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Sicher
ist sicher!

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Private Haftpflichtversicherung
Jedem kann es passieren, unbeabsichtigt
einen Schaden oder Unfall zu verursachen. Zertrümmert man beispielsweise
als Umzugshelfer eine Glasscheibe oder läßt die Sammlung
kostbarer Ming-Vasen fallen, kann das ganz schön teuer werden.
Im schlimmsten Fall zieht ein kleines Malheur lebenslange finanzielle
Verpflichtungen nach sich.
Denn laut § 823ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt: Wer
anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt,
ist verpflichtet, ihn zu ersetzten - notfalls mit seinem gesamten
Vermögen. Diese Schäden übernimmt normalerweise eine
Haftpflichtversicherung.
Achtung: Bei einem Umzug in eigener Regie ist gar nichts versichert,
auch die Haftpflichtversicherung der Umzugshelfer springt bei Freundschaft-
oder Kulanzdiensten nicht ein. Es sei denn, ein unbeteiligter
Dritter wie der Vermieter wurde geschädigt, wenn etwa ein Fenster
zu Bruch ging. Ausnahme: Es wird vorher ein Vertrag geschlossen, bei
dem der Helfer einen kleinen Stundenlohn bekommt. Passiert dann etwas,
zahlt die Privathaftpflicht des Helfers. |
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Eine Privat-Haftpflichtversicherung
gehört zur minimalen Grundausstattung, um möglichen
Risiken im Alltag zu begegnen. Näheres zum Thema Privat-Haftpflichtversicherung
finden Sie unter Haftpflicht
Info24. Hier haben Sie zudem die Möglichkeit, einen Vergleich
online durchzuführen und falls gewünscht auch abzuschließen. |
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung gehört nicht zu den lebenswichtigen
Versicherungen. Dennoch sollte man sich überlegen, ob die Wohnungseinrichtung
bei einem Totalverlust, zum Beispiel bei Feuer- oder Wasserschaden,
problemlos neu gekauft werden kann.
Statistisch gesehen haben vier von fünf Haushalten in Deutschland
ihren Hausrat versichert. Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte,
Porzellan, Unterhaltungselektronik, Schmuck, Hobby- und Sportgeräte
und Musikinstrumente sind mit einer entsprechenden Police bei Einbruch,
Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Wasserrohrbruch abgesichert.
Schlimm genug ist es, persönliche Gegenstände oder Erinnerungsstücke
zu verlieren. So bleibt im Versicherungsfall zumindest der schwache
Trost, dass sie finanziell ersetzt werden. |
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Tipp:
Hat man bereits eine Hausratversicherung,
sollte der Versicherung ein Wohnungswechsel spätestens
beim Beginn des Umzugs mitgeteit werden. Erfolgt diese Mitteilung,
besteht Versicherungsschutz sowohl für die bisherige Wohnung
(hier längstens noch zwei Monate) als auch für die neuen
Räume. Prüfen Sie unbedingt, ob Sie auch in der neuen
eventuell größeren Wohnung ausreichend versichert
sind. Näheres zum Thema Hausrat-Versicherungen
finden Sie auf den Seiten von Hausrat-Info24.de. |
Rechtsschutzversicherung
Recht haben ist nicht gleich Recht
bekommen: Kommt es zum Streitfall, können abhängig vom Streitwert
erhebliche finanzielle Risiken auf einen zukommen. Das beginnt bei
Gerichtsgebühren und endet beim Honorar für den Anwalt.
Damit Sie in der Auseinandersetzung um Ihr Recht nicht aus finanziellen
Gründen faule Kompromise eingehen müssen, ist der Abschluss
einer Rechtsschutzversicherung ratsam.
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In einem Schadenfall übernehmen Assekuranzen Anwaltsgebühren,
Zeugengelder und Sachverständigenhonorare. Außerdem decken
sie Gerichtskosten ab und - soweit nötig - die Kosten des Gegners.
