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Jorg Mühlenberg.
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| Wilde Ehe - Einzug mit neuem
Klingelschild |
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Verliebt sich der Mieter,
darf sein neuer Lebenspartner in die Wohn-ung einziehen. Der Lebensgefährte
hat ein Mitwohnrecht, dass der Vermieter nicht verbieten darf.
Auch wenn es dem Vermieter nicht passt, darf der neue Partner mit
auf das Klingelschild: Weil ein neuer Name auf der Klingel stand,
wurde ein Eigentümer einer Berliner Wohnung skeptisch. Er forschte
nach und bekam zur Antwort, die Lebensgefährtin des Mieters sei
zwischenzeitlich bei ihrem Freund eingezogen. Und diese Frau müsse
ja irgendwie nach außen kenntlich machen dürfen, dass sie
nun hier wohne - sei es für Besucher, sei es für den Postboten.
Der Eigentümer sah das ganz anders. Er habe schließlich
auch noch ein Wörtchen darüber mitzureden, welche und wie
viele Namen auf der Türklingel zu sehen seien. Wenn der Zusatz
nicht entfernt werde, dann spreche er die Kündigung aus.
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| Trennung und Auszug
- Was nun? |
Wenn ein Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft aus der gemeinsamen Wohnung auszieht,
muss er möglicherweise trotzdem weiterhin Miete zahlen. Das geht
aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hervor.
Die Verpflichtung zur weiteren Kostenbeteiligung gilt demnach zumindest
dann, wenn beide Partner den Mietvertrag unterschrieben und die Wohnung
im Hinblick auf eine baldige Heirat ausgesucht haben. Anders sei die
Rechtslage, wenn beiden klar war, dass sie nur auf Zeit zusammenleben
wollten.
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| Wirtschaftklichkeit beim Bauen |
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Lassen Sie uns bei diesem Thema auf das Bauen im Bestand beschränken.
Dass dies aufgrund der Bestände und der Entwicklungen in Politik,
Wirtschaft und Branche zunehmend an Bedeutung gewinnt, hat sich
mittlerweile auch in Kreisen der Politik und von Ministerien herum
gesprochen.
Da werden wir wohl wieder mit einigen Initiativen beglückt
werden, welchen sich Wirtschaftsverbände und auch Kammern im
anmutigen Schulterschluss anschliessen werden. Eine weitere Verwissenschaftlichung
wird neben neuen Wortungetümen und Verbalakrobatik Begründungen
liefern, welche sich mithilfe ihrer Wortgewaltigkeit selbst beweisen
werden.
Lesen
Sie hier mehr über die Wirtschaftlichkeit beim Bauen
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| Die Zeit läuft - bis 16
Uhr |
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Wer es eilig hat und zur
Fristwahrung ein Schreiben direkt in den Hausbriefkasten seines Vertragspartners
wirft, muss das vor 16.00 Uhr erledigt haben. Nach dieser Zeit gilt
das Schreiben erst als am nächsten Tag eingegangen. Das entschied
jetzt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes in Berlin das Landgericht
Berlin.
Ein Vermieter in Berlin hatte seine Mieterhöhungserklärung
am 30. Juni zwischen 16.00 und 17.00 Uhr in den Mieterbriefkasten
werfen lassen. Zu spät, so die Richter. Zwar gelten nach dem
Gesetz Er-klärungen schon dann als zugegangen, wenn sie in den
Machtbereich des Empfängers gelangt sind. Zumindest eine Privatperson
muss aber nicht nach 16.00 Uhr noch damit rechnen, Post im Briefkasten
vorzufinden. Damit gilt die Mieterhöhungserklärung des Vermieters
erst als am nächsten Tag beim Mieter eingetroffen, das heißt
am 1. Juli. Entsprechend später greift auch die Mieterhöhung.
Aktenzeichen: Landgericht Berlin 65 S 132/01.
