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Auslagen für die neue Wohnung
Bequemer Pauschbetrag
 
 

Geld zurück: Sonstige Umzugsumlagen

Abzugsfähig sind auch Kosten für Möbelpacker, Trinkgeld sowie das Mittag- oder Abendessen, zu dem Sie Ihre Helfer eingeladen haben.

Werden Herde, Öfen, Heizgeräte, Beleuchtungs-körper und andere Geräte in der alten Wohnung abgebaut und in den neuen Räumen angeschlossen, so erkennen Finanzbeamte die entstehenden Kosten als sonstige Umzugsauslagen an.

Das gilt auch für den Fall, dass Gasgeräte umgebaut, Elektrogeräte an eine andere Netzspannung angepasst oder Wasserenthärter für Spülmaschinen eingebaut werden müssen.
 
 

Auslagen für die neue Wohnung

Sie haben neue Vorhänge, Rollos oder Gardinen gekauft? Telefone angeschlossen oder Fernsehantennen angebracht? Das Finanzamt ist mit von der Partie.

Bei der Umstellung von Gas- auf Elektroherde lassen sich zwei Drittel des Kaufpreises für Pfannen und Töpfe absetzen.

Absetzbar sind auch die Gebühren für das Umschreiben von Personalausweisen, die Ummeldung des PKW und des Wohnwagenanhängers sowie der Kauf von Mülltonnen.

Sind in der bisherigen oder in der neuen Wohnung gemäß Mietvertrag Schönheitsreparaturen fällig, können auch sie geltend gemacht werden - ebenso wie Schulbücher und Nachhilfeunterricht, falls dieser umzugsbedingt erforderlich ist.


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Bequemer Pauschbetrag

Um die sonstigen Umzugskosten geltend zu machen, kann man entweder die einzelnen Rechnungen sammeln oder einen Pauschbetrag ansetzen. Bei Ledigen beträgt dieser 537 EUR, Verheiratete können 1074 EUR verrechnen. Für jede weitere Person im Haushalt gewährt das Finanzamt eine zusätzliche Pauschale von 237 EUR. Die Beträge erhöhen sich um 50 Prozent, sollte man innerhalb der letzten fünf Jahre schon einmal beruflich bedingt umgezogen sein.

 

 





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