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Steuern
sparen bei Suche und Transport
Das Finanzamt erkennt alle
Aufwendungen an, die unmittelbar mit einem beruflich bedingten
Umzug zusammenhängen. Dazu zählen, vereinfacht gesagt,
drei Positionen: die Wohnungssuche, der eigentliche Umzug
sowie Mehrbelastungen, die durch den Wechsel des Wohnortes
entstehen.
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Wohnungssuche
Bis man endgültig eine neue Bleibe
gefunden hat, bleibt viel Geld auf der Strecke. Gut zu wissen, dass
die Finanzbehörden auch Ausgaben anerkennen, die für die
vergebliche Wohnungssuche aufzubringen sind.
Dazu zählen: Zeitungsinserate, Telefonate, Internetkosten, Porto,
Papier und Briefumschläge. Fahrten zur Wohnungssuche und -besichtigung
dürfen mit 30 Cent pro Kilometer abgerechnet werden, Hotelkosten
sowie der Mehraufwand für Verpflegung von bis zu 24 EUR pro Tag
sind ebenfalls absetzbar.
Außerdem akzeptiert das Finanzamt weitere Reisekosten, beispielsweise,
wenn die Familie mit Bahn oder Auto anfährt, um die Räume
zu begutachten. |
Makler und
doppelte Miete
Vor allem in großen Städten
werden viele Wohnungen über einen Makler vermittelt. Dessen Provisionen
sind hoch, können aber zum Glück von der Steuer abgesetzt
werden.
Muss man gleichzeitig zwei Mieten zahlen, da sich der neue Mietvertrag
nicht an den vorherigen anschließt, kann der Mietzins für
die alte Wohnung angerechnet werden - ohne Beschränkung bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist. |
Umzug: Der
Finanzminister "trägt" mit
Hat man sein Schlößchen gefunden,
muss eigentlich nur noch der Hausstand in das neue Domizil befördert
werden. Doch der Transport von A nach B kann eine nette Rechnungsumme
ergeben. Ein Trost besteht: Auch sie läßt sich steuermildernd
anrechnen.
Abzugsfähig sind die Kosten für Speditionen, Mietwagen
oder LKW, ferner Reisekosten und Taxifahrten, die im Rahmen des
Umzugs angefallen sind. Hinzu kommen Verpflegungsmehraufwendungen,
Übernachtungs- und Nebenkosten. |
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Nicht
vergessen:
Für jede Ausgabe Quittungen aufbewahren, auch kleine Beträge
summieren sich im Laufe der Zeit. |
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