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Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

 
Umzug ummelden Einwohnermeldeamt Endlich ist der Wohnungswechsel geschafft: Man ist im neuen Heim angekommen, sitzt zum Teil noch auf gepackten Koffern und Kartons und wünscht sich nichts sehnlicher, als endlich entspannt die Füße hochzulegen. Offiziell vorbei ist der Umzugsmarathon jedoch erst, wenn Sie auch die Behörden von ihrem Wohnungswechsel in Kenntnis gesetzt haben. Wer Geldbußen vermeiden will, sollte daher ein letztes Mal seine Kräfte sammeln und sich auf den Weg zum Einwohnermeldeamt machen. Damit die nötigen Ämter-Ummeldungen nicht ebenfalls zum Marathon werden, haben wir hier ein paar Tipps und alle wichtigen Stellen zur Ummeldung zusammengefasst.

Einwohnermeldeamt
Der wichtigste Weg nach dem erfolgreichen Umzug ist der zum Einwohnermeldeamt. Innerhalb einer Woche muss man sich dort persönlich ummelden bzw. neu anmelden, ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu 500 Euro. Diese sind zwar selten, dennoch sollte man sich besser nicht auf den guten Willen der Beamten verlassen.

Eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt am vorigen Wohnort ist zum Glück nicht mehr nötig. Sollte man innerhalb der ersten sieben Tage nicht persönlich beim Einwohnermeldeamt vorbeischauen können, darf man eine bevollmächtigte Person mit der Ummeldung beauftragen.

Mitbringen muss man zur Ummeldung des Wohnsitzes seinen Personalausweis bzw. einen gültigen Pass. Dort wird dann die neue Adresse eingetragen. Zudem benötigt man noch einen Meldeschein – für jedes Familienmitglied muss ein eigener Meldeschein ausgefüllt werden. Entweder lädt man sich die Meldescheine von der Internetseite der Gemeinde herunter oder man füllt sie vor Ort auf dem Amt aus. Meist liegen diese direkt am Eingang bereit. Bevollmächtigte müssen zudem noch eine schriftliche und unterschriebene Vollmacht mitbringen. Die Vorlage des Miet- oder Kaufvertrags ist inzwischen nicht mehr zwingend notwendig.

Etwas komfortabler haben es Personen, die nach München umziehen. Dort ist es nämlich – wie in ganz Bayern - möglich, sich per Post um- bzw. anzumelden. Man schickt dann einfach eine Kopie des Personalausweises und die ausgefüllten Meldescheine ans Einwohnermeldeamt. Die Adressänderung im Personalausweis wird dann beim nächsten Amtsbesuch vorgenommen.


Ich werde umziehen/ich bin umgezogen

von:PLZOrt nach:PLZOrt


Kfz ummelden
Nicht nur die Familie, auch das Fahrzeug muss am neuen Wohnsitz angemeldet werden – selbst wenn Sie nur ins Haus gegenüber ziehen. Zieht man innerhalb eines Zulassungsbezirks um, muss man jedoch lediglich die Anschrift im Fahrzeugschein ändern lassen. Zieht man dagegen in eine andere Stadt und damit in einen anderen Zulassungsbezirk, muss man den Fahrzeugschein ganz ändern bzw. neu ausstellen lassen. In diesem Fall sind auch neue Kennzeichen fällig.
 
In beiden Fällen benötigt man für die Ummeldung des Autos folgende Unterlagen:
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Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung I und II
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Kfz-Versicherungsdoppelkarte
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Berichte über die letzte Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
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einen Personalausweis bzw. Pass
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bei Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle auch die Meldebescheinigung und die Kennzeichen

Heute haben die meisten Gemeinden Bürgerämter eingerichtet, die alle bürgernahen Verwaltungsaufgaben übernehmen. Dort kann man die nötigen behördlichen Ummeldungen bequem an einer Stelle vornehmen. Es ist also nicht mehr nötig, erst zum Einwohnermeldeamt und dann zur Kfz-Zulassungsstelle zu hetzen. Stattdessen kann man an ein und demselben Ort seine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt abgeben und das Auto ummelden.


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  Telefon / DSL Festnetz  
  Adresse gratis ummelden  
  Kabel TV - Kabelanschluss  
  Strom - Stromvergleich  
  Kreditkarte / Starter-Konto  
  Mobilfunkanschluss  
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GEZ ummelden
Aber nicht nur Einwohnermeldeamt und Kfz-Zulassungsstelle müssen über den Wohnungswechsel informiert werden. Auch die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, möchte die neue Adresse der zahlenden Personen kennen. Und zahlen muss jeder, der einen Fernseher, ein Radio oder ein „neuartiges Rundfunkgerät“ – sprich einen internetfähigen Computer oder ein internetfähiges Handy – zum Empfang bereithält.

Bei der GEZ kann man sich jedoch sehr komfortabel von zuhause aus ummelden: Entweder wählt man die Service-Nummer 01805 9995 0100 – oder man meldet sich direkt und kostenlos online über die Webseite der GEZ um. Unter dem Menü-Punkt „Online-Service“ findet man das Formular, mit dem man seine Adresse ändern kann. Dort gibt man seine persönlichen Daten inklusive der alten und der neuen Anschrift ein, zudem das Datum, ab dem die neue Adresse gilt.

Möchte man der GEZ eine Wohnortsänderung mitteilen, sollte man in jedem Fall seine Teilnehmernummer bereithalten. Diese findet man auf der GEZ-Meldebestätigung, die man nach der Erstanmeldung bei der GEZ bekommen hat.

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Rentner und andere Geringverdiener können sich u. U. von den Gebühren befreien lassen. Die entsprechenden Anträge finden Sie ebenfalls auf der Homepage der GEZ.
GEZ ummelden



Weitere Behörden über den Umzug informieren
Nun ist man umgemeldet, das Kfz ist ebenfalls ordnungsgemäß gemeldet und auch die GEZ weiß über den Umzug bescheid. Dennoch gibt es noch einige weitere Stellen, die zu informieren sind.

Wer in eine neue Stadt zieht, sollte unbedingt auch sein bisher zuständiges Finanzamt informieren. Das Finanzamt am neuen Wohnort erfährt automatisch mit der nächsten Steuererklärung vom Umzug.

Bezieht man Leistungen vom Arbeitsamt, muss man den neuen Wohnort bereits vor dem Umzug anmelden, spätestens eine Woche vorher. Ist nach dem Umzug eine andere Agentur für Arbeit zuständig, muss man sich dort möglichst zeitnah anmelden, um einen Weiterbezug der Leistungen sicherzustellen.
 
Gegebenenfalls sollten Sie auch folgende Stellen informieren:
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Ihrer Bank
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den Versicherungen
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Ihrer Krankenkasse
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und natürlich den Verlagen, von denen Sie Zeitschriften oder Zeitungen abonniert haben.
 
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