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Der Staat zahlt
Unterstützung nur bei beruflich bedingtem Umzug
Wohnungswechsel im gleichen Ort
Was sonst noch akzeptiert wird
Spendable Arbeitgeber
Steuern sparen
Geld zurück
 
 

Der Staat zahlt mit

Kosten für Wohnungssuche, Transport und weitere Auslagen können bei der nächsten Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden, mindern so Ihre Steuerlast.

Das gilt allerdings nur, wenn der Umzug beruflich bedingt ist.
 
 

Unterstützung nur bei beruflich bedingtem Umzug

Das Finanzamt erkennt einen Umzug nur dann als abzugsfähige Belastung an, wenn er beruflich bedingt ist. Dies ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer in eine andere Stadt zieht, weil er dort eine Arbeitsstelle gefunden hat. Wurde sein Betrieb in einen anderen Ort verlegt, und der Angestellte zieht nach, gilt auch dies als berufsbedingter Umzug.

Der Staat beteiligt sich an den Kosten, sollten Arbeitgeber den Umzug in eine Dienstwohnung verlangen oder Umziehende durch Adresswechsel beruflich bedingte Zweitwohnungen auflösen.


Wohnungswechsel im gleichen Ort


Etwas problematischer sind Adressänderungen innerhalb des gleichen Ortes. Bei Umzügen innerhalb der gleichen Gemarkung geht das Finanzamt erst einmal von privaten Gründen aus. Es liegt in diesem Fall an den Umziehenden, glaubhaft zu begründen, dass der Wohnungswechsel im Zusammenhang mit ihren Berufen stehen.


Das ist beispielsweise möglich, wenn sich durch den Umzug die tägliche Fahrtzeit zum Arbeitsplatz für Hin- und Rückweg um eine Stunde verringert.

Was sonst noch akzeptiert wird

Folgende Kosten werden vom Finanzamt ebenfalls akzeptiert:
  • Kosten für Annoncen zur Wohnungssuche

  • Kosten für neues Elektrogeschirr (wenn Sie bisher einen Gasherd hatten. Absetzbar sind höchstens zwei Drittel der Kosten, maximal 40 Mark pro Familienmitglied)

  • Kosten für Abbau, Abnahme, Anschluss und Anbringen von Herden, Öfen und anderen Heizgeräten, Beleuchtungsanlagen etc.

  • Kosten für die Änderung und Erweiterung von Elektro-, Gas- und Wasserleitungen

  • Kosten für den Einbau eines Wasserenthärters für Geschirrspülmaschinen

  • Kosten für Ersatz oder Änderung von Rundfunk- und Fernsehantennen, für den Abbau und das Anbringen

  • Kosten für den Telefonanschluss oder die Übernahme eines Anschlusses

  • Kosten für das Umschreiben von Personalausweis und Pkw

  • Kosten für Anschaffung und Anbringen der amtlichen Kennzeichen von Pkw

  • Auslagen für Schulbücher und Umschulungsgebühren, die durch den Schulwechsel der Kinder verursacht werden

  • Kosten für die Anschaffung von Mülltonnen in der am neuen Wohnort
    vorgeschriebenen Form.

Spendable Arbeitgeber

Es gibt Arbeitgeber, die sich finanziell an Umzügen ihrer Mitarbeiter beteiligen. Dabei bleibt das Umzugsgeld in Höhe der gesetzlichen Grenzen lohnsteuerfrei. Natürlich verlangt der Arbeitgeber Unterlagen, aus denen die tatsächlichen Ausgaben hervorgehen. Gut zu wissen: Sollten die Umzugskosten den erstatteten Betrag übersteigen, können die Mehraufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden.