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Ihre Wohnung ist viel zu teuer, Ihr Vermieter
ist ein unangenehmer Zeitgenosse und zudem übersteigen die
Nebenkosten Ihren Lohn. Sie wollen Ihren Mietvertrag kündigen,
aber wie geht man dabei richtig vor?
Enthält ein Mietvertrag keine Bestimmung, wann das Mietverhältnis
beendet sein soll, läuft der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit.
Ein solches Mietverhältnis kann unter Einhaltung der gesetzlich
oder vertraglich bestimmten
Kündigungsfristen durch ordentliche Kündigung
beendet werden, meist sind das drei Monate. Wurde ein Mietvertrag
auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen oder bestehen lange gesetzliche
oder vertragliche Kündigungsfristen, kann ein Mietverhältnis
in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen unter Beachtung einer
Mindestfrist
(§ 573d Abs. 1, 2 BGB) vorzeitig gekündigt werden.
Bei dieser
Art der Kündigung handelt es sich um die so genannte außerordentliche
befristete Kündigung.
Wird ein Mietverhältnis fristlos oder nach der kurzen Mindestfrist
von 3 Monaten gemäß § 573d BGB beendet, spricht man
von einer außerordentlichen unbefristeten Kündigung. Mehr
Infos dazu gibt es hier |
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Umziehen ist bekanntlich teuer, vor allem
der Transport. Wussten Sie, dass man beim Möbeltransport
auch Geld sparen kann? Zieht man zum Beispiel von München
nach Berlin, kann ein Speditionsagent herausfinden, ob ein Möbelspediteur
diese Strecke leer, also ohne Ladung, fährt. Bucht man
diese Tour für seinen Umzug und nutzt somit den freien
Laderaum, kann man mit einer Kostenersparnis von zwanzig bis
vierzig Prozent gegenüber einem regulären Angebot
rechnen. Nähere Informationen erhält man bei der Möbel-Umzugs-Zentrale,
Tel.:
0180/5671626 oder Möbel-Mitfahr-Zentrale, Tel.: 0180/3232377
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| Chronische Erkrankung?
Vorsicht bei Holzschutzmitteln! |
Der amerikanische Naturwissenschaftler und Politiker
Benjamin Franklin wusste dies bereits vor 250 Jahren, aber im Gegensatz
Benjamin Franklin können Sie heute bestimmte Kosten wieder
reinholen.
Das Finanzamt erkennt alle Aufwendungen an, die unmittelbar mit
einem beruflich bedingten Umzug zusammenhängen. Dazu zählen,
vereinfacht gesagt, drei Positionen: die Wohnungssuche, der eigentliche
Umzug sowie Mehrbelastungen, die durch den Wechsel des Wohnortes
entstehen.
Wussten Sie, dass die Finanzbehörden auch
die Ausgaben anerkennen, die für die vergebliche Wohnungsjagd
aufgewendet wurden? Dazu gehören: Zeitungsinserate, Telefonate,
Internetkosten, Porto, Papier und Briefumschläge. Fahrten zur
Wohnungssuche und -besichtigung können mit 30 Cent pro Kilometer
abgerechnet werden, Hotelkosten sowie der Mehraufwand für Verpflegung
von bis zu 24 EUR pro Tag.
Außerdem akzeptiert das Finanzamt
weitere Reisekosten, beispielsweise, wenn die Familie
mit Bahn oder Auto anfährt, um die Räume zu begutachten.
Pech für Benjamin Franklin, denn dieser hätte sich über
diese Möglichkeiten gefreut, und Glück für Sie.
Mehr Infos dazu hier |

| Schonen Sie
Ihren Rücken beim Umzug! |
Eine falsche Bewegung und ein Schuss in den
Rücken lässt Sie aufschreien.
Der Hexenschuss ist perfekt.
Wir geben Ihnen Tipps wie Sie ihre Wirbelsäule beim Tragen
und Heben schwerer Gegenstände schützen und unnötige
Verletzungen vermeiden. Gerade beim Umzug werden Waschmaschinen,
schwere Schrankteile und vollgestopfte Kisten viele Stufen hoch
oder hinunter geschleppt.
Zwar muss es nicht immer gleich zum Hexenschuss
kommen, doch die Belastungen auf die Wirbelsäule sind meist
enorm. Vermeiden Sie beispielsweise schwere Lasten mit gestreckten Beinen und gekrümmten
Rücken aufzuheben. Gehen Sie besser in die Hocke und heben Sie
die Last aus den Knien heraus auf, das schont den Rücken.
Am besten Sie lesen einfach unsere Checkliste zum „Richtigen
Tragen und Heben“ auf www.ummelden.de - ihrer Wirbelsäule zu liebe. |

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Mehr als jeder Dritte in Deutschland möchte
sofort umziehen. Dabei steht der Wunsch nach einem Eigenheim weit
oben der Liste. Endlich kein Ärger mehr mit anderen Mietern
wegen lauter Musik und genug Platz für die James Bond DVD-Sammlung.
Fertighäuser können den Wunsch nach Eigenheim und Freiheit
erfüllen.
Die Fakten sind erstaunlich: In den alten Bundesländern
ist jeder achte Neubau im Fertigbaustil gebaut. In den neuen Bundesländern
sind es sogar noch mehr: Jedes fünfte Haus wird dort von einem
Fertigbauhersteller geliefert.
Das Beste am Fertighaus
ist, dass Sie exakt planen können, wie Sie das Innenleben Ihres
Hauses gestalten wollen. Sie entscheiden ob Keller oder Bodenplatte,
welche Dachziegel, Fenster, Türen, Heizung, Fliesen usw. –
ganz nach Geschmack und Geldbeutel.
Mehr Infos dazu hier
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| ummelden.de
– Wer, was, wann, wieso? |
| Kopfschmerzen
oder schlechte Träume in der neuen Wohnung? |
Es könnte sein, dass Sie die Möbel
in Ihrer Wohnung nicht optimal platziert sind. Alles nur Humbug
oder was? Feng Shui Experten sehen das anders. Feng Shui wird als
"Akupunktur fürs Haus" bezeichnet und ist in östlichen
Kulturen sehr anerkannt.
Nach Feng-Shui-Kriterien sind viele unserer
Gebäude kranke Häuser. Entsprechend reagieren Menschen
mit Müdigkeit, Erschöpfung oder auch Krankheiten. Mit
den Techniken des Feng Shui sollen die Qualität von Energien
erkannt und Disharmonien beseitigt werden.
Ob Tai Chi,
TCM oder Feng Shui, jedes Mal geht es um das richtige Fließen
der Energie, die im Chinesischen Chi heißt. Denn wie Akupunktur
für die richtige Verteilung der Lebensenergie Chi im Körper
sorgt, so kümmert sich Feng Shui um den richtigen Chi-Fluss in
Wohnungen und Gebäuden. Feng Shui, richtig angewandt, bringt
angeblich ein Maximum an Lebensenergie in jeden Wohn- und Arbeitsbereich.
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bundeseinheitlichen Feiertagen für Verbindungen im City- und
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höheren monatlichen Grundentgelt von 31,28 € enthalten.
T-ISDN xxl ist durch die Regulierungsbehörde bis zum 31.12.2002
genehmigt. Kündigungsfrist: drei Monate, Sonderkündigungsrecht
der Deutschen Telekom zum 31.12.2002. Der Bereitstellungspreis beträgt
bei Selbstmontage des Netzabschlussgerätes (NTBA) einmalig
51,57 EUR.
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