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Frierende Mieter dürfen dem Eigentümer einheizen.

Der Beginn der Heizperiode richtet sich nach dem Wetter.

Der Juni eiskalt, der Juli ein Fiasko, der August total verregnet – was tun, wenn das Thermo-meter in der Wohnung gerade einmal 18 Grad anzeigt und die Heizperiode noch längst nicht in Sicht ist?
 
Heizung Viele Vermieter zeigen auch bei längeren Schlechtwetterperioden und keineswegs sommerlichen Temperaturen wenig Neigung, zwischen Mai und September die Heizanlage in Betrieb zu nehmen, zumal bei ständig steigenden Heizkosten. Sinkt die Temperatur in der Wohnung jedoch unter 18 Grad Celsius, haben Mieter auch im Hochsommer ein Recht auf warme Heizkörper.
„Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung liegt, entgegen verbreiteter Ansichten, keineswegs im Belieben des Eigentümers“, betont Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der AXA, Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Selbst wenn Beginn und Dauer der Heizperiode – meist zwischen Ende September und Ende April - eigens im Mietvertrag geregelt wurden, muss der tatsächlichen Witterung Rechnung getragen werden. Dies geschieht sogar im ureigensten Interesse des Eigen-tümers: Kühlen die Wände der Wohnung aus, schlägt sich an ihnen schnell Wasserdampf aus der Raumluft nieder. Teure Bauschäden durch Schimmelpilzbefall sind die vermeidbare Folge. Liegt die Außentemperatur drei Tage lang niedriger als 12 Grad Celsius, schalten verantwortungsbewusste Vermieter daher den Brenner ein, ungeachtet der Jahreszeit.
Für sie entstehen dadurch keine finanziellen Nachteile, werden die Heizkosten doch auf den Mieter umgelegt. Unterbleibt das Heizen der Mieträume dennoch, kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen: Bis zu 15 Prozent etwa bei gemessenen 18 Grad Raumtemperatur.

Umgekehrt hat der Mieter die Pflicht, bei längerer Abwesenheit während der Kälteperioden für eine ausreichende Beheizung der Mieträume zu sorgen. Dreht er alle Thermostate zu und fährt für drei Wochen in den Urlaub, kann es bei Frosteinbruch zum Einfrieren und Platzen von Wasserrohren sowie anderen schwerwiegenden Bauschäden kommen. „In diesem Fall trägt der Mieter nicht nur die volle Verantwortung für den entstandenen Schaden, sondern auch dessen Kosten“, erklärt die Juristin der AXA. Wer bei den Heizkosten Geld sparen will, der sollte sich stattdessen lieber detailliert mit seiner jährlichen Abrechnung auseinandersetzen – hier zahlen viele Mieter nach wie vor zu viel.
Heizkostenabrechnung

Sie können weder für teure Abrechnungs- und Ablesesysteme noch für die Instandhaltung des Heizungssystems zur Kasse gebeten werden. Außerdem können seit 2001 Nachzahlungen nur noch maximal bis zu einem Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode eingefordert werden. Ältere Ansprüche des Vermieters verfallen seither mit Ablauf dieser Frist.
 

Schönheitsreparaturen - Wann Mieter zu Pinsel und Farbe greifen müssen
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Renovieren Selbst der strahlendste Sonnenschein, mag in der Mietwohnung keine rechte Hochstimmung aufkommen lassen? Vielleicht ist dies der richtige Zeitpunkt, um voller Tatendrang zu Pinsel und Farbe zu greifen und den eigenen vier Wänden einen neuen Anstrich zu verpassen. „In den meisten Fällen werden Schönheitsreparaturen per Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Wer keine entsprechende Klausel in seinem Vertrag hat, darf sich freuen, denn sein Vermieter ist für die Wiederherstellung des Wohnkomforts zuständig“. Bei allen anderen ist jedoch Eigeninitiative gefragt.

Wann muss renoviert werden?
Um das Entstehen eines Renovierungsstaus zu verhindern, ist der Renovierungsbedarf durch Fristenpläne konkretisiert, denen auch die Gerichte weitgehend folgen. So sollten Küche und Bad bzw. Dusche alle drei Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre gestrichen werden. Sonstige Nebenräume sind spätestens alle sieben Jahre an der Reihe. Was viele nicht wissen: „Diese Fristen gelten unabhängig davon, in welchem Zustand die Wohnung übernommen wurde“, so die AXA-Juristin.

Ein Mieter muss sie auch dann einhalten, wenn er die Wohnung unrenoviert übernommen hat. Die Fristen laufen allerdings in jedem Fall erst ab Einzug. Was muss renoviert werden? Alle Teile einer Wohnung, die sich im Laufe der Zeit durch normales Wohnen abnutzen, sollten in regelmäßigen Abständen einer Renovierung unterzogen werden. So stehen auf dem Programm Anstreichen bzw. Tapezieren von Wänden und Decken, Lackieren von Heizkörpern und –rohren, Streichen der Fenster und Außentüren von innen sowie die Beseitigung kleinerer Putz- und Holzschäden.


Teurer Pfusch - Was tun bei Handwerkerfehlern?
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Handwerker Gerade erst wurde die Waschmaschine repariert und schon bilden sich wieder Pfützen in der Waschküche? Die Fliesen im renovierten Badezimmer verlaufen in eigenwilligen Schlangenlinien? Handwerkerstunden sind teuer, da ist es doppelt ärgerlich, wenn die Leistung am Ende zu wünschen übrig lässt. Muss der Kunde trotz Pfusch zahlen? „Wenn bei der Abnahme eine mangelhafte Leistung festgestellt wird, ist der Handwerker zur so genannten Nacherfüllung verpflichtet. Die Kosten dafür muss er selbst tragen.

Sollte die Beseitigung des Mangels dem Handwerker nicht möglich sein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten“, so Anne Kronzucker. Wird ein Mangel erst später entdeckt, hat der Kunde dennoch Anspruch auf Nachbesserung. Denn Handwerker haften zwei volle Jahre für die Mängelfreiheit ihrer Arbeit. Allerdings ist eine vertragliche Verkürzung der Gewährleistungsfrist möglich, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch nur bis auf ein Jahr. Darum genau auf das Kleingedruckte im Vertrag achten! Für Leistungen des Bauhandwerks gilt eine Frist von fünf Jahren laut BGB, die in der Regel nicht verkürzt werden kann. Derartige Klauseln z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Handwerksfirma sind ungültig. Die einzige Möglichkeit, die Verjährung von Bauleistungen zu begrenzen, besteht darin, die Geltung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zu vereinbaren. Dann ist allerdings das gesamte VOB-Regelungswerk bindend. Einzelne für sie vorteilhafte Punkte herauspicken kann sich eine Baufirma nicht.

Die Fünfjahresfrist gilt über die Handwerkerleistung hinaus auch für das verwendete Baumaterial. Diese Regelung ist nicht nur für den Handwerker günstig, der zuvor bei jedem Mangel allein in der Pflicht war, sondern auch für Heimwerker. Fünf Jahre können nun Ersatz-ansprüche für durch mangelhafte Baumaterialien verursachte Schäden geltend gemacht werden. Das gilt auch für Waren aus dem Baumarkt. Allerdings nur bei fachgerechter Verarbeitung und hierfür liegt die Beweislast beim Kunden. Tritt der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Materialfehler vorliegt. In diesem Fall ist es am Händler, zu beweisen, dass eine fehlerhafte Verarbeitung Schuld ist, wenn er um Ersatz- und Schadenersatzansprüche herumkommen will.
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Jede Handwerkerleistung - auch eine Reparatur – hat einen Werkvertrag zur Grundlage. Sehr wichtig ist daher die genaue Formulierung des Auftrags. „Er ist die Grundlage, um Nachbesserungen zu fordern, wenn das Endprodukt nicht der Vereinbarung entspricht oder um den Handwerker wegen Verzuges anzumahnen. Deshalb sollte auch ein Termin für die Fertigstellung darin enthalten sein“. Was ist, wenn die Rechnung deutlich höher ausfällt, als der Kostenvoranschlag vermuten ließ?

Der unverbindliche Kostenvoranschlag ist keine Festpreisvereinbarung, sondern nur eine grobe Kalkulation, damit der Kunde sich ein Bild davon machen kann, was ihn z.B. bei einer Reparatur erwartet. Erst an den in einem konkreten Angebot genannten Preis ist der Handwerksbetrieb gebunden. Häufig wird die Erstellung eines Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt, wenn sich der Kunde gegen eine Reparatur entscheidet. Das ist nur zulässig, wenn er zuvor ausdrücklich auf diese Kosten hingewiesen wurde. Das bloße Überreichen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in der Regel nicht ausreichend.

Web-Tipp
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen erhalten Sie unter www.das-rechtsportal.de. Unter anderem finden sich hier Musterschreiben für Mieter und Vermieter, Grundsatzurteile zur Mietminderung und eine besonders umfangreiche Sammlung von Urteilen zum Thema Mietrecht.




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