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Abmelden

 
Abmelden So gern wir bei einem Umzug alles unbürokratisch hinter uns lassen würden: Bei einigen Ämtern und Behörden ist es nicht nur nötig, sich an- sondern auch abzumelden. Sehen Sie den Wohnungswechsel als Anlass, sich von altem Ballast zu befreien; Verträge und Abonnements durchzusehen und Überflüssiges zu kündigen oder Anbieter zu wechseln. Derartig befreit, macht der Neustart doppelt so viel Spaß. Dabei sollten Sie allerdings rechtzeitig an die Vertragskündigungen denken, um die Kündigungsfristen auch einhalten zu können.

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Beim Einwohnermeldeamt besteht keine generelle Pflicht zur Abmeldung mehr. Seit 2004 genügt es, wenn man sich innerhalb von einer Woche nach dem Umzug auf dem Amt bzw. im Bürgerbüro der neuen Gemeinde anmeldet. Die Abmeldung wird dann automatisch vorgenommen. Notwendig ist die Abmeldung nur noch in zwei Fällen: wenn man ins Ausland zieht und wenn man von einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung zieht.

Welche Formulare zur Abmeldung benötigt werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Ein Blick auf die Homepage der Gemeinde oder ein Anruf beim zuständigen Bürgeramt hilft im Einzelfall weiter. Viele Ämter stellen die notwendigen Formulare mittlerweile online bereit. In einigen Städten reicht auch die formlose Abmeldung per Brief. Bei anderen muss man persönlich erscheinen und seinen Personalausweis vorlegen.

Kfz abmelden
Im Falle eines Umzugs ist es ausreichend, wenn man sein Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle am neuen Wohnort ummeldet. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nicht nötig. Häufig kann man die Kfz-Ummeldung direkt auf dem Bürgeramt vornehmen und mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt verbinden. Mitbringen muss man dafür:
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den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung I und II)
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den Personalausweis
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Unterlagen über die Kfz-Versicherung
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gültige Berichte über die letzte Abgas- und Hauptuntersuchung
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die Kennzeichenschilder

Zur Abmeldung seines Fahrzeugs ist man nur dann verpflichtet, wenn man es vorübergehend oder dauerhaft stilllegen will, der Wagen also tatsächlich nicht mehr genutzt wird. Beantragt man die Abmeldung, wird der Wagen zunächst für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Wer sich sicher ist, dass er sein Auto in Zukunft überhaupt nicht mehr nutzen möchte, kann es auch ganz abmelden.

Für die Abmeldung benötigt man ebenfalls die Zulassungsbescheinigung I und II und die Kennzeichen. Möchte man den Wagen dauerhaft aus dem Betrieb nehmen, muss man zudem nachweisen, dass er nicht herumsteht, sondern verwertet wird. Dafür braucht man den Verwertungsnachweis einer Altauto-Annahmestelle.

Telefonanschluss abmelden
Wer umzieht, hat in der Regel die Möglichkeit, seinen Telefonanschluss samt Rufnummer mitzunehmen. Dafür ist lediglich die Ummeldung nötig, die bei den meisten Telefon-Unternehmen online vorgenommen werden kann.

Ein Umzug ist aber auch eine gute Gelegenheit, sich nach einem günstigeren Anbieter umzusehen und dem alten Provider zu kündigen. Dabei sollte man unbedingt die Kündigungsfrist beachten – je nach Anbieter und Tarif variieren diese in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten. Zudem sollte man prüfen, ob die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist. Vorher ist eine Kündigung nicht möglich.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, im Regelfall genügt allerdings ein formloses Anschreiben. Nennen sollte man darin seine Kundennummer, seine bisherige Rufnummer und natürlich seine Anschrift.
Telefonanschluss abmelden

Müll abmelden
Wer ein Grundstück besitzt und einen Umzug plant, muss auch seine Mülltonnen bei der Gemeinde abmelden. Dazu genügt in aller Regel ein kurzes Anschreiben, das direkt an die Gemeinde adressiert ist. Hier muss man die Menge und Größe der Tonnen sowie die Anzahl der Personen, die diese nutzen, angeben.

Haustiersteuer abmelden
Beim Wohnungswechsel sollte man auch an die Vierbeiner denken. Zieht man in eine andere Gemeinde, ist diese nun für die Hundesteuer zuständig. Am vorherigen Wohnort muss man den Hund daher abmelden. Dabei muss auch die Hundesteuermarke abgegeben werden. Die Abmeldung kann man in jedem Fall persönlich beim Bürgeramt vornehmen. In einigen Gemeinden genügt es auch, den Hund schriftlich abzumelden und die Hundemarke per Post zuzuschicken.

Abos kündigen
Einige Zeitschriften möchte man sicherlich auch am neuen Wohnort noch lesen. In diesem Fall genügt es, dem Kundenservice die neue Adresse mitzuteilen. Das funktioniert meist online oder unter Angabe der Kundennummer auch schriftlich oder telefonisch.

Tageszeitungen oder ähnliche Zeitungen, die man in der neuen Wohnung nicht mehr lesen möchte oder kann, muss man kündigen. Wie bei allen Verträgen sollte man dabei auf eventuelle Mindestlaufzeiten und die Kündigungsfristen achten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dabei ist die Kunden- bzw. Abo-Nummer zu nennen. Hat man dem Verlag eine Einzugsermächtigung erteilt, zieht man diese mittels des Kündigungsschreibens zurück.

Um sicherzugehen, dass die Kündigung auch beim Empfänger ankommt, kann man sie als Einschreiben mit Rückschein verschicken. Oder man sendet sie als Fax und hebt den Sendebericht auf.