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Mietrecht im Überblick
Seit September 2001 ist das
aktuelle Mietrecht in Kraft. Zahlreiche, bisher über mehrere
Gesetze "verstreute" Paragraphen sind nun im Bürgerlichen
Gesetzbuch ab § 535 zusammengefasst.
Das neue Mietrecht gilt uneingeschränkt für alle Mietverträge,
die ab dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden. Für
Mietverträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden,
sind eine Reihe von Übergangsvorschriften zu beachten.
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Durch die Reform des Mietrechts
haben sich einige grundlegende Änderungen ergeben: |
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| Kündigungsfristen:
Für Mieter gibt es eine einheitliche Kündigungsfrist
von drei Monaten, für Vermieter gelten die bisherigen
längeren Fristen. |
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| Betriebskosten:
Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung spätestens
zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes
vorlegen. Einwände des Mieters müssen ebenfalls
innerhalb von zwölf Monaten geltend gemacht werden. |
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| Kaution:
Wie bisher kann eine Kaution in Höhe von bis zu drei
Kaltmieten verlangt werden; das Geld muss zum marktüblichen
Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist
angelegt werden. N e u : Zulässig ist, das Geld zu
einem höheren Zinssatz anzulegen, die Zinsen stehen
komplett dem Mieter zu. |
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| Todesfall:
Der mit in der Wohnung lebende, unverheiratete Lebenspartner
kann den Mietvertrag übernehmen; Vermieter haben
ein Sonderkündigungsrecht gegenüber Erben, die
bisher nicht in der Wohnung gelebt haben. |
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Tipp
1: Empfehlenswert zum Thema Miet-Rechtsschutz
ist das Versicherungsportal Ansahl. Ein Vergleich der
Angebote lohnt sich. |
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Tipp
2: Im Zweifelsfall geben die örtlichen
Mietervereine Auskunft, Tel.: 01805/835 835 oder im Internet
unter www.mieterbund.de. |
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Ausführliche Informationen zum Mietrecht liefern folgende
Mieterbund-Publikationen:
- DMB-Sonderheft Das neue Mietrecht, Preis EUR
3, 83
- Das Mieterlexikon, ISBN: 3-933091-32-2, EUR
12, 00
jeweils zzgl. Versandkosten
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