich. Welche Anforderungen existieren und welche Unterlagen vorlegt werden müssen oder sollten, um eine rasche Umsetzung und die wunschgemäße Senkung der monatlichen Fixkosten zu erreichen.




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Auch nicht genutzte Geräte führen zur Gebührenpflicht
Um sich mit der GEZ Befreiung eingehend befassen zu können, muss man sich erst vor Augen führen, welche Gebühren überhaupt für welche Geräte zu entrichten sind. Zunächst einmal reicht es schon aus, ein Gerät zu besitzen, mit dem der Empfang gebührenpflichtiger Inhalte möglich wäre. Der Konjunktiv reicht aus, um zum Kreis der Gebührenzahler gezählt zu werden. Solche Geräte können Radios, Fernseher oder die so genannten neuartigen Rundfunkgeräte sein – damit sind unter anderem Mobiltelefone oder PCs gemeint. Haushalte, die nur über ein Radio und/oder über ein neuartiges Rundfunkgerät verfügen zahlen pro Monat eine GEZ-Gebühr in Höhe von derzeit 5,76 Euro. Gehört zusätzlich ein Fernseher zum Haushalt, liegt die Gebühr bei monatlich 17,98 Euro. Die GEZ Befreiung kann beispielsweise dann möglich werden, wenn die bisher verfügbaren Geräte nicht mehr einsetzbar sind oder abgeschafft wurden. Allerdings ist hierbei eher von der besagten Abmeldung als von der GEZ Befreiung zu sprechen.

Studenten und Azubis können GEZ Befreiung durchsetzen
Bei der Befreiung von der Gebührenpflicht müssen Bürger bestimmte Voraussetzungen erfüllen, derer es eine ganze Reihe gibt. Die wesentliche Erkenntnis bezüglich der GEZ Befreiung besteht darin, dass es hierbei vielfach nur um einen vorübergehenden Zustand handelt. Ausgelöst wird dieser Zustand durch bestimmte Rahmenbedingungen, die beruflicher oder rein finanzieller Natur sein können.

Junge Bürger in der Ausbildungsphase – also im Studium oder einer der verschiedenen Arten der Berufsausbildung – können eine Befreiung von der Gebühr erreichen. Bedingung für die GEZ Befreiung ist zunächst, dass die Verbraucher wahlweise Förderungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder die so genannte Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen.

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Auch behinderte Bürger, die Ausbildungsgeld beziehen, können in den Genuss einer GEZ Befreiung kommen.


Freistellung für Arbeitslosengeld-, Hartz IV- und Sozialhilfe-Empfänger
Die wohl größte Gruppe, für die eine GEZ Befreiung eine unerlässliche wirtschaftliche Entlastung darstellt, sind die Empfänger von staatlichen Leistungen wie Hartz IV oder Arbeitslosengeld I und Sozialgeld. Auch Sozialhilfe-Empfänger und -Empfängerinnen und Bürger, die andere Leistungen zum Lebensunterhalt wie etwa die Grundsicherung für ältere Menschen beziehen, können die GEZ Befreiung beantragen. Viele andere Empfänger von Sozialleistungen können sich ihrerseits von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Dazu gehören etwa blinde. sehbehinderte und Menschen mit anderen Behinderungen. Eine Rolle spielt hierbei mitunter der Grad der bestehenden Behinderung.

Bei der GEZ abmelden? Hier finden Sie die Informationen zum anmelden, ummelden und abmelden.


Nur bestimmte Nachweise müssen für die GEZ Befreiung eingereicht werden
Bezüglich der Nachweispflicht kursieren gerade im Internet etliche widersprüchliche, mitunter aber vor allem falsche Aussagen. So müssen Antragsteller für ihre GEZ Befreiung zum Beispiel trotz aller Hinweise im Web nicht ihre Kontoauszüge oder Einkommensnachweise einreichen, um eine Chance auf die Freistellung zu erreichen. Auch der Mietvertrag muss generell nicht vorgelegt werden. Empfänger von Wohngeld, Pflegegeld, Rentenleistungen oder Arbeitslosengeld müssen ebenfalls grundsätzlich keine Bescheide vorlegen.

Natürlich wird die GEZ Befreiung nicht ohne Prüfungsvorgänge bewilligt durch die Gebühreneinzugszentrale. So müssen viele Antragsteller durchaus Nachweise einreichen, wobei normalerweise Kopien der Originaldokumente ausreichend sind. Allerdings sollten diese in beglaubigter Form vorliegen. In Frage kommen für die GEZ Befreiung unter anderem der Bescheid vom BAföG-Amt oder der Bescheid für das Anrecht auf AB-Unterstützung, also Ansprüche auf Berufsausbildungsbeihilfe. Wurden Leistungen in Form von Sozialhilfe bewilligt, kann auch dieser Bescheid eingereicht werden. Gleiches gilt für den Bewilligungsbescheid zur so genannten Grundsicherung im Alter. Auch hinsichtlich der Erbringung von Nachweisen ist die individuelle Situation entscheidend, weshalb sich Bürger genau informieren sollte. Oft ist es ratsam, den direkten Kontakt zur Gebühreneinzugszentrale zu suchen, um zuverlässige Aussagen zu erhalten, damit die GEZ Befreiung reibungslos vonstatten gehen kann.

GEZ Formular Unterlagen zur GEZ Befreiung können per Fax und oder Post übermittelt werden
Wissenswert für Bürger ist im Falle eines Antrags, dass sich dieser prinzipiell erst auf den kommenden Monat beziehen kann. Die rechtzeitige Zustellung des Antrags auf GEZ Befreiung ist also sinnvoll. Denn selbst die geringen Gebühren können in schlechten Zeiten eine Belastung für die Haushaltskasse darstellen. Den Antrag selbst können Bürger besonders zügig per Internet beziehen. Auf den Internetseiten der GEZ stellt das benötigte Formular zum Download bereit. Natürlich kann das Formular auch per Post beantragt werden.

Was die Zusendung des ausgefüllten Befreiungsformulars betrifft: Dieser kann wahlweise per Post erfolgen, alternativ kann auch ein Fax an die GEZ geschickt werden. In beiden Fällen sollten Verbraucher jedoch Versandnachweise – also etwa in Form eines Einschreibens oder eines Fax mit Versandbestätigung – vorliegen, um Probleme mit der GEZ Befreiung im Vorfeld zu vermeiden.

Die Befreiung per Internet ist nach Aussagen der Gebühreneinzugszentrale aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.

Befreiung ist nur vorübergehend vorgesehen
Unbefristet erfolgt die GEZ Befreiung im Übrigen leider nicht. Denn natürlich kann sich der Status der Antragsteller mitunter schon kurzfristig wieder ändern. Unter normalen Umständen erfolgt die Freistellung von den Rundfunkgebühren für eine Zeitspanne von sechs Monaten bis zu maximal einem Jahr. Dies ist darauf zurückzuführen, dass auch die für die GEZ Befreiung verantwortlichen Leistungen in der Regel mit Fristen zugesprochen werden. Liegt keine derartige Frist für die (oftmals staatlichen) Leistungen, kann auch die Gebührenpflicht bei der GEZ auf bis zu drei Jahre festgelegt werden.