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Staatliche Förderung
Eigenheimzulage, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage,
öffentlich geförderte Darlehen, Zuschüsse und
Prämien: Die Palette der staatlichen Förderung ist
groß.
Die Finanzierungsberatung Ihres Kreditinstitutes hilft Ihnen,
relevante Leistungen auszuschöpfen.
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Die Eigenheimzulage
Bekannteste Fördermaßnahme
und „Nachfolgerin“ der ehemaligen
„10e-Abschreibung“ ist die Eigenheimzulage.
Als Voraussetzung für die Zulage gilt: Wer die
Zulage beantragt, muss seinen Wohnsitz im Inland haben
und Bauherr oder Käufer einer selbst genutzten
Immobilie sein. Darüber hinaus gibt es die Zulage
auch für Aus- und Umbauarbeiten. Außerdem
ist die Förderung an bestimmte Einkommensgrenzen
gebunden.
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Einkommensgrenzen:
Alleinstehende dürfen
zusammen bis zu 81.807 Euro verdienen, Verheiratete
bis zu 163.614 Euro. Maßgeblich ist das Einkommen
von zwei Jahren: des betreffenden Jahres plus des
Vorjahres. |
Die Zulage wird über acht Jahre vom Finanzamt
ausgezahlt und beträgt fünf Prozent
(bei Neubauten bzw. Kauf eines Neubaus) des Kaufpreises
maximal 2.556 Euro pro Jahr.
Als Neubau gelten übrigens auch noch Objekte im
zweiten Jahr nach der Fertigstellung.
Alle anderen Immobilien gelten als Altbauten und werden
mit 2,5 Prozent des Preises bzw. maximal 1.278 Euro
jährlich gefördert. Hinzu kommt das„Baukindergeld“
für alle Eltern mit Anspruch auf Kindergeld oder
Kinderfreibetrag. Egal ob Alt- oder Neubau: Pro Kind
gibt es vom Staat 767 Euro jährlich, also insgesamt
6.136 Euro über acht Jahre.
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Gilt
für alle Varianten: Die
genannten Fördermittel gibt es pro Person nur
einmal.
Das wären also beispielsweise zwei Zulagen
für ein Ehepaar, allerdings nicht beim gleichen
Objekt. Wie bei Altbauten gibt es für An- und
Ausbauten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu
1.278 Euro plus Baukindergeld. Informationen über
die individuelle Situation und über Sonderprogramme
einzelner Länder gibt es beim Finanzierungsberater
der Sparkasse. |
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Wohnungsbauprämie
Beträgt das zu versteuernde
Einkommen maximal 25.000 Euro (Alleinstehende) bzw.
50.000 Euro (Verheiratete), haben Bausparer Anspruch
auf Wohnungsbauprämie. Diese beträgt zehn
Prozent der begünstigten Aufwendungen. Diese betragen
höchstens 500 Euro bei Ledigen und 1.000 Euro bei
Verheirateten. Ledige können damit über sieben
Jahre 50 Euro im Jahr, Verheiratete 100 Euro im Jahr
Wohnungsbauprämie erhalten. Die Prämie wird
von der Bausparkasse beim Finanzamt angefordert und
mit Zuteilung der Bausparsumme ausgezahlt.
Zehn Prozent vom Staat
Auch die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers
(VL) erhöhen den Bausparvertrag. Voraussetzung
ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu
17.500 Euro bzw. 35.000 Euro bei Verheirateten. Dann
gibt es vom Staat ein jährliche Zulage von zehn
Prozent auf den Höchstbetrag von 479 EUR. Arbeiten
beide Ehepartner, können beide die Staatszulage
abrufen.
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Tipp:
Auch wer von seinem Arbeitgeber
keine vermögenswirksamen Leistungen bekommt, kann
die Vergünstigungen mitnehmen. Es genügt, wenn
der Arbeitgeber den jeweiligen VL-Jahresbetrag vom Gehalt
abzweigt und direkt auf einen Bausparvertrag überweist.
Wenn die genannten Einkommensgrenzen nicht überschritten
werden,
besteht auch dann ein Anspruch auf die staatliche Sparzulage.
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Zinsgünstige Sonderprogramme
Staatliche Förderung
beim Kauf, Bau oder der Modernisierung gibt es nicht
nur in Form von Zuschüssen oder Prämien. Über
zahlreiche Sonderprogramme vergeben Bund und Länder
neben der Finanzierung der Sparkassen und Bausparkassen
eine Reihe Zins günstiger Kredite. Wichtigster
Förderer auf Bundesebene ist die Kreditanstalt
für Wiederaufbau, die zahlreiche Programme aufgelegt
hat. So gibt es beispielsweise Kredite für Erwerber
eigengenutzter Immobilien mit einer tilgungsfreien Zeit
von bis zu fünf Jahren. Die Zinsen liegen weit
unter Marktniveau. Oder Kredite für Investitionen
in CO2-Minderung oder zur Energieeinsparung. Dazu gehören
z. B. die Wärmedämmung der Fassade, Wärmeschutzfenster
oder neue Heizkessel.
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Wichtigste
Grundregel: Öffentliche
Fördermittel werden nicht doppelt gewährt.
Wer Bundesmittel erhält, bekommt keine Landesmittel
– und umgekehrt. Da die Programme oft rasch
ausgeschöpft sind, lohnt sich ein doppelter
Antrag. Den besten Überblick über Bundes-
und Landesmittel und die verschiedenen Förderprogramme
bekommen Bauherren bei der Finanzierungsberatung. |
Denkmalschutz mit Steuer-"Bonbon"
Die Kosten für Modernisierung und Instandhaltung
denkmalgeschützter Gebäude sind deutlich höher
als bei herkömmlichen Altbauten. Für den Erhalt
eines Denkmals können Bauherren zehn Prozent der
Kosten jährlich abschreiben. Obendrein beteiligen
sich die Länder an den Kosten.
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Info:
Über die Modalitäten
der Zuschüsse informiert das zuständige Amt
für Denkmalschutz. Voraussetzung für die steuerliche
Anerkennung der Kosten, ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde.
Diese Bescheinung muss vom Finanzamt anerkannt werden.
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