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Vorzeitige Kündigungen beim Umzug eher die Ausnahme Gemeint sind damit zum Beispiel vertragliche Umstellungen. Hierbei dürfen sich Verbraucher in den meisten Fällen nicht allzu große Hoffnungen machen, dass sie aufgrund eines Umzugs aus laufenden Verträgen entlassen werden. So weist etwa die Deutsche Telekom ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug grundsätzlich in der Mehrheit der Fälle von sich. Den FAQ auf den Internetseiten des Unternehmens ist zu entnehmen, dass eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses zunächst einmal nicht in Frage kommt. Dennoch gibt es berechtigte Hoffnung, dass Kunden aus einem Altvertrag aussteigen können. Jetzt kostenlos neue Anschrift mitteilen!Nicht jeder Telekom-Tarif kann im gesamten Bundesgebiet gebucht werden Dann zum Beispiel, wenn die Bestandskunden am zukünftigen Wohnort auf einen neuen Vertrag wechseln. Dies kann dann erforderlich sein, wenn der vormals verwendete Anschluss in der neuen Umgebung nicht mehr bzw. noch nicht angeboten wird. Vor allem bei den DSL-Tarifen der Telekom kann es zu einer solchen Situation kommen. Die Produkte im Format VDSL sind bisher größtenteils in Ballungszentren verfügbar. Steht ein Umzug in ländlichere Regionen ins Haus, müssen sich die Kunden meist um eine Alternative bemühen. Hoffnung auf Kulanzregelung vielfach berechtigt
Langfristige Bindung durch Neuvertrag kann Sonderkündigungsrecht einbringen Generell jedoch gilt, dass die Telekom ein solches Recht zur Sonderkündigung im Rahmen eines Umzugs meist nur dann in Betracht ziehen wird, wenn das noch für einige Monate oder länger Tarifmodell in seiner gebuchten Form am neuen Wohnort nicht angeboten wird. Je kürzer die Rest-Laufzeit ausfällt, desto besser stehen die Chancen, dass die Telekom ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug einräumen wird. Denn durch einen neuen Vertrag kann das Unternehmen wechselwillige Kunden vorzeitig wiederholt auf ein bis zwei Jahre an sich binden. Abschrecken lassen sich Verbraucher jedenfalls grundsätzlich nicht, wenn sie einen Umzug vor sich haben und durch Erfahrungsberichte anderer Kunden wissen, dass eher selten auf die vertragliche Fortführung verzichtet wird. Besonders dienlich kann es sein, den Weg zur Filiale des Unternehmens auf sich zu nehmen, um dort im persönlichen Gespräch eine individuelle Lösung für das vertragliche Problem zu finden. Tipp für Telekom-Kunden: Lassen Sie sich von den Aussagen und Erfahrungen anderer Kunden nicht davon abhalten, um die Auflösung Ihres laufenden Vertrags zu bitten. Persönliches Gespräch mit Telekom verbessert Kündigungschancen Wenn Sie über ausreichendes Verhandlungsgeschick verfügen, kann es sehr wohl dazu kommen, dass die Telekom ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug ausspricht, wenn Sie im Gegenzug in der neuen Wohnung einen der moderneren Anschlüsse buchen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Erkenntnis, dass Sie auf das Entgegenkommen der Mitarbeiter der Telekom angewiesen sind. Allzu forsches Auftreten ist in der Verhandlung bezüglich eines Telekom Sonderkündigungsrechts vor dem Umzug also eher nicht ratsam. Der zuständige Sachbearbeiter wird im Einzelfall betonen, dass es sich beim Wohnungswechsel um eine freiwillige Entscheidung des Kunden handelt. Der Provider hatte keinen Einfluss auf diese wohnliche Veränderung, so dass auch keine Pflicht besteht, seinen Kunden aus der vertraglichen Verantwortung zu entlassen. Wechsel zur Konkurrenz sollte lieber unerwähnt werden
Um andernfalls vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen zu können, sind durch die Kunden wichtige Gründe anzuführen. Was genau als ein solcher wichtiger Grund geltend gemacht werden kann, ist jedoch einmal mehr gewissermaßen Verhandlungssache. Wer nicht darauf setzen möchte, dass die Telekom ein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs ausspricht, sollte grundsätzlich die geltenden Kündigungsfristen im laufenden Vertrag im Blick haben. Natürlich ist dies vorrangig dann eine Hilfe, wenn der Termin des Umzugs nicht erst kurzfristig bekannt wird. Ansonsten gibt es bei der Telekom ein Sonderkündigungsrecht – beim Umzug wie in allen anderen Fällen –, wenn sich die Konditionen der Tarife zum Nachteil der Kunden verändern. Anbieter müssen solche vertraglichen Korrekturen frühzeitig mitteilen, um ihren Kunden die Chance zur Kündigung und zum Wechsel des Providers zu garantieren. Auch für den Fall, dass nach einer tariflichen Umstellung durch den Provider bestimmte Optionen nicht mehr nutzbar sind, können die Kunden der Telekom ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug in Anspruch nehmen. |
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