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Nebenkostenabrechnung

Der Volksmund nennt sie die “Zweite Miete“ und so unrecht hat er damit nicht. Die Rede ist von der alljährlichen Nebenkostenabrechnung, auch Betriebskostenabrechnung genannt. Genau diese ist auch immer wieder der Grund für Streit zwischen Mietern und Vermietern. Leider auch oft zu Recht, wie der Deutsche Mieterbund warnt: Fast jede zweite Nebenkostenabrechnung ist zu hoch. Nur wie kann man sich vor überhöhten Abrechnungen schützen und wie kann man rechtzeitig Widerspruch einlegen?

Nebenkostenabrechnung Für was muss ich zahlen?
Nicht alles, was auf der Nebenkostenabrechnung aufgeführt ist, sind tatsächlich Nebenkosten. Laut §1 der Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten „Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den Bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für die gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte, die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden."

Nebenkosten muss man als Mieter zusätzlich zur Miete zahlen, wenn diese auch wirksam im Mietvertrag vereinbart sind. Die Nebenkosten bestehen aus "warmen" Betriebskosten, also Heizkosten, Kosten der Wasserbereitung sowie die Kosten der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage und den folgenden 14 “kalten“, auch “allgemeine“ Betriebskosten genannt:

1. Grundsteuer
Diese wird von der Gemeinde erhoben. In den Mietverträgen ist sie auch oft als "öffentliche Lasten des Grundstücks" vermerkt.
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2. Wasserkosten
Dieser Posten gilt für die Wasseruhr und das Wassergeld. Wenn es in Ihrem Haus auch eine Wasseraufbereitungsanlage oder ähnliches gibt, so werden damit auch diese Kosten abgedeckt.
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3. Abwasser
Diese Gebühren fallen für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage oder für die Kosten der Abfuhr und Reinigung der oder Sickergrube an.
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4. Straßenreinigung/Müllabfuhr
Diese Kosten werden dem Vermieter per Abgabenbescheid durch die Gemeinde in Rechnung stellt.
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5. Fahrstuhl
Strom, Überwachung, Pflege, Reinigung und die regelmäßige Überprüfung der Betriebssicherheit (TÜV) werden hier in Rechnung gestellt.
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6. Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung
Eine Reinigungsfirma oder Putzfrau für Reinigung der Flure und Treppen, dem Keller usw. werden in dieser Position abgerechnet. Für die Kosten zu Bekämpfung von Ungeziefer, sind leditlich laufenden Kosten für Insektenspray oder Giftköder zu berechnen.
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7. Gartenpflege
Auch wenn diese vom Mieter nicht benutzt werden, in den Nebenkosten sind auch die Instandhaltung von Grünflächen und Spielplätzen, die zur Anlage gehören, veranschlagt.
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8. Beleuchtung
Das sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung, das Treppenhaus, für die Kellerräume usw.
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9. Schornsteinreinigung
Die Kehrgebühren für den Schornsteinfeger sowie die Kosten zur Messung der Immissionswerte.
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10. Versicherungen
Kosten der Versicherung gegen Feuer-, Wasser-, Sturm- sowie Elementarschäden. Die Versicherung gegen Glasbruch, die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, Aufzug und vieles mehr, wird ebenfalls damit abgedeckt.
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11. Hauswart
Beinhaltet die Personal- und Servicekosten für den Hausmeister.
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12. Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel
Die Betriebskosten für die Antenne oder die Satellitenschüssel auf dem Dach können auf die Mietparteien umgelegt werden. Bei einem Kabelanschluss, den die Mieter direkt mit einem privaten Kabelanbieter abgeschlossen haben, gilt das nicht.
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13. Wascheinrichtungen
Werden in Ihrem Mietshaus gemeinschaftliche Waschmaschinen in einer Waschküche angeboten, werden auch die Kosten für Strom und Wartung der Geräte verlangt.
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14. Sonstige Kosten
Alle Betriebskosten nach §1, die in 1 bis 13 nicht erwähnt werden. Wenn es in Ihren Haus also Gemeinschafts-einrichtungen wie beispielsweise ein Fitnessraum, Schwimmbad, eine Sauna oder einen Veranstaltungsraum gibt, können die Kosten dafür umgelegt werden.

Eine Nebenkostenabrechnung ist an keine Form gebunden, der Mieter muss diese nur schriftlich erhalten. Das heißt, der Vermieter kann auch per Fax oder E-Mail die Betriebskostenabrechnung zukommen lassen.


pdf nebenkostenabrechnung
 

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  Checkliste zur Betriebskostenabrechnung zum ausdrucken.


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  Strom - Stromvergleich  
  Kreditkarte / Starter-Konto  
  Mobilfunkanschluss  
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Eine korrekte Betriebskostenabrechnung enthält:
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bullet eine Angabe des Abrechnungszeitraums
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bullet eine Zusammenstellung der gesamten Betriebskosten
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bullet die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels
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bullet die Berechnung der auf den einzelnen Mieter entfallenden Betriebskostenanteile
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bullet eine Aufstellung der vom Mieter vorgenommenen Vorauszahlungen

Sollte die Abrechnung unübersichtlich oder die einzelnen Positionen unverständlich oder unzulässig sein, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern. In diesem Fall sollte der Mieter vom Vermieter eine nachvollziehbare Abrechnung verlangen.

