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Versorgungsbetriebe
Mit dem Auszug endet die Nutzung
von Strom, Gas und Wasser in der bisherigen Wohnung. Damit
der erfolgte Verbrauch korrekt abgerechnet werden kann,
müssen am letzten Tag alle Zähler abgelesen, die
Zählerstände notiert und den Versorgungsbetrieben
übermittelt werden. Für die künftigen Räume
hingegen muss rechtzeitig ein Versorger beauftragt werden,
Wasser und Energie zu liefern - sonst steht man plötzlich
unter der kalten Dusche.
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Strom und Gas
Zählerstände können
Umziehende selbst ablesen. In der Regel geschieht dies bei der Abnahme
der bisherigen Wohnung und bei der Schlüsselübergabe in
der künftigen. Den Versorgungswerken werden die Zählerstände
schriftlich mitgeteilt. |
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günstigen Yello Preis.
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Musterbriefe zur Abmeldung des Strom-
oder Gasanschlusses finden Sie in unserer Rubrik Checklisten. |
| Viele Energieversorger bieten auf ihren
Internetseiten mittlerweile auch die Möglichkeit der Ab- und
Anmeldung per Computer. Einfach Adressen, Kundennummern und Zählerstände
in die dafür vorgesehenen Formulare eintragen, Daten absenden.
Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Porto für Briefe oder
Postkarten. |
Wasser und
Fernwärme
Bei Aus- und Einzug werden auch Wasserzähler
und gegebenenfalls die Zähler der Fernwärme abgelesen. Dafür
zuständig sind entweder die Vermieter selbst oder örtliche
Versorgungs-unternehmen je nachdem, wer die Abschlags- oder
Vorauszahlungen erhält. Viele Unter-nehmen bieten auf ihren Internetseiten
elektronische Formulare zur Um- oder Abmeldung an. Eintippen,versenden,
fertig. |
Heizkostenverteiler
Muss eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler
vorgenommen werden? Diese Aufgabe obliegt den Vermietern oder Wohneigentümern.
Werden die Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet und ist
eine Zwischenablesung nicht per Mietvertrag ausgeschlossen, muss
der Vermieter die Heizkostenverteiler ablesen lassen. Arbeitet ein
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip, ist eine Zwischenablesung
am Anfang oder am Ende der Abrechnungsperiode jedoch nicht möglich. |
Müllabfuhr
Sind die Gebühren für Müllentsorgung in den Mietnebenkosten
nicht enthalten, gilt es, dem Entsorgungsunternehmen rechtzeitig zu
kündigen. Ansonsten zahlt man Gebühren, obwohl die Leistungen
der Entsorger gar nicht mehr in Anspruch genommen werden. Am neuen
Wohnort muss man wieder ein Unternehmen beauftragen, falls die Abfallentsorgung
nicht mit den Nebenkosten
abgegolten ist. |
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