ummelden umzug
ummelden|Partner|Impressum|AGB|Kontakt|Suche|Sitemap
blank
Jetzt ummeldenUmzugsserviceUmzugsratgeber
 

Rufnummernmitnahme – nur noch geringer Aufwand erforderlich


Umzug Telefonnummer behalten Wer sich mit den Produktbeschreibungen aus dem Telekommunikationssektor auseinandersetzt, weil er oder sie vielleicht gerade auf der Suche nach einem neuen, günstigeren Mobilfunk-Provider oder einem Festnetz-Anbieter ist, dem begegnet eher früher als später der Begriff der Rufnummer-Mitnahme. Schon seit einigen Jahren haben Verbraucher als Mobilfunk-Kunden das Recht, ihre bisherige Telefonnummer auch im Falle eines Wechsels zu einem anderen Anbieter mitnehmen zu dürfen. Jedoch sollten Verbraucher wissen, dass sie mitunter eine Gebühr entrichten müssen, um ihre Rufnummer behalten zu dürfen. Inzwischen hat sich im Zuge der Marktveränderungen jedoch einiges verändert.

Denn statt selbst für die Mitnahme der Telefonnummer etwas bezahlen zu müssen, dürfen sich Mobilfunkkunden immer öfter Hoffnung auf einen Willkommensbonus machen, wenn sie Rufnummer behalten und zum neuen Vertragspartner mitnehmen möchten. Im Wettbewerb lassen es sich die Anbieter gerne etwas kosten, wenn sie dafür Neukunden mit günstigen Tarifen und Extra-Prämien für die Rufnummer-Mitnahme auf ihre Seite ziehen können.




Dieser Service ist vor allem für die gewerblichen Kunden eine wesentliche Erleichterung. Denn wer seine früherer Rufnummer behalten kann, erspart sich die mühsame Ummeldung bei Banken, Behörden und Versicherungen, die grundsätzlich eine aktuelle Nummer vom Kunden haben möchten. Bei Festnetz sieht die Sache im Grunde ganz ähnlich aus. Zwar müssen die Kunden ihre Bank oder Behörden auch weiterhin über eine Änderung der Anschrift in Kenntnis setzen. Dafür aber erweist es sich als großer Vorteil für alle Telefonie-Kunden, die ihre Rufnummer behalten dürfen, wenn sie selbst regelmäßig zu eigenen Kunden in Kontakt stehen müssen.

Was kostet ein Umug mit einer Möbelspedition?
 

Ich ziehe von nach

und möchte Angebote an


Rufnummer einfach mitnehmen - Mitnahme der Nummer nicht nur beim Handy machbar
Fehlt es an zuverlässigen Kontaktmöglichkeiten, sucht so mancher potentielle Kunde das Weite und flüchtet zu lieber zu einem Mitbewerber. Sich die Benachrichtigung der Kunden ersparen zu können, weil man die Rufnummer behalten kann, hat zudem in zeitlicher und finanzieller Hinsicht Vorteile für die Inhaber der Nummer. Denn die zahlreichen Anrufe bei Partnern zur Mitteilung einer Änderung bei der telefonischen Erreichbarkeit gehen einerseits ins Geld, kosten vor allem aber viel Zeit.

Was im Bereich der mobilen Kommunikation mittlerweile sehr einfach möglich ist, kann bei der Festnetz-Telefonie doch etwas aufwendiger sein. Die Rufnummer behalten können die Kunden, wenn sich die Adresse nur innerhalb der jeweiligen Vorwahlbereiche verändert. Die Beibehaltung der bisherigen Telefonnummer bei einem Umzug in andere Regionen und Städte ist indes grundsätzlich mit einem Wechsel der Festnetznummer verbunden. Bisher gibt es lediglich Modellversuche, die darauf hinaus laufen könnten, dass Bürger in einigen Jahren auch im Festnetz-Bereich die Rufnummer behalten können, obwohl sie vom einen Ende der Republik ans andere Ende umziehen.

Übergangsphasen zwischen Providern inzwischen deutlich kürzer
Die Local Number Portability – so der fachlich korrekte Ausdruck für die Mitnahme der Rufnummer – erfolgt im Festnetz wie auch bei der mobilen Kommunikation (hier ist von der Mobile Number Portability die Rede) heutzutage im Auftrag des Kunden durch die neuen Anbieter. Ohnehin ist der technische und bürokratische Aufwand eher gering. Was früher viel Zeit erforderte, weil sich der alte Anbieter des Festnetzanschlusses gegen die Freigabe der Nummer weigerte, ist heute ein denkbar geringer Akt der Unternehmensbürokratie. Kunden, die ihren Anbieter wechseln, können bei der Beantragung bereits angeben, dass sich der neue Telefonie-Provider um die Übernahme der Telefonnummer kümmert.
Call & Surf Comfort

So haben vor allem diejenigen, die einen Umzug als idealen Termin für den Providerwechsel erkannt haben, Zeit für die wesentlichen Dinge, die im Zusammenhang mit einem Umzug zu erledigen sind. Denn davon gibt es etliche. Alles, was man sich abnehmen lassen kann, sollten Verbraucher in der Umzugsplanung an andere weitergeben.
Eine persönliche Kündigung und Beantragung der Mitnahme der Rufnummer ist nicht erforderlich. Und so kann diese Maßnahme stets eine der ersten sein, die Verbraucher an ihren neuen Anbieter abtreten, damit dieser alle wichtigen Vorkehrungen für eine reibungslose Umstellung treffen kann. Kunden müssen nur den so genannten Portierungsauftrag stellen.

Kündigungsfristen auch bei Mitnahme der Rufnummer zu beachten
Unter Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen kündigt der neue Wunschpartner bestehende Telefonverträge für die Neukunden und sorgt zudem dafür, dass diese ihre Rufnummer behalten können. Wissenswert für Verbraucher: Mitgenommen werden können nur Nummern aus laufenden Verträge. So ist es nicht möglich, eine Rufnummer zu behalten, deren zugehöriger Vertrag gerade erst oder bereits in der Vergangenheit ausgelaufen ist.


Möglich ist es in Deutschland übrigens bereit seit dem Jahr 1998, dass Kunden ihre Rufnummer behalten, um wie gehabt unter der gewohnten Nummer per Festnetzanschluss erreichbar sind. Bei Unternehmen ist zudem daran zu denken, dass auch Durchwahl-Nummern oder Service-Nummern zum neuen Telekommunikationsanbieter mitgenommen werden. Wie im privaten Bereich ersparen sich Unternehmen durch die Mitnahme zusätzliche Kosten, die etwa durch neue Visitenkarten oder Broschüren entstehen würden.

Rufnummernmitnahme - sinnvoll nicht nur für Firmenkunden
Bedenken müssen die Antragsteller jedoch grundsätzlich, dass wie bei der eigentlichen Kündigung eines Vertrags auch bei der Portierung der Rufnummer Fristen bestehen, bis die Weiterleitung an den neuen Provider erfolgt. Diese so genannte Rufumlenkzeit kann im Normalfall maximal zwei Monate betragen und muss in die Planung eingebunden werden, damit beim Übergang vom früheren auf den neuen Anbieter doch noch Komplikationen auftreten. Individuelle Bedingungen sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen, um nichts dem Zufall zu überlassen. Denn nur so kann man sicherstellen, dass privat wie gewerblich nicht plötzlich beim Anruf von Freunden und Kunden das unerfreuliche „Diese Rufnummer ist nicht vergeben ..:“ ertönt.