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Krankenkasse ummelden - Fristen und Policen-Dschungel

Bürokratie Deutschland Deutschland gilt nicht völlig ohne Grund als Weltmeister, wenn es um bürokratischen Aufwand und Fristen geht. Ein wichtiger Bereich hinsichtlich der Ummeldungen, Anmeldungen und Wechsel von Versicherungspolicen ist die Krankenkasse. Verbraucher sollten generell stets daran denken, dass sie ihre Krankenkasse ummelden, wenn der Wohnort gewechselt wird. Oft sind Umzüge bei entsprechend frühzeitiger Planung auch der perfekte Moment, um endlich die Krankenkasse wechseln zu können, wenn in der Vergangenheit Unzufriedenheit über den Katalog der verschiedenen Versicherungsleistungen der Krankenversicherung herrschte.

Auch die Zusatzbeiträge, die bei vielen Versicherungsgesellschaften seit einigen Monaten nach der oft kritisierten gesetzlichen Korrektur durch die Bundesregierung Einzug halten, sind ein Grund für viele Bürger, doch mal ein wenig genauer hinzuschauen, ob sich nicht doch eine günstigere Versicherungspolice auf dem Markt findet, um idealerweise sowohl die Kosten zu senken als auch mit etwas Glück sogar noch besseren Service durch einen Wechsel zu erhalten. Denn auch die Anbieter von Versicherungen befinden sich zunehmend in einem stärkeren Wettbewerbsumfeld wieder und müssen sich etwas einfallen lassen, damit die Verbraucher die Krankenkasse wechseln. Extraleistungen sind mitunter die Folge solchen Wettbewerbs.



Kündigungsaufwand sehr gering - formlose Schreiben ausreichend
Wenn Versicherungsnehmer ihre Krankenkasse ummelden möchten, kann dies in der Regel recht formlos vonstatten gehen. Ein schlichtes Anschreiben oder eine E-Mail mit den üblichen Personendaten, der alten sowie der neuen Anschrift reicht dies meist aus. Zunehmend erlauben die Versicherungen ihren Kunden die Ummeldung über spezielle Kontaktformulare auf den eigenen Internetseiten. Auch Portale wie das Angebot einfach-ummelden.de entdecken Versicherungsanbieter verstärkt für sich. Registrierte Versicherungsnehmer können über diese Portale direkt nicht nur die Krankenkasse ummelden, sondern auch gleichzeitig viele andere Unternehmen über die neue Adresse informieren.

Sich frühzeitig darum zu kümmern, die Krankenversicherung umzumelden, ist schon deshalb angemessen, damit die Versicherten rasch eine neue Chipkarte von ihrer Versicherung übersandt bekommen. Die Ummeldung zu vergessen, kann sich im Einzelfall möglicherweise auf den Versicherungsschutz im Krankheitsfall auswirken. Bei teuren Behandlungen kam es in der Vergangenheit mitunter zu Auseinandersetzungen mit den Versicherern, die sich darauf beriefen, dass die Kunden verspätet die Adressänderungen bekannt gaben und der Versicherungsschutz nicht gegeben war. Ob dies nun juristisch zutreffend ist, sei dahingestellt. Krankenversicherte, die solche unnötigen Probleme grundsätzlich umgehen möchten, sollten zeitnah zum Umzug die Krankenkasse ummelden.

Sonderkündigungsrecht erlaubt rascheren Wechsel der KV
Will ein Versicherungsnehmer sogar die Krankenkasse wechseln, gilt es stets an Fristen für Kündigungen zu denken – die gilt für die normale gesetzliche Versicherung ebenso wie für die Private Krankenversicherung. Wichtig ist es nicht zuletzt auch, um die Möglichkeit eines so genannten Sonderkündigungs-rechts zu wissen. Dieses Recht hat der Gesetzgeber für den Moment geschaffen, in einem eine Versicherung die Kunden entweder über die zukünftige Erhebung von Sonderbeiträge in Kenntnis setzt oder die Prämien kürzen will. Die Frist für eine solche Kündigung beträgt in Deutschland derzeit zwei Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Richtlinien.

