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Immobilien-Glossar
 
 

Immobilien-Glossar

Wer sich mit Immobilienfinanzierung beschäftigt, sollte vorher einen kleinen Sprachkurs belegen, um sich durch das Wirrwarr unterschiedlicher Bezeichnungen zu kämpfen.

Hier finden Sie eine Auswahl von Begriffen vor, die Ihnen begegnen könnten.


A-B-D-E-F-G-H-N-R-S-V-Z
 

Annahmeverpflichtung
Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen.

Abtretung
Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Bei einer Immobilienfinanzierung kommen z. B. folgende Abtretungen vor: Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen, Kapitallebensversicherungen, Investmentfonds und Grundschulden.

Annuitätendarlehen
Langfristiges Darlehen, das vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (sog. Annuität) zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus Zins und Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate, wohingegen der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt.

Auflassungsvormerkung
Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt z.B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit Grundpfandrechten belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.

Baubeschreibung
Detaillierte Aufstellung über alle ein Bauvorhaben umfassenden Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale.

Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind z. B. Beschaffenheit der Wände und des Daches, Heizung, Art der Fenste. Sie gibt außerdem genaue Auskunft über die beim Bau verwendeten Materialen. Wegen ihrer Bedeutung für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist die Baubeschreibung ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Sie muss dem Antrag auf Baugenehmigung beigefügt werden.


Bereitstellungszins
Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten (und damit refinanzierten) Darlehen und Darlehensteile, die der Darlehensnehmer aber noch nicht in Anspruch genommenen hat.
Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel drei Prozent jährlich bzw. 0,25 Prozent im Monat.


Disagio
Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Disagio stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den zu zahlenden Nominalzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Disagio steuerlich interessant sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört, die als Werbungskosten absetzbar sind.

Effektivzins
Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind. Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge fließen nicht in die Berechnung mit ein. Der Effektivzins ermöglicht den Vergleich von verschiedenen Angeboten. Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.

Eigenheimzulage
Staatliche Förderung für den Erwerb oder die Errichtung von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Eigenheimzulage besteht aus dem Fördergrundbetrag (Neubauten maximal 5000 Mark, Altbauten maximal 2500 Mark) und dem Baukindergeld (je Kind 1500 Mark). Die Förderung ist an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt und wird für die Dauer von acht Jahren gewährt und wird vom zuständigen Finanzamt jeweils zum 15.3. eines Jahres ausgezahlt.

Erbbaurecht
Veräußerliches und vererbbares, zeitlich befristetes (in der Regel 99 Jahre) Recht an einem Grundstück, um auf fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen.
Als Entgelt für die Überlassung wird ein Erbbauzins vereinbart, der über die gesamte Nutzungsdauer zu entrichten ist. Das Erbbaurecht kann belastet werden.


Erschließungskosten
Kosten, die entstehen, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören Aufwendungen für den Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege und an die Wasser- und Energieversorgung.

Forward-Darlehen
Darlehen, mit dem sich der Darlehensnehmer bereits zum heutigen Zeitpunkt einen Zinssatz für ein Darlehen in der nahen Zukunft sichert. Voraussetzung für die Aufnahme eines Forward-Darlehens ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann. Häufig wird diese Form des Darlehens genutzt, wenn die Zinsfestschreibung eines bestehenden Darlehens erst in einj bis drei Jahren ausläuft, aber auf Grund des derzeit günstigen Zinsniveaus bereits eine Anschlussfinanzierung gesucht wird (z.B. wenn die vorzeitige Kreditablösung wegen hoher Vorfälligkeitsentschädigung nicht sinnvoll ist oder das bisher finanzierende Kreditinstitut einer Umschuldung nicht zustimmt). Für Forward-Darlehen werden je nach Dauer der Aufschubzeit Zuschläge berechnet, die den Zinssatz erhöhen. Es fallen keine Bereitstellungszinsen an.

Grundschuldzins
Zinsen, die im Grundbuch bei der Grundschuld mit eingetragen werden. Die Höhe des Grundschuldzinses ist unabhängig von der Darlehensforderung und weicht daher vom Zins in den Kreditverträgen ab. Um Zinsschwankungen auszugleichen und im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer alle Kosten abzudecken, werden die Zinsen im Grundbuch in der Regel höher eingetragen (meist zwischen 15 und 20 Prozent).

Hypothek
Dingliche Sicherung einer persönlichen Forderung an einem Grundstück. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek abhängig von der ihr zu Grunde liegenden Forderung. Ist die persönliche Forderung bezahlt, erlischt auch die Hypothek. Deshalb werden statt Hypotheken heute in der Regel eingetragen (reduziert Kosten und Arbeitsaufwand: Die Grundschuld braucht nicht gelöscht und bei einem späteren neuen Darlehen noch einmal eingetragen zu werden).

Nominalzins
Zinssatz, mit dem ein Darlehen zu verzinsen ist. Er wird auf den Nominalbetrag des Darlehens berechnet und ist niedriger als der Effektivzins (wird deshalb in vielen Angeboten hervorgehoben).

Risikolebensversicherung
Reine Todesfallrisikoversicherung, die oft als Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen abgeschlossen wird. Sie schützt die Hinterbliebenen vor dem Risiko des unerwarteten Todes des Darlehensnehmers ab und ist eine sinnvolle Ergänzung bei der Übernahme größerer Verpflichtungen (wie zum Beispiel einer Immobilienfinanzierung).

Schufa
Abkürzung von: Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung
Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmers. Diese Informationen stellt sie den Banken auf Anfrage zur Verfügung - selbstverständlich unter der strengen Beachtung des Datenschutzes.


Vorkaufsrecht
Recht des Begünstigten, dass ihm eine Immobilie beim Verkauf an einen Dritten vorher zu gleichen Bedingungen angeboten wird bzw. er seine Zustimmung zum Verkauf geben muss. Ein Vorkaufsrecht wird im Grundbuch Abt. II unter "Lasten und Beschränkungen" eingetragen.

Zwischenfinanzierung
Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs beispielsweise während der Bauphase. Die Zwischenfinanzierung wird später durch Eigenkapital (möglicherweise durch den Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst.





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