Jedoch gibt es da ein Problem: Die Abrechnung wird in der Praxis meist von Abrechnungsfirmen erstellt. Selbst Vermieter verstehen nicht immer das vorgelegte Zahlenspiel der Abrechnungsfirma und trotzdem ist er stets der Ansprechpartner bei Unklarheiten.
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Wenn es keine berechtigten Einwendungen gegen die Abrechnung gibt, also die Nebenkosten korrekt sind, muss der Mieter innerhalb von zirka vier Wochen die Nachzahlung begleichen, ansonsten kann er vom Vermieter auf Zahlung verklagt werden. Wenn Sie als Mieter an der Richtigkeit der Abrechnung zweifeln, können Sie innerhalb von zwölf Monaten Einwände gegen die Abrechnung erheben. Danach ist es zu spät. Das heißt aber nicht, dass Sie sich mit der Begleichung der Rechnung auch zwölf Monate Zeit lassen können. Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass vier Wochen für die Überprüfung reichen. (§ 556 Abs.3 BGB)


Beispiele für häufige Abrechnungsfehler:
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bullet Die Abrechnung ist unübersichtlich und nicht nachvollziehbar.
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bullet Kosten werden aufgeführt, die nicht im Mietvertrag vereinbart wurden.
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bullet Kosten werden veranschlagt, die nicht als gesetzliche Betriebskosten gelten.
bullet Zum Beispiel sind dies Reparaturkosten und Verwaltungskosten.
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bullet Bei den gesetzlichen Betriebskosten sind Posten enthalten, die der Vermieter selbst tragen muss und
bullet nicht auf den Mieter übertragen kann. (versteckte Reparaturkosten, Kosten, Hausmeisterkosten enthalten
bullet Reparaturen oder Verwaltungskosten).
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bullet Doppelte Nebenkosten. Kosten für den Schornsteinfeger tauchen sowohl in der
bullet Betriebskostenabrechnung als auch in den Heizkosten auf.
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bullet Der Verteilerschlüssel ist anders als im Mietvertrag vereinbart (z. B. nach Anzahl der
bullet Personen anstatt nach Wohnfläche).
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bullet Die Betriebskosten leerstehender Wohnungen werden auf die Mieter verteilt und nicht vom
bullet Vermieter selbst getragen.
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bullet Vorauszahlungen werden nicht mit eingerechnet.

Der Vermieter muss die Abrechnung über die Nebenkosten spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Beendigung des Abrechnungszeitraums schriftlich dem Mieter zukommen lassen.

Beispiel: Abrechnungszeitraum 1. Mai 2008 bis 30. April 2009. Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens bis zum 30. April 2010 vorlegen. Wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nun erst nach Ablauf der zwölf Monate abrechnen will, darf der Mieter Nachzahlungen verweigern. Ausnahmefälle gibt es natürlich auch. Wenn der Vermieter zum Beispiel noch nicht den Grundsteuerbescheid der Gemeinde bekommen oder das Unternehmen, dass mit der Abrechnung betraut ist, diese noch nicht fertig gestellt hat. Der Vermieter muss aber die Verzögerung beweisen können.


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Seit 2003 kann man haushaltsnahe Dienstleistungen und Leistungen von Handwerkern im Haushalt bei der Steuererklärung geltend machen. (§ 35 a des Einkommensteuergesetzes).

Seit 2006 geht das auch bei den Anteilen der Arbeitskosten in der Nebenkostenabrechnung, auch wenn der Mieter nicht der Auftraggeber ist. Dies gilt also auch für die Lohnkosten des Hausmeisters, Schornsteinfeger, Wartung des Aufzugs oder der Grünanlage. Bei Aufwendungen bis zu 20 000 Euro können 20 Prozent – aber höchstens 4.000 Euro - der anfallenden Arbeitskosten eines vom Mieter beauftragten Handwerkers und die von Ihm über die Nebenkostenabrechnung bezahlten Arbeitskosten von der Steuer abgesetzt werden. (Einkommenssteuergesetz § 35 a).

Das Finanzamt stellt natürlich Bedingungen. Die Originalrechnung des Handwerksbetriebs mit aufgeschlüsselten Arbeitskosten sowie Bankauszug mit der Abbuchung müssen vorgelegt werden. Das gilt auch für die Nebenkostenabrechnung. Auch hier verlangt das Finanzamt Belege mit der Aufschlüsselung der Kosten inkl. Zahlungsbelege über Nebenkosten und Nachzahlungen oder eine Bescheinigung des Vermieters.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sind:
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bullet Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen: Es können bei Aufwendungen bis 2.550 Euro 20 Prozent
bullet abgesetzt werden aber höchstens 510 Euro.
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bullet Bei Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können
bullet höchstens 20 Prozent des Arbeitslohns bis maximal 6000 Euro abgesetzt werden. Das sind
bullet Steuervergünstigungen von bis zu 1200 Euro im Jahr.