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Immobilien-Glossar
Wer sich mit Immobilienfinanzierung beschäftigt, sollte
vorher einen kleinen Sprachkurs belegen, um sich durch das
Wirrwarr unterschiedlicher Bezeichnungen zu kämpfen.
Hier finden Sie eine Auswahl von Begriffen vor, die Ihnen
begegnen könnten.
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Annahmeverpflichtung
Verpflichtung eines Darlehensnehmers,
sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist)
das Darlehen auszahlen zu lassen.
Abtretung
Übertragung von Rechten
und Ansprüchen auf einen Dritten. Bei einer Immobilienfinanzierung
kommen z. B. folgende Abtretungen vor: Abtretung der Rechte
und Ansprüche aus Bausparverträgen, Kapitallebensversicherungen,
Investmentfonds und Grundschulden.
Annuitätendarlehen
Langfristiges Darlehen, das
vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (sog. Annuität)
zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus
Zins und Tilgung. Während der Laufzeit verringert
sich der Zinsanteil der Rate, wohingegen der Tilgungsanteil
durch den ersparten Zinsanteil steigt.
Auflassungsvormerkung
Sichert den schuldrechtlichen
Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück.
Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches
eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer
davor, dass der Verkäufer ein Objekt z.B. an eine
weitere Person verkauft und/oder mit Grundpfandrechten
belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.
Baubeschreibung
Detaillierte Aufstellung über
alle ein Bauvorhaben umfassenden Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale.
Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind z. B. Beschaffenheit
der Wände und des Daches, Heizung, Art der Fenste.
Sie gibt außerdem genaue Auskunft über die
beim Bau verwendeten Materialen. Wegen ihrer Bedeutung
für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes
ist die Baubeschreibung ein wesentlicher Bestandteil der
Finanzierungsanfrage. Sie muss dem Antrag auf Baugenehmigung
beigefügt werden.
Bereitstellungszins
Entgelt für die vom Kreditinstitut
bereitgestellten (und damit refinanzierten) Darlehen und
Darlehensteile, die der Darlehensnehmer aber noch nicht
in Anspruch genommenen hat.
Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel drei
Prozent jährlich bzw. 0,25 Prozent im Monat.
Disagio
Differenz zwischen Nominalbetrag
und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das
Disagio stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt,
dass die Bank den zu zahlenden Nominalzins senkt. Für
Kapitalanleger kann ein Disagio steuerlich interessant
sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört,
die als Werbungskosten absetzbar sind.
Effektivzins
Preis eines Darlehens, in dem
nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind.
Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren
und Teilauszahlungszuschläge fließen nicht
in die Berechnung mit ein. Der Effektivzins ermöglicht
den Vergleich von verschiedenen Angeboten. Die Effektivzinsberechnung
ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.
Eigenheimzulage
Staatliche Förderung für
den Erwerb oder die Errichtung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Die Eigenheimzulage besteht aus dem Fördergrundbetrag
(Neubauten maximal 5000 Mark, Altbauten maximal 2500 Mark)
und dem Baukindergeld (je Kind 1500 Mark). Die Förderung
ist an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt und wird
für die Dauer von acht Jahren gewährt und wird
vom zuständigen Finanzamt jeweils zum 15.3. eines
Jahres ausgezahlt.
Erbbaurecht
Veräußerliches und
vererbbares, zeitlich befristetes (in der Regel 99 Jahre)
Recht an einem Grundstück, um auf fremdem Grund und
Boden ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen.
Als Entgelt für die Überlassung wird ein Erbbauzins
vereinbart, der über die gesamte Nutzungsdauer zu
entrichten ist. Das Erbbaurecht kann belastet werden.
Erschließungskosten
Kosten, die entstehen, um ein
Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören Aufwendungen
für den Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation,
an öffentliche Verkehrswege und an die Wasser- und
Energieversorgung.
Forward-Darlehen
Darlehen, mit dem sich der Darlehensnehmer
bereits zum heutigen Zeitpunkt einen Zinssatz für
ein Darlehen in der nahen Zukunft sichert. Voraussetzung
für die Aufnahme eines Forward-Darlehens ist das
Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung
erfolgen kann. Häufig wird diese Form des Darlehens
genutzt, wenn die Zinsfestschreibung eines bestehenden
Darlehens erst in einj bis drei Jahren ausläuft,
aber auf Grund des derzeit günstigen Zinsniveaus
bereits eine Anschlussfinanzierung gesucht wird (z.B.
wenn die vorzeitige Kreditablösung wegen hoher Vorfälligkeitsentschädigung
nicht sinnvoll ist oder das bisher finanzierende Kreditinstitut
einer Umschuldung nicht zustimmt). Für Forward-Darlehen
werden je nach Dauer der Aufschubzeit Zuschläge berechnet,
die den Zinssatz erhöhen. Es fallen keine Bereitstellungszinsen
an.
Grundschuldzins
Zinsen, die im Grundbuch bei
der Grundschuld mit eingetragen werden. Die Höhe
des Grundschuldzinses ist unabhängig von der Darlehensforderung
und weicht daher vom Zins in den Kreditverträgen
ab. Um Zinsschwankungen auszugleichen und im Falle der
Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer alle Kosten
abzudecken, werden die Zinsen im Grundbuch in der Regel
höher eingetragen (meist zwischen 15 und 20 Prozent).
Hypothek
Dingliche Sicherung einer persönlichen
Forderung an einem Grundstück. Im Gegensatz zur Grundschuld
ist die Hypothek abhängig von der ihr zu Grunde liegenden
Forderung. Ist die persönliche Forderung bezahlt,
erlischt auch die Hypothek. Deshalb werden statt Hypotheken
heute in der Regel eingetragen (reduziert Kosten und Arbeitsaufwand:
Die Grundschuld braucht nicht gelöscht und bei einem
späteren neuen Darlehen noch einmal eingetragen zu
werden).
Nominalzins
Zinssatz, mit dem ein Darlehen zu verzinsen ist. Er wird
auf den Nominalbetrag des Darlehens berechnet und ist
niedriger als der Effektivzins (wird deshalb in vielen
Angeboten hervorgehoben).
Risikolebensversicherung
Reine Todesfallrisikoversicherung, die oft als
Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen abgeschlossen
wird. Sie schützt die Hinterbliebenen vor dem Risiko
des unerwarteten Todes des Darlehensnehmers ab und ist
eine sinnvolle Ergänzung bei der Übernahme größerer
Verpflichtungen (wie zum Beispiel einer Immobilienfinanzierung).
Schufa
Abkürzung von: Schutzgemeinschaft
für Allgemeine Kreditsicherung
Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Instituten
Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmers.
Diese Informationen stellt sie den Banken auf Anfrage
zur Verfügung - selbstverständlich unter der
strengen Beachtung des Datenschutzes.
Vorkaufsrecht
Recht des Begünstigten,
dass ihm eine Immobilie beim Verkauf an einen Dritten
vorher zu gleichen Bedingungen angeboten wird bzw. er
seine Zustimmung zum Verkauf geben muss. Ein Vorkaufsrecht
wird im Grundbuch Abt. II unter "Lasten und Beschränkungen"
eingetragen.
Zwischenfinanzierung
Eine Zwischenfinanzierung dient
der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs
beispielsweise während der Bauphase. Die Zwischenfinanzierung
wird später durch Eigenkapital (möglicherweise
durch den Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung
der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst. |
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