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Beim Einwohnermeldeamt ummelden
Behörden
Zum allgemeinen Umzugsstress
kommt der Gang durch die Behörden. Aber: Bei welchen
Institutionen muss ich mich eigentlich ab- und anmelden? Kann
ich die Meldebehörden auch schriftlich informieren? Gibt
es Fristen, die eingehalten werden müssen? |
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Einwohnermeldeamt
Beim Einwohnermeldeamt des bisherigen
Wohnortes können Umziehende sich frühestens sieben Tage
vor dem tatsächlichen Auszug abmelden. Für die Abmeldung
benötigt man Personalausweis oder Reisepass und ein wenig
Zeit. Viele Behörden öffnen um acht Uhr morgens, an manchen
Tagen sind die Schalter bereits ab sieben Uhr besetzt. Frühaufsteher
sind schneller dran: Je zeitiger man dort ist, desto kürzer sind
in der Regel die Warteschlangen.
Im neuen Meldebezirk geht der "Spaß" dann von vorne
los. Wieder will das Meldeamt informiert sein und zwar innerhalb
kurzer Zeit. Je nach Bundesland gelten Fristen von ein bis zwei Wochen,
innerhalb derer sich Umziehende gemeldet haben müssen. |
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Kommen sie ihrer Pflicht nicht
nach, drohen im schlimmsten Fall Geldbußen ab 25 EUR aufwärts.
Übrigens:
Auch beim Umzug innerhalb des gleichen Meldebezirks ist es erforderlich,
das zuständige Amt zu informieren bzw. persönlich zu erscheinen! |
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Elektronische
Rathäuser
Viele Städte und Gemeinden sind
mittlerweile mit "virtuellen Rathäusern" im Internet
vertreten. Neben Informationen zu Öffnungszeiten, Adressen und
Ansprechpartnern erhält man dort Online-Formulare. Diese elektronischen
Vordrucke müssen lediglich am Bildschirm ausgefüllt und
anschließend ausgedruckt und abgesendet werden.
In einigen Städten kann man sich auf diese Weise tatsächlich
den Gang zur Kreisverwaltung sparen. Ein Beispiel ist München.
In der Isarstadt genügt es, ein Anmeldeformular online
erhältlich - zusammen mit der Abmeldebestätigung an die
Meldestelle zu schicken. Das ist tatsächlich ein nachahmenswerter
Service für Bürger!
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Jetzt kostenlos neue Anschrift mitteilen!
Finanzamt,
Arbeitsamt und Familienkasse
Die bisherige Finanzbehörde
muss beim Umzug in eine andere Stadt am besten unter Angabe
der Steuernummer schriftlich informiert werden. Ändert
sich die Anschrift innerhalb des gleichen Ortes, ist dies nicht nötig.
Das Finanzamt erfährt mit der nächsten Steuererklärung
von der neuen Adresse.
Werden Leistungen vom Arbeitsamt bezogen, so sind die neuen Daten
innerhalb kurzer Zeit schriftlich mitzuteilen. Falls nach dem Umzug
ein anderes Arbeitsamt zuständig ist, wird die Akte automatisch
dorthin geleitet. Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe müssen
neu beantragt werden - inklusive neuer Wartefrist! Ebenso sollte die
Familienkasse schnellstmöglich über den Umzug informiert
werden. Ansonsten verzögern sich möglicherweise Zahlungen
oder Überweisungen. |
Zulassungsstelle
Der Ummelderei nicht genug! Natürlich
ist es erforderlich, die neue Adresse in die Fahrzeugpapiere eintragen
zu lassen. Beim Umzug in einen anderen Kreis werden benötigt:
Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Personalausweis,
KFZ-Schein und -Brief. Für die KFZ-Ummeldung sind etwa 25 EUR
Ummeldegebühr und ungefähr 35 EUR für die neuen Kennzeichen
fällig. Außerdem wird eine Versicherungs-Doppelkarte benötig,
da das Auto neu zugelassen werden muss. Bei Umzug und erfolgter Ummeldung
innerhalb einer Stadt genügt der KFZ-Schein. Außerdem empfiehlt
es sich bei der Gelegenheit, der Versicherung die neue Adresse zu
melden.
"Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen
oder Anhängern" sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
in § 27 geregelt:
Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter müssen unverzüglich
gemeldet werden
(§ 27 Abs. 1 a StVZO).
Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr
als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde
verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen
Kennzeichens zu beantragen. Ist die Verlegung voraussichtlich nur
vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde,
die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat. (§ 27 Abs. 2 StVZO). |
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Tipp:
Weitere Informationen zu diesem Thema
gibt es unter
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.html |
Gebühreneinzugszentrale
(GEZ) für ARD & ZDF
Damit die Gebühreneinzugszentrale
von Ihrer neuen Adresse erfährt, sollten Sie den elektronischen
Ummelde-Service der GEZ nutzen: Einfach die Adressen in ein Online-Formular
eintragen und per Mausklick absenden. |
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BaFöG
Studenten, die Leistungen nach dem
Berufsausbildungs-Förderungs-Gesetz beziehen, sind verpflichtet,
ihre neue Anschrift dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung
sowie dem Bundesverwaltungsamt mitzuteilen.
Auch für Arbeitstätige, die ihr BaFöG zurückzahlen,
gilt: Jeder Umzug muss dem BVA mitgeteilt werden, ansonsten werden
gut 25 EUR fällig. Auf der Internetsite
der Bundesverwaltung ist es möglich, eine Adressänderung
online einzugeben. |
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