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Personalausweis, Geburtsurkunde – viele Möglichkeiten zur Identifikation Der Aufwand indes ist für beide unerlässlichen Vorkehrungen nahezu identisch. So benötigt man zunächst einmal einen gültigen Personalausweis, um den Wohnsitz anmelden zu können beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Eine Alternative stellt der gültige Reisepass dar. Wollen Personen aus dem Ausland einen Wohnsitz anmelden, ist neben dem jeweils gültigen Pass des Heimatlandes unter Umständen auch eine – natürlich ebenfalls aktuelle – Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum vorgelegt werden. Allerdings ist dies in der Regel nun bei Personen vonnöten, die nicht aus der Europäischen Union stammen, bei EU-Bürgern ist die Anmelde-Prozedur sogar noch leichter und weniger zeitaufwendig. Wer nicht nur für sich selbst, sondern auch den Nachwuchs einen Wohnsitz anmelden muss, sind wahlweise die je nach Herkunftsland (internationale) Geburtsurkunde (bei Kindern, die bisher keinen eigenen Kinderausweis besitzen) oder der jeweilige Kinderausweis einzureichen im Rahmen der Anmeldung. Die Mitnahme und der persönliche Besuch des Einwohnermeldeamtes ist aus dem Grund erforderlich, weil die Behördenmitarbeiter eine Korrektur der Anschrift im Ausweis vornehmen müssen. Kein Nachweis durch den Vermieter mehr erforderlich Eine Veränderung hat sich im Jahre 2005 bei der Anmeldung ergeben. Vormals bestand die so genannte doppelte Meldepflicht in Deutschland. Diese sah vor, dass nicht nur der Mieter seinen Wohnsitz anmelden musste, darüber hinaus verlangte der Gesetzgeber auch vom Vermieter eine Anmeldung der neuen Mieter. Heutzutage ist diese Doppel-Meldung nicht mehr erforderlich, so dass die Vermieterseite deutlich entlastet wurde. Wobei auch für die Mieter ein Vorteil entstanden ist, weil sie ihren Vermieter möglicherweise früher immer wieder an die Anmeldung hätten erinnern müssen, damit alles endlich erledigt ist. Angeben müssen die Besucher beim Einwohnermeldeamt aber nach wie vor mehrheitlich auch die Adresse sowie den Name des so genannten Wohnungsgebers. Einreichen müssen Verbraucher zudem ein vollständig und korrekt ausgefülltes Anmeldeformular, um den Wohnsitz anmelden zu können. In der Regel kann dieses Formular schon vor dem Gang zur Behörde als Dokument über die Behörden-Webseiten auf den Rechner heruntergeladen werden, um sich die Ausfüllarbeit auf dem Flur des Einwohnermeldeamtes zu ersparen. Denn dort wartet man bekanntlich schon ohne zusätzlichen Aufwand mitunter ziemlich lange. Anmeldeformular kann meist heruntergeladen werden Benötigt werden das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die gültigen Pässe auch in den Fällen, in den Dritte damit beauftragt werden, einen Wohnsitz anzumelden. Berufliche Einbindung oder eine unvorhergesehene Erkrankung kann dazu führen, dass die Wohnsitzanmeldung durch Bevollmächtigte erfolgen muss. Ergänzend zu den Pässen und dem Formular für die Anmeldung muss hier jedoch auch ein Vollmacht der anzumeldenden Person vorgelegt werden. Nur dann kann der Anmeldevorgang wie gewünscht durchgeführt werden. Auf den Internetseiten der Meldebehörde erfahren zugezogene Verbraucher auch die genauen Öffnungszeiten, zu denen die Anmeldung erfolgen kann. Denn nicht immer ist jede Anlaufstelle zu den üblichen Bürozeiten geöffnet. Informationen finden Internetnutzer auf den Seiten zudem dazu, wo genau sich das zuständige Einwohnermeldeamt befindet, auch die beste Fahrroute kann im Einzelfall angeboten werden. Dies ist nicht nur deshalb wichtig, weil man in neuen Umgebungen nicht immer gleich jedes Amt ausfindig macht. Vor allem in Großstädten werden in den Vororten vielfach eigene Sprechzeiten angeboten, damit Bürger nicht lange Fahrtstrecken auf sich nehmen müssen, um den Wohnsitz anmelden zu können. Wie gesagt: An einem Besuch des Amtes führt kein Weg vorbei, eine postalische Zusendung der Unterlagen ist wegen der Eintragung im Ausweis nicht möglich. Fristen einhalten, um Bußgelder zu vermeiden Kaum Unterschiede zwischen den verschiedenen Städten in Deutschland gibt es hinsichtlich der Fristen, die bei der Wohnsitzanmeldung zu beachten sind. Fast überall liegt diese Frist bei einer Woche nach dem Einzug in die Wohnung. Es geht somit nicht um die Unterzeichnung des Mietvertrages, sondern um den Termin, zudem tatsächlich ein Einzug erfolgt. Wird diese Frist versäumt, kann es aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zur Verhängung einer Geldbuße durch die Behörde kommen. Allerdings: Da Mieter für die Anmeldung ihres Wohnsitzes keinen Mietvertrag vorlegen müssen, ist mit einem Bußgeld wohl nur zu rechnen, wenn sich die Bürger bei der Anmeldung bezüglich ihres Einzugtermins versprechen. Weitere Gebühren werden nicht anfallen, wenn Bürger ihren Wohnsitz anmelden. Nur die verspätete Anmeldung kann durch besagtes Bußgeld zur Zahlung von Gebühren führen. Die Dinge, an diese es bei der Wohnsitzanmeldung zu berücksichtigen gilt, kann man eigentlich an den Fingern einer Hand abzählen. Sich diese Aspekte rechtzeitig klar zu machen und an die zeitige Anmeldung zu denken, hilft dabei zu verhindern, dass am Ende aufgrund eines versäumten Behördengangs doch noch Kosten für einen sonst kostenlosen Prozess zu übernehmen sind.
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