KW 44/03, 28. Oktober 2003

 
 
 

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Wilde Ehe - Einzug mit neuem Klingelschild

Verliebt sich der Mieter, darf sein neuer Lebenspartner in die Wohn-ung einziehen. Der Lebensgefährte hat ein Mitwohnrecht, dass der Vermieter nicht verbieten darf.

Auch wenn es dem Vermieter nicht passt, darf der neue Partner mit auf das Klingelschild: Weil ein neuer Name auf der Klingel stand, wurde ein Eigentümer einer Berliner Wohnung skeptisch. Er forschte nach und bekam zur Antwort, die Lebensgefährtin des Mieters sei zwischenzeitlich bei ihrem Freund eingezogen. Und diese Frau müsse ja irgendwie nach außen kenntlich machen dürfen, dass sie nun hier wohne - sei es für Besucher, sei es für den Postboten. Der Eigentümer sah das ganz anders. Er habe schließlich auch noch ein Wörtchen darüber mitzureden, welche und wie viele Namen auf der Türklingel zu sehen seien. Wenn der Zusatz nicht entfernt werde, dann spreche er die Kündigung aus.

 


Trennung und Auszug - Was nun?

Wenn ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, muss er möglicherweise trotzdem weiterhin Miete zahlen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hervor. Die Verpflichtung zur weiteren Kostenbeteiligung gilt demnach zumindest dann, wenn beide Partner den Mietvertrag unterschrieben und die Wohnung im Hinblick auf eine baldige Heirat ausgesucht haben. Anders sei die Rechtslage, wenn beiden klar war, dass sie nur auf Zeit zusammenleben wollten.
 


Wirtschaftklichkeit beim Bauen

Lassen Sie uns bei diesem Thema auf das Bauen im Bestand beschränken. Dass dies aufgrund der Bestände und der Entwicklungen in Politik, Wirtschaft und Branche zunehmend an Bedeutung gewinnt, hat sich mittlerweile auch in Kreisen der Politik und von Ministerien herum gesprochen.

Da werden wir wohl wieder mit einigen Initiativen beglückt werden, welchen sich Wirtschaftsverbände und auch Kammern im anmutigen Schulterschluss anschliessen werden. Eine weitere Verwissenschaftlichung wird neben neuen Wortungetümen und Verbalakrobatik Begründungen liefern, welche sich mithilfe ihrer Wortgewaltigkeit selbst beweisen werden.

Lesen Sie hier mehr über die Wirtschaftlichkeit beim Bauen
 



Die Zeit läuft - bis 16 Uhr

Wer es eilig hat und zur Fristwahrung ein Schreiben direkt in den Hausbriefkasten seines Vertragspartners wirft, muss das vor 16.00 Uhr erledigt haben. Nach dieser Zeit gilt das Schreiben erst als am nächsten Tag eingegangen. Das entschied jetzt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes in Berlin das Landgericht Berlin.

Ein Vermieter in Berlin hatte seine Mieterhöhungserklärung am 30. Juni zwischen 16.00 und 17.00 Uhr in den Mieterbriefkasten werfen lassen. Zu spät, so die Richter. Zwar gelten nach dem Gesetz Er-klärungen schon dann als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt sind. Zumindest eine Privatperson muss aber nicht nach 16.00 Uhr noch damit rechnen, Post im Briefkasten vorzufinden. Damit gilt die Mieterhöhungserklärung des Vermieters erst als am nächsten Tag beim Mieter eingetroffen, das heißt am 1. Juli. Entsprechend später greift auch die Mieterhöhung.
Aktenzeichen: Landgericht Berlin 65 S 132/01.