Sonderkündigungsrecht Krankenkasse
Versicherte können ihre Versicherung generell binnen einer Frist von zwei Monaten zum Ende des aktuellen Monats kündigen, diese Frist gilt auch bei den genannten Sonderkündigungen. Ist ein Versicherung beispielsweise seit 18 Monaten Mitglied einer bestimmten Krankenkasse und will der Versicherte die Krankenkasse wechseln, ist er nach dem Wechsel (nach Einreichung einer ordentlichen Kündigung!) wiederholt für den gleichen Zeitraum an die neue Versicherung gebunden, solange diese ihren Versicherungsnehmern nicht durch Veränderungen ihrer Policen-Konditionen das Recht zur Sonderkündigung verschafft.


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Veränderung durch Fusionen bringt ebenfalls recht zu außerplanmäßigem Versicherungswechsel
Die Krankenkasse wechseln können Verbraucher auch dann, wenn es zu einer Fusion verschiedener Gesellschaften kommt. Da auch solche Unternehmenszusammenführungen durch Beitragerhöhungen oder das Entfallen bestimmter Leistungen negativ für die Versicherten auswirken kann, besteht unter Berücksichtigung der genannten Fristen auch in diesem Zusammenhang das Sonderkündigungsrecht. Entfallen können die Fristen, wenn der Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung entfällt oder Versicherte aus freien Stücken in eine private Krankenversicherung wechseln möchten. Diesen Schritt sollten sich Bürger aber sehr gut überlegen, denn anders als vor Jahren noch ist die Privatversorgung nicht zwingend vorteilhaft. Zumal der Wechsel zurück in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung mitunter ein steiniger sein kann.

Krankenkasse ummelden Wechselseitige Bestätigung der Versicherungsgesellschaften erforderlich
Unbedingt achten sollten Versicherte nach Einreichung einer Kündigung darauf, dass ihnen die frühere Versicherung spätestens nach 14 Tagen ein Bestätigungsschreiben über die Kündigung der Police zukommen lässt. Dieses wird bei der neuen Krankenkasse benötigt, damit sichergestellt ist, dass kein doppelter Versicherungsschutz besteht. Die Kündigung selbst wird aufgrund der Krankenversicherungspflicht in Deutschland nur dann rechtskräftig, wenn der alten Kasse ein Aufnahmebescheid in die neue Kasse vorgelegt wird. Kommt es bei der alten oder der neuen Krankenversicherung zu Problemen mit der Ab- oder Anmeldung zu Komplikationen können sich die Verbraucher an das Bonner Bundesversicherungsamt wenden, um für rasche Lösung der Schwierigkeiten zu sorgen. Ärgerlich finden viele Verbraucher, dass Kündigung und Wechsel von einer in die andere Krankenversicherung in Deutschland nicht durch den neuen Wunschversicherer erfolgen kann. In diesem Punkt sieht das Versicherungsrecht aber nun einmal eine persönliche Kündigung vor. Der Aufwand jedoch ist wirklich minimal.

Immer wieder stellt sich unerfahrenen Versicherten, die Krankenkasse ummelden oder wechseln möchten, die Frage danach, ob die Kassen in Deutschland gezwungen sind, Verbraucher aufzunehmen. Zumindest für die gesetzlichen Krankenkassen besteht eine solche Aufnahmepflicht, ohne dass individuelle Erkrankungen und Vorgeschichten als Aufnahmehindernis in Betracht gezogen werden dürfen. Einzige Bedingung für die Aufnahme: Die Antragsteller müssen versicherungsberechtigt sein. Eine Ausnahme der Kündigungsprozedur gibt es übrigens für Auszubildende, Schüler, Studierende und andere Berufsanfänger. Sind sie erstmalig in ihrem Leben versicherungspflichtig im Berufsleben aktiv, können sie binnen einer Frist von 14 Tagen die Krankenkasse wechseln. Natürlich ist diese Sonderregelung nur ein einziges Mal nutzbar.



Bei der privaten wie auch der gesetzlichen Krankenversicherung sollten sich die Verbraucher ruhig reichlich Zeit für den Versicherungsvergleich nehmen. Vor allem bei der Privatversicherung sollte man sich anschauen, welche Anforderungen an die Versicherungsnehmer gestellt werden. Umfangreiche Gesundheitschecks können die Aufnahme erheblich erschweren und die Policen extrem teuer machen. Dieses Problem kennen gesetzlich versicherte Bücher, die ihre Krankenkasse wechseln oder ummelden möchten nicht. Dennoch unterscheiden sich die Policen im Umfang ihrer Leistungen ebenfalls deutlich, so dass sich höhere Ausgaben je nach Krankengeschichte lohnen können.