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Geld zurück: Sonstige
Umzugsumlagen
Abzugsfähig sind auch
Kosten für Möbelpacker, Trinkgeld sowie das Mittag-
oder Abendessen, zu dem Sie Ihre Helfer eingeladen haben.
Werden Herde, Öfen, Heizgeräte, Beleuchtungs-körper
und andere Geräte in der alten Wohnung abgebaut und in
den neuen Räumen angeschlossen, so erkennen Finanzbeamte
die entstehenden Kosten als sonstige Umzugsauslagen an.
Das gilt auch für den Fall, dass Gasgeräte umgebaut,
Elektrogeräte an eine andere Netzspannung angepasst oder
Wasserenthärter für Spülmaschinen eingebaut
werden müssen.
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Auslagen
für die neue Wohnung
Sie haben neue Vorhänge, Rollos
oder Gardinen gekauft? Telefone angeschlossen oder Fernsehantennen
angebracht? Das Finanzamt ist mit von der Partie.
Bei der Umstellung von Gas- auf Elektroherde lassen sich zwei Drittel
des Kaufpreises für Pfannen und Töpfe absetzen.
Absetzbar sind auch die Gebühren für das Umschreiben von
Personalausweisen, die Ummeldung des PKW und des Wohnwagenanhängers
sowie der Kauf von Mülltonnen.
Sind in der bisherigen oder in der neuen Wohnung gemäß
Mietvertrag Schönheitsreparaturen fällig, können auch
sie geltend gemacht werden - ebenso wie Schulbücher und Nachhilfeunterricht,
falls dieser umzugsbedingt erforderlich ist. |
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Bequemer
Pauschbetrag
Um die sonstigen Umzugskosten geltend
zu machen, kann man entweder die einzelnen Rechnungen sammeln oder
einen Pauschbetrag ansetzen. Bei Ledigen beträgt dieser 537 EUR,
Verheiratete können 1074 EUR verrechnen. Für jede weitere
Person im Haushalt gewährt das Finanzamt eine zusätzliche
Pauschale von 237 EUR. Die Beträge erhöhen sich um 50 Prozent,
sollte man innerhalb der letzten fünf Jahre schon einmal beruflich
bedingt umgezogen sein. |
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