Quelle: sueddeutsche.de
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| Mietvertrag kann Steuervorteil
bringen |
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Eine Investition in Immobilien
verspricht Steuervorteile. Wenn da nur der häufige Ärger
mit den Mietern nicht wäre. Der stressfreie und rentable Ausweg:
die Vermietung der Immobilie an Angehörige. Mit einem solchen
Verwandten-Vertrag genießt der Investor nur die positiven Seiten
der Anlage. Vor allem, seitdem das oberste deutsche Steuergericht
die Finanzämter angewiesen hat, bei der Über-prüfung
solcher Verträge nicht mehr zu pingelig zu sein. So haben die
Münchener Richter des Bundesfinanzhofes in einem Urteil die Anforderungen
an Verträge mit Verwandten so stark reduziert, dass Anleger künftig
viel leichter die erzielten Verluste aus Vermietung mit anderen Einkünften
verrechnen können.
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Miete kommt später - Kündigung?
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Ein Mieter muss die Miete grundsätzlich
spätestens bis zum dritten Werktag des Kalendermonats an seinen
Vermieter zahlen. Klappt das einmal nicht, weil das Geld verspätet
auf dem Eigentümerkonto eingeht, muss er noch keine schwer wiegenden
Probleme befürchten. Ist der Bewohner dagegen gleich mit zwei
Monatsmieten in Ver-zug geraten, können die Folgen schlimm sein:
Der Vermieter darf dann das Mietverhältnis fristlos kündigen.
Darauf macht der bayerische Haus- und Grundbesitzerverband aufmerksam.
Hat der Mieter beispielsweise die Oktobermiete nicht gezahlt, kommt
er bereits mit Ablauf des dritten Werktags im November mit der Mietzahlung
für zwei aufeinander folgende Termine in Verzug. Der Vermieter
muss ihn nicht vorher mahnen, bevor er ihm fristlos kündigt.
Hat der Mieter ein Kündigungsschreiben erhalten, sollte er den
Inhalt penibel unter die Lupe nehmen: Seit der Mietrechtsreform vom
September 2001 muss der Vermieter nämlich im Detail auflisten,
mit welchen Beträgen für welche Monate der Mieter in Verzug
geraten ist. Eine Kündigung, die nur pauschal auf den Rückstand
hinweist, ist unwirksam, wie das Amtsgericht Dortmund befand (Aktenzeichen:
125 C 11799/02).
Quelle: yahoo.de
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| Immer mehr Probleme mit der Miete |
Viele Mieter nutzten in der aktuellen
"sehr depressiven wirtschaftlichen Phase" alle nur erdenklichen
Möglichkeiten, die Miete zu drücken. "Wohl dem, der
eine Rechtsschutzversicherung hat", unterstrich Rechtsanwalt
Dr. Burkhard Schulze bei der Presse-konferenz des Haus- und Grundbesitzervereins
im "Bräuwirt".
Die momentane Grundtendenz ziele darauf, anfangs mit Mängel-rügen
aufzuwarten, um dann monatelang keine Miete zu zahlen.
Am Ende bleibe nur die Räumungsklage. Und die koste Geld und
Nerven, betonten Dr. Schulze und sein Kollege Christoph Wolters. Vorsitzender
Willibald Härning präsentierte die neue Hilfe zur Hausnebenkosten-abrechnung,
die ab 1. November angeboten werden.
"Das haben sich vor allem unsere älteren Mitglieder gewünscht",
sagte Härning. Die von der Kanzlei Dr. Schulze bearbeiteten Mietverträge
seien auf den neuesten Stand gebracht worden. Hart ins Gericht ging
der Vorsitzende mit der jüngsten Entscheidung der Bundesregierung.
"Die Eigenheimzulage wird ab Januar komplett gestrichen."
Dies sei eine Ohrfeige für den Mittelstand.
