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Wer einen Fernseher oder ein Radio besitzt und zum Empfang bereithält, gehört zu den so genannten gebührenpflichtigen Rundfunkteilnehmern. „Zum Empfang bereithalten“ bedeutet, dass die Geräte technisch funktionsfähig sind - dann können sie theoretisch öffentlich-rechtliche Fernseh- und Radiosender empfangen. Daher muss jeder, der solche Geräte besitzt, sich bei der GEZ anmelden und zahlen, unabhängig davon, ob er die Programme tatsächlich anschaut oder nicht. Auch Autoradios müssen bei der GEZ angemeldet werden. Seit einigen Jahren besteht zudem eine Gebührenpflicht für so genannte neuartige Rundfunkgeräte. Dazu gehören etwa Computer mit Internetanschluss oder UMTS-fähige Handys. Denn auch über das Internet ist der Empfang von öffentlich-rechtlichen Programmen möglich. Privatleute müssen allerdings nur Gebühren für neuartige Rundfunkgeräte entrichten, wenn für den Haushalt noch kein Radio und kein Fernseher angemeldet sind. Anders sieht es bei Rechnern mit TV-Karte aus: Da hier uneingeschränkter Fernseh-Empfang möglich ist, gelten diese als TV und kosten die vollen Gebühren.
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Gebühren Für gewöhnlich zahlt man die Gebühren in einem vierteljährlichen Rhythmus, man kann aber auch eine halbjährliche oder eine jährliche Zahlungsweise wählen. Für Fernsehen und Radio werden dann alle drei Monate 53 Euro fällig, für Radio und die so genannten neuartigen Rundfunkgeräte allein beträgt die Gebühr 17,28 für drei Monate.
GEZ online ummelden Um der GEZ die Änderung des Wohnortes und / oder der Kontoverbindung mitzuteilen, kann man verschiedene Wege nutzen: So kann man etwa bei der Hotline unter 018 599 950 100 anrufen. Eine weitere Möglichkeit ist, das Änderungsformular über die Website gez.de abzurufen, auszudrucken und auszufüllen und dann per Fax an die GEZ zu schicken. Am schnellsten und kostenlos funktioniert allerdings die Ummeldung online. Unter gez.de ruft man dafür den Menü-Punkt Online-Service auf. Dort kann man wählen, welche Daten man ändern möchte – im Falle eines Umzugs „Adresse/Wohnanschrift“. Nach einem Klick auf „Ändern“ erscheint das Formular und man kann nun direkt seine persönlichen Daten eingeben sowie die alte und die neue Adresse, zudem natürlich das Datum, ab dem die neue Adresse gilt. Mit dem gleichen Formular kann man ebenso die Zahlungsweise ändern und entscheiden, ob man die Gebühren per Lastschrift oder per Überweisung zahlen möchte. Nachdem das Formular ausgefüllt ist, muss man seine Daten noch einmal prüfen und bestätigen und kann die Änderungsanzeige dann abschicken. Anschließend besteht die Möglichkeit, das Formular für die eigenen Unterlagen auszudrucken. Für welchen der drei Wege man sich auch entscheidet, um die Wohnortsänderung mitzuteilen – man muss auf jeden Fall seine Teilnehmernummer bereithalten. Diese findet sich auf der GEZ-Meldebestätigung, die man nach der Erstanmeldung bei der GEZ bekommen hat. Hat man nach dem Umzug mehr Empfangsgeräte im Haus als zuvor, zum Beispiel weil man sich zusätzlich zum Radio den ersten eigenen Fernseher zulegt, muss man noch das Formular „Anmeldung“ ausfüllen. Schafft man beim Umzug dagegen eines der Empfangsgeräte ab und möchte dafür nicht mehr zahlen, nutzt man das Formular „Abmeldung“. Das funktioniert online ähnlich einfach wie die Ummeldung. Bei der Abmeldung von Geräte sollte man beachten, dass diese nicht rückwirkend möglich ist und immer nur für volle Kalendermonate gilt. Meldet man ein Gerät nun zum 15. Juni ab, wird die Abmeldung erst zum 1. Juli wirksam.
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