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| Ob man nun mit oder ohne professionelle Hilfe umzieht: Ein Wohnungswechsel ist so gut wie nie an einem einzigen Wochenende erledigt. Denn neben dem eigentlichen Umzug kommen zahlreiche Ab-, An- und Ummeldungen hinzu. Wer seinen Geldbeutel nicht unnötig belasten möchte, muss zudem gut planen und unzählige Tarife, bspw. für Strom, Transporter, Telefon- und Internetanschluss, vergleichen. Und die meisten dieser Angelegenheiten können nicht am Wochenende abgewickelt werden. Ist man berufstätig, entsteht so doppelter Stress. Viele Arbeitnehmer hoffen daher, bei ihrem Arbeitgeber einen Sonderurlaub genehmigt zu bekommen. Sonderurlaube sind bezahlte Urlaubstage, die nicht auf den eigentlichen Urlaub angerechnet, aber dennoch voll bezahlt werden. Doch besteht bei einem Umzug überhaupt Anspruch auf Sonderurlaub? |
Besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub?
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Entgegen der weitverbreiteten Meinung besteht kein genereller Anspruch auf Sonderurlaub für einen Umzug. Zur Begründung eines Sonderurlaubs wird oft der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) herangezogen. Er regelt explizit, dass der Arbeitnehmer nur durch nicht selbstverschuldete Abwesenheit von der Arbeitsstelle ein Recht auf Sonderurlaub hat. Ein Privatumzug fällt in der Regel nicht unter diesen Paragraphen.
Das heißt aber nicht, dass Arbeitnehmer auf Sonderurlaub verzichten müssen. Was nicht im BGB geregelt ist, regeln oft die Tarifbedingungen. Daher sollte man sich diese einmal genau durchlesen; eventuell haben Gewerkschaft und Arbeitgeber eine Vereinbarung über den Sonderurlaub getroffen. |
Manchmal sind die Anlässe, für die man einen Sonderurlaub beantragen kann, auch im Arbeitsvertrag aufgeführt. Ein weiteres Schriftstück, das man einmal auf Regelungen zum Sonderurlaub durchsehen sollte, ist die Betriebsvereinbarung, dem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Der Betriebsrat ist auch ein guter erster Ansprechpartner, um zu erfahren, wie der Firmenchef mit Bitten im Sonderurlaub umgeht. Wenn der Chef trotz Mangel an einer schriftlichen Vereinbarung für gewöhnlich den Sonderurlaub im Fall eines Umzugs genehmigt, so tritt die so genannte „betriebliche Übung“ in Kraft. Das bedeutet, die Gewährung des Sonderurlaubs ist üblich, die Arbeitnehmer verlassen sich darauf und der Arbeitgeber kann daher nicht plötzlich eine Bitte ablehnen.
Gibt es schriftliche Regelungen, ist es wichtig zu wissen, an welche Bedingungen der Sonderurlaub geknüpft ist. Laut Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) steht Angestellten bei einem Umzug beispielsweise ein Tag bezahlte Arbeitsbefreiung zu – sofern sie aus betrieblichen Gründen umziehen. Umzüge aus privaten Gründen gelten dagegen in vielen Firmen als reine Privatsache.
Dennoch lohnt es sich natürlich, den Chef einmal direkt auf den Umzug und einen eventuellen Sonderurlaub anzusprechen. Viele sind kulant und gewähren zumindest einen freien Tag, an dem man dann die wichtigsten Behördengänge erledigen kann.
Tipps für das Gespräch mit dem Chef
Wer seinen Chef um ein oder zwei bezahlte arbeitsfreie Tage bitten möchte, sollte sich dafür eine möglichst entspannte Atmosphäre suchen. Ein Gespräch zwischen Tür und Angel, zwischen zwei Terminen, ist denkbar ungeeignet. Schließlich müssen auch die Kollegen den Inhalt des Gespräches nicht unbedingt mithören. Daher sollte man den Arbeitgeber in einer ruhigen Minute um ein Gespräch unter vier Augen bitten oder gleich einen Termin ausmachen. Natürlich sollte das Gespräch rechtzeitig vor dem Umzug erfolgen und nicht erst ein paar Tage vorher.
Am besten bittet man den Chef im Gespräch gleich um zwei Urlaubstage – so steigen die Chancen, dass man wenigstens einen Tag bewilligt bekommt. |
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Hat man in der letzten Zeit besonders effizient gearbeitet, ein Projekt gut abgeschlossen oder andere Erfolge erzielt, so darf man dies im Gespräch ruhig betonen. Sollten derartige Leistungen im Betrieb normalerweise prämiert werden, so kann man auch um die arbeitsfreien Tage anstelle der Prämie bitten.
Eine andere Möglichkeit ist es, dem Chef Fleißarbeiten oder Mehrarbeit – etwa Überstunden oder Wochenenddienst - im Tausch für einen Sonderurlaub anzubieten. Ein gutes Argument ist zudem der Hinweis auf die Auswirkungen der doppelten Belastung. Mit ein oder zwei freien Tagen, an denen man die wichtigsten Umzugs-Formalitäten erledigen kann, hat man den Kopf viel freier, um sich voller Elan und mit ganzer Motivation in die Arbeit zu stürzen.
Auch jeder Arbeitgeber ist schon einmal umgezogen. An den Stress, den dies mit sich bringt, kann man ihn ruhig erinnern. Für zuverlässige Arbeitnehmer, die gute Arbeit verrichten und sich wenig oder gar keine Fehltage leisten, stehen die Chancen auf Sonderurlaub, i. d. R. sehr gut. Wenn Sie frühzeitig über ihre Umzugspläne Bescheid wissen, sollten Sie sich daher besonders effizient und motiviert zeigen. Guten Mitarbeitern gestehen Chefs zwar nicht immer einen offiziellen Sonderurlaub, so doch zumindest gerne Sonderregelungen zu. |
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