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| Deutsche Post stellt Online-Ummeldeservice
ein |
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Die Deutsche Post AG wird
zum 31. 12. 2003 ihren Online-Ummelde-service einstellen; auch das
Umzugsportal ich-zieh-um.de soll aufgegeben werden. Wie eine Sprecherin
der Post AG gegenüber heise online erklärte, werden die
"Umzugsdienste konsolidiert", da sie nicht profitabel genug
seien. Der Meldeservice im Internet bot bislang die Möglichkeit,
bei einem Umzug nicht nur einen Nachsende-antrag für die Post
zu stellen, sondern alle Ummeldungen bei Krankenkasse, Abonnements,
Versicherungen usw. zentral zu erledigen. Die Seite wird im nächsten
Jahr mit der E-Filiale zusammengelegt, wo man dann aber nur noch die
Nachsendeanträge online stellen kann.
Das Portal ich-zieh-um, das erst Anfang dieses Jahres von der Post
AG übernommen wurde, stellt zum 31. 12. 2003 alle Marketingaktivitäten
ein. Die Firma soll aber bis zum Ende des Jahres 2005 alle bisher
abgeschlossenen Verträge mit Partnern und Kunden erfüllen.
Quelle: heise.de
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| Passau - Die Stadt
mit den drei Flüssen |
Eine mehr als
zweitausendjährige Vergangenheit prägt Wesen und Gesicht
der Stadt Passau. Schon in der mittleren La-Tène-Zeit siedelten
Menschen am Zusammenfluß von Donau, Inn und Ilz.
Mit dem Jahrhundert-Hochwasser von 1954 erreichte Passau weltweite
Publizität. Durch die Gebietsreform von 1972 vergrößerte
sich das Stadtgebiet auf das Dreieinhalbfache. Im selben Jahr wurde
auch die Universität Passau gegründet, die 1978 ihren Lehrbetrieb
aufnahm. Angebunden an das Europäische Fernstraßennetz
(Entfernung nach München 190 km, nach Wien 300 km) und an die
immer wichtiger werdende Donau-Wasserstraße, sowie an ein leistungsfähiges
Eisenbahnnetz, haben sich in den letzten Jahren Industrie und Gewerbe
durch verstärkte Neuansiedlung in Passau einen sicheren Standort
gewählt.
Passau ist eine
Einkaufsstadt. Sein großes Hinterland ermöglicht
einer Vielzahl von Fachgeschäften kompetente und kundenorientierte
Betreuung, großzügige Einkaufspassagen erweitern
das Angebot und vermitteln einen großstädtischen
Flair. Aber Passau mit seinem südlichen Ambiente ist auch
eine Kulturstadt.
Neben den steinernen Zeugen der Vergangenheit, der Fülle
wegen seien nur einige wenige genannt, wie der nach dem Stadtbrand
von 1680 errichtete Dom mit der größten Kirchenorgel
der Welt, die Veste Oberhaus und die Wallfahrtskirche Mariahilf,
regt sich ein lebendiges Kulturleben. Angefangen bei den seit
1952 stattfindenden Festspielen "Europäischen Wochen", bei denen die besten
europäischen Künstler zu hören und zu sehen sind, bis
zum "Scharfrichterhaus", einem Kellerlokal mit Kleinkunstbühne,
Galerie und Kino.
Für den Fremdenverkehr ist Passau ein Ziel ersten Ranges: Mit
über 300.000 Übernachtungen zählt es zu den beliebtesten
Fremden-verkehrstädten in Bayern. Rund 2 Millionen Gäste
pro Jahr empfinden Passau als liebens- und lebenwerte Stadt, die
sich trotz baulichen und gesellschaftlichen Veränderungen eine
intakte Infrastruktur bewahrt hat und nicht müde wird, sich
von ihrer "Schokoladenseite" zu zeigen. Quelle: passau2000.de
Im Online-Rathaus-Test von meldeaemter.de hat Passau allerdings nicht gut abgeschnitten.
Testurteil:
Das virtuelle Rathaus der Stadt Passau ist zwar übersichtlich
strukturiert, bietet aber keine An-, Ab- und Ummeldeformulare
an. Mit der Bürgerkarte sollen bald aber mehr Behördengänge
im Internet erledigt werden können.
Mehr zum Thema
umziehen in Passau und Umzug nach Passau erfahren Sie hier.
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