Ob die Versicherer einspringen, hängt allerdings vom Umfang des
Vertrages ab. Es gibt Verträge für Privat- oder Berufsrechtsschutz,
Versicherungen zum Verkehrs- oder Mietschutz oder Kombinationen der
verschiedenen Gruppen. Vor Abschluss einer Rechtsschutz-versicherung
stellt sich also die Frage, welcher Bereich mit einem entsprechenden
Vertrag abgedeckt werden soll. |
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Übrigens:
Ist der Streit, beispielsweise über
die Nebenkostenabrechnung im Mietverhältnis, bereits voll entbrannt,
ist es für einen Rechtsschutz zu spät. Erst drei
Monate nach Vertragsbeginn darf der erste Schadenfall
eintreten. |
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Tipp: Empfehlenswert zum Thema Miet-Rechtsschutz
ist das Versicherungsportal Ansahl.
Ein Vergleich der Angebote lohnt sich. |
Private Unfallversicherung
Auch Glückskinder können
Pech haben. Kinder beim Spielen, Erwachsene beim Sport die
meisten Unfälle passieren erfahrungsgemäß in der Freizeit.
Eine private Unfallversicherung deckt Unfälle im privaten Bereich
an jedem Ort und zu jeder Zeit ab.
Auch bei anderen Aktivitäten privater Natur, wie zum Beispiel
der Haus- oder Gartenarbeit oder beim Umzug, ist die private Unfallversicherung
eine sinnvolle Investition. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung
werden jedoch nur Unfälle abgedeckt. Bei Krankheiten tritt aus
Sicht der Unternehmen kein Versicherungsfall ein. |
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Tipp:
Empfehlenswert zum Thema Unfallversicherung
ist das Versicherungsportal Ansahl. Ein Vergleich der Angebote lohnt
sich. |
Berufsunfähigkeitsversicherung
Seit einer Gesetzesreform Anfang
2001 sind die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit nicht
mehr durch die Rentenversicherung gedeckt. Die gesetzlichen Leistungen
wurden außerdem deutlich eingeschränkt. Kann ein Arbeitnehmer
nach einer schweren Infektion oder beispielsweise einem folgenschweren
Sturz seinen Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr
ausüben, ist er finanziell kaum noch geschützt.
Diese Versorgungslücke läßt sich mit einer privaten
Versicherung schließen. Je nach Einkommen, Familienstand und
gewünschter Absicherung können verschiedene Varianten der
privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gewählt werden.
So gibt es Rentenversicherungen, Risiko- oder Kapital-Lebensversicherungen
mit Berufsunfähigkeits-Zusatz oder reine Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Welches der Angebote auf den individuellen Bedarf zugeschnitten ist,
erfährt man am besten im Beratungsgespräch mit einem Experten. |
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Tipp:
Alles rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Umfassende Informationen und Vergleiche zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung,
Grundfähigkeitsversicherung, Dread Disease Versicherung und mehr.
BU-Info24.de liefert Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
sowie anbieterneutrale Versicherungsvergleiche und Beratung. |
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Als Vermieter eines Hauses oder unbebauten
Grundstücks empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
abzuschließen. Klassisches Argument dafür ist der mögliche
Sturz eines Fußgängers bei Glatteis auf dem Gehweg. Schnell
sieht der Eigentümer sich mit Schadenersatzansprüchen wegen
Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht konfrontiert.
Die Prämien für Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen
können übrigens als Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden,
sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Dies gilt allerdings nur für Hauseigentümer, die eine Wohnung
in dem Haus vermietet haben. Lebt man allein im eigenen Haus, sind
mögliche Schäden durch die reguläre Privat-Haftpflichtversicherung
abgedeckt. |
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Tipp:
Neben weiteren Informationen zur
Haus-
und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung gibt es auf ansahl.com
auch passende Online-Vergleiche. |
Wohngebäudeversicherung
Mit einer Wohngebäudeversicherung
ist man gegen die finanziellen Folgen abgesichert, die durch Feuer,
Blitzschlag, Hagel oder Explosion entstehen können. Die Versicherung
umfasst neben Häusern auch Nebengebäude, Garagen sowie die
Einbauten: Einbauschränke, festverlegte Fußbodenbeläge,
sanitäre Installationen, Zentralheizungsanlagen und elektrische
Anlagen. Schäden, die durch Leitungswasser oder Sturm entstehen,
können zusätzlich versichert werden. |
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Tipp:
Mehr Informationen zur Wohngebäudeversicherung
finden Sie auf den Seiten des Ansahl Versicherungsportals. |
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