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Der
Staat zahlt mit
Kosten für Wohnungssuche, Transport
und weitere Auslagen können bei der nächsten Steuererklärung
als Werbungskosten geltend gemacht werden, mindern so Ihre
Steuerlast.
Das gilt allerdings nur, wenn der Umzug beruflich bedingt
ist.
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Unterstützung
nur bei beruflich bedingtem Umzug
Das Finanzamt erkennt einen Umzug nur dann als abzugsfähige Belastung
an, wenn er beruflich bedingt ist. Dies ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer
in eine andere Stadt zieht, weil er dort eine Arbeitsstelle gefunden
hat. Wurde sein Betrieb in einen anderen Ort verlegt, und der Angestellte
zieht nach, gilt auch dies als berufsbedingter Umzug.
Der Staat beteiligt sich an den Kosten, sollten Arbeitgeber den Umzug
in eine Dienstwohnung verlangen oder Umziehende durch Adresswechsel
beruflich bedingte Zweitwohnungen auflösen.
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Wohnungswechsel im gleichen
Ort
Etwas problematischer sind Adressänderungen innerhalb des gleichen
Ortes. Bei Umzügen innerhalb der gleichen Gemarkung geht das
Finanzamt erst einmal von privaten Gründen aus. Es liegt in
diesem Fall an den Umziehenden, glaubhaft zu begründen, dass
der Wohnungswechsel im Zusammenhang mit ihren Berufen stehen. |
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Das ist beispielsweise möglich,
wenn sich durch den Umzug die tägliche Fahrtzeit zum Arbeitsplatz
für Hin- und Rückweg um eine Stunde verringert. |
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Was sonst
noch akzeptiert wird
Folgende Kosten werden vom
Finanzamt ebenfalls akzeptiert:
- Kosten für Annoncen zur Wohnungssuche
- Kosten für neues Elektrogeschirr
(wenn Sie bisher einen Gasherd hatten. Absetzbar sind höchstens
zwei Drittel der Kosten, maximal 40 Mark pro Familienmitglied)
- Kosten für Abbau, Abnahme, Anschluss
und Anbringen von Herden, Öfen und anderen Heizgeräten,
Beleuchtungsanlagen etc.
- Kosten für die Änderung
und Erweiterung von Elektro-, Gas- und Wasserleitungen
- Kosten für den Einbau eines Wasserenthärters
für Geschirrspülmaschinen
- Kosten für Ersatz oder Änderung
von Rundfunk- und Fernsehantennen, für den Abbau und
das Anbringen
- Kosten für den Telefonanschluss
oder die Übernahme eines Anschlusses
- Kosten für das Umschreiben von
Personalausweis und Pkw
- Kosten für Anschaffung und Anbringen
der amtlichen Kennzeichen von Pkw
- Auslagen für Schulbücher
und Umschulungsgebühren, die durch den Schulwechsel
der Kinder verursacht werden
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Kosten für die Anschaffung
von Mülltonnen in der am neuen Wohnort
vorgeschriebenen Form.
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Spendable
Arbeitgeber
Es gibt Arbeitgeber, die sich finanziell an Umzügen ihrer Mitarbeiter
beteiligen. Dabei bleibt das Umzugsgeld in Höhe der gesetzlichen
Grenzen lohnsteuerfrei. Natürlich verlangt der Arbeitgeber Unterlagen,
aus denen die tatsächlichen Ausgaben hervorgehen. Gut zu wissen:
Sollten die Umzugskosten den erstatteten Betrag übersteigen,
können die Mehraufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden. |
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