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Postalisch ummelden - bei Behörden wird’s schwierig

Postalisch ummelden Das Internet hat für die Bürger in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens zum Teil erhebliche Erleichterungen bringen können. Viele Dinge, die früher nur auf dem Postweg erledigt werden konnten, können heute bequem vom heimischen Computer aus vorgenommen werden. Dennoch ist nicht jeder Verbraucher ein Fan des Web. Gerade wenn es um Anmeldungen oder Ummelde-Maßnahmen geht, nutzt mancher doch lieber den herkömmlichen Weg. Viele Bürger möchten sich lieber postalisch ummelden.

Ein Grund kann sein, dass dieser Weg durch die Option eines Einschreibens (mit Rückantwort) Sicherheit verschafft. Sicherheit in dem Punkt, dass das Schreiben auch tatsächlich angekommen ist. Kommt es zu Problemen, weil die Ummeldung beim Adressaten angeblich nicht angekommen ist, gibt es einen Nachweis darüber, dass alles ordnungsgemäß und vor allem rechtzeitig erledigt wurde. Insbesondere bei der Kündigung von Verträgen kann der nicht fristgerechte Eingang des jeweiligen Schreibens zu Problemen führen. Rechtlich können Verbraucher auf Nummer sicher gehen, wenn sie sich postalisch ummelden und dabei auf die Variante eines Einschreibens vertrauen.



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In einem Punkt aber muss es für die Bürger beim Wunsch bleiben, sich postalisch ummelden zu können. Bei vielen Behörden ist es nicht möglich, den persönlichen Vorstellungstermin zu umgehen, indem man eine Ummeldung auf dem Postweg vornimmt. Dies gilt insbesondere für das Anmelden des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Zwar gibt es in einigen wenigen Städten wie etwa München die Möglichkeit, dass sich Bürger zunächst postalisch ummelden. Um den Gang zur Behörde kommen die Bürger dennoch nicht in Gänze herum. Zu einem späteren Zeitpunkt muss man dennoch zur Behörde gehen, weil die Eintragung der neuen Anschrift im Personalausweis erforderlich ist. Auch die Ummeldung des Kfz bei der nach einem Umzug zuständigen Zulassungsstelle muss zwingend vor Ort erfolgen.


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Verträge müssen fristgerecht umgestellt und gekündigt werden
Leichter wird es Verbraucher gemacht, wenn sie etwa ihrer Hausbank die neue Adresse übermitteln oder ihre Hausratversicherung umstellen möchten. Hier können sich Kunden ohne Probleme postalisch ummelden. Allerdings sind vor allem bei der genannten Versicherungspolice neben der eigentlichen Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft in der Regel weitere Angaben erforderlich. So kann sich die Police eventuell verteuern, wenn neue Anforderungen an den Vertrag gestellt werden, etwa weil sich die Wohnungsgröße verändert hat. Die Anbieter werden die Kunden in dieser Sache höchstwahrscheinlich unmittelbar nach der Ummeldung um die benötigten Informationen bitten.

Postalisch ummelden können Kunden auch ihre Verträge aus den Bereichen Telekommunikation, Strom, Gas und all der anderen Verträge, über die ein normaler Haushalt verfügt. Auch hierbei spielt die rechtzeitige Ummeldung in erster Linie bezüglich einer möglichen Kündigung eine wesentliche Rolle. Sind die alten Leistungen am neuen Wohnort – dies kann etwa bei Hochgeschwindigkeits-Anschlüssen im Internetsektor der Fall sein – nicht verfügbar, ist eine frühzeitige Korrektur der Verträge erforderlich, um nicht letzten Endes vielleicht sogar für den bisherigen und einen zusätzlichen Tarif am neuen Wohnort zahlen zu müssen.

Der digitale „Postweg“
Gerade mit Bezug auf solche Dienstleistungsunternehmen kann das WWW die Erledigungen vereinfachen und beschleunigen, damit sich Verbraucher beim Umzug schnell wieder auf das Wesentliche, also den Umzug selbst, konzentrieren können. Schließlich handelt es sich bei einer E-Mail oder ähnlichen Nachrichten via Internet ebenfalls um einen Vorgang, bei dem sich Verbraucher postalisch ummelden. Nur eben „elektropostalisch“, wie es neudeutsch heißt. Hier gibt es verschiedene Wege, auf denen sich Internetnutzer die Ummeldearbeit erleichtern können. Einerseits verfügt mittlerweile jedes Unternehmen über eine eigene Firmen-Webseite.

Dort können sich Kunden über Kontaktformulare ummelden. Darüber hinaus verfügen viele Internetseiten über gesonderte Kunden-Center, in denen Kunden vertragliche Korrekturen oder Kündigungen zum nächstmöglichen Weg vornehmen können, ohne sich dafür postalisch ummelden zu müssen. Doch es gibt noch einen weiteren Ansatz, damit Briefe nicht unerwartet wie bisher an die frühere Anschrift zugestellt werden.
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So bietet die Post ihren Kunden den so genannten Nachsendeauftrag. Dieser erfüllt im eigentlichen Sinne seinen Zweck, wenn Verbraucher oder Unternehmen vorübergehend (für maximal 12 Monate) nicht unter ihrer Anschrift zu erreichen sind. Für alle, die sich postalisch ummelden, kann der Service aber als Ergänzung sinnvoll sein, solange Vertragspartner die neue Adresse noch nicht in ihre Datenbanken aufgenommen haben.

Ummelde-Portale freuen sich über Kundenandrang
Um sich nicht postalisch ummelden zu müssen, können Internetnutzer sich aber noch eine weitere moderne Kommunikationsform zunutze machen. Spezielle Portale bieten Kunden die Möglichkeit, sich dort zu registrieren und im besten denkbaren Falle die gesamte Arbeit vom Portal erledigen zu lassen. Dies funktioniert deshalb, weil sich Dienstleister unterschiedlichster Branchen ihrerseits registrieren. So dienen die Portale quasi als Vermittler zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Der Nutzer muss lediglich seine neue Adresse angeben und auswählen, welche der an das System angeschlossenen Dienstleister über die Adressänderungen informiert werden sollen. Leichter kann es den Verbrauchern kaum gemacht werden. So erklärt sich auch das rasante Wachstum bei den Nutzerzahlen.

Auch wenn sich Bürger bei den meisten Behörden auch weiterhin postalisch ummelden müssen. In fast allen Bereichen ist diese Vorgehensweise inzwischen wohltuender Weise nicht mehr notwendig. Die Medium Internet ist somit nicht nur ein guter Weg, um sich die freie Zeit zu vertreiben. Auch im Rahmen eines Umzugs bietet das Web die Möglichkeit, nicht mehr bürokratischen Aufwand als unbedingt nötig über sich ergehen lassen zu müssen.


Die Adressänderung kann man online bekannt geben. Die neue postalische Adresse kann man dem Ummeldeservice einfach ummelden kostenlos mitteilen.




Preisirrtümer und Änderungen vorbehalten:
Die angegebenen Leistungen und Preisangaben dienen lediglich als Entscheidungshilfe. Sie umfassen keine Garantiezusage. Eine vollständige Leistungsbeschreibung, z. B. Preislisten mit Verbindungsentgelten und Bedingungen zu Tarifen in der jeweils aktuellen Fassung, findet sich in den veröffentlichten Preislisten und AGBs der genannten Unternehmen.