Quelle: sueddeutsche.de




Mietvertrag kann Steuervorteil bringen

Eine Investition in Immobilien verspricht Steuervorteile. Wenn da nur der häufige Ärger mit den Mietern nicht wäre. Der stressfreie und rentable Ausweg: die Vermietung der Immobilie an Angehörige. Mit einem solchen Verwandten-Vertrag genießt der Investor nur die positiven Seiten der Anlage. Vor allem, seitdem das oberste deutsche Steuergericht die Finanzämter angewiesen hat, bei der Über-prüfung solcher Verträge nicht mehr zu pingelig zu sein. So haben die Münchener Richter des Bundesfinanzhofes in einem Urteil die Anforderungen an Verträge mit Verwandten so stark reduziert, dass Anleger künftig viel leichter die erzielten Verluste aus Vermietung mit anderen Einkünften verrechnen können.
 


Miete kommt später - Kündigung?

Ein Mieter muss die Miete grundsätzlich spätestens bis zum dritten Werktag des Kalendermonats an seinen Vermieter zahlen. Klappt das einmal nicht, weil das Geld verspätet auf dem Eigentümerkonto eingeht, muss er noch keine schwer wiegenden Probleme befürchten. Ist der Bewohner dagegen gleich mit zwei Monatsmieten in Ver-zug geraten, können die Folgen schlimm sein: Der Vermieter darf dann das Mietverhältnis fristlos kündigen. Darauf macht der bayerische Haus- und Grundbesitzerverband aufmerksam.

Hat der Mieter beispielsweise die Oktobermiete nicht gezahlt, kommt er bereits mit Ablauf des dritten Werktags im November mit der Mietzahlung für zwei aufeinander folgende Termine in Verzug. Der Vermieter muss ihn nicht vorher mahnen, bevor er ihm fristlos kündigt.

Hat der Mieter ein Kündigungsschreiben erhalten, sollte er den Inhalt penibel unter die Lupe nehmen: Seit der Mietrechtsreform vom September 2001 muss der Vermieter nämlich im Detail auflisten, mit welchen Beträgen für welche Monate der Mieter in Verzug geraten ist. Eine Kündigung, die nur pauschal auf den Rückstand hinweist, ist unwirksam, wie das Amtsgericht Dortmund befand (Aktenzeichen: 125 C 11799/02).

Quelle: yahoo.de



Immer mehr Probleme mit der Miete

Viele Mieter nutzten in der aktuellen "sehr depressiven wirtschaftlichen Phase" alle nur erdenklichen Möglichkeiten, die Miete zu drücken. "Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat", unterstrich Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze bei der Presse-konferenz des Haus- und Grundbesitzervereins im "Bräuwirt".

Die momentane Grundtendenz ziele darauf, anfangs mit Mängel-rügen aufzuwarten, um dann monatelang keine Miete zu zahlen. Am Ende bleibe nur die Räumungsklage. Und die koste Geld und Nerven, betonten Dr. Schulze und sein Kollege Christoph Wolters. Vorsitzender Willibald Härning präsentierte die neue Hilfe zur Hausnebenkosten-abrechnung, die ab 1. November angeboten werden.

"Das haben sich vor allem unsere älteren Mitglieder gewünscht", sagte Härning. Die von der Kanzlei Dr. Schulze bearbeiteten Mietverträge seien auf den neuesten Stand gebracht worden. Hart ins Gericht ging der Vorsitzende mit der jüngsten Entscheidung der Bundesregierung. "Die Eigenheimzulage wird ab Januar komplett gestrichen." Dies sei eine Ohrfeige für den Mittelstand.



Deutsche Post stellt Online-Ummeldeservice ein

Die Deutsche Post AG wird zum 31. 12. 2003 ihren Online-Ummelde-service einstellen; auch das Umzugsportal ich-zieh-um.de soll aufgegeben werden. Wie eine Sprecherin der Post AG gegenüber heise online erklärte, werden die "Umzugsdienste konsolidiert", da sie nicht profitabel genug seien. Der Meldeservice im Internet bot bislang die Möglichkeit, bei einem Umzug nicht nur einen Nachsende-antrag für die Post zu stellen, sondern alle Ummeldungen bei Krankenkasse, Abonnements, Versicherungen usw. zentral zu erledigen. Die Seite wird im nächsten Jahr mit der E-Filiale zusammengelegt, wo man dann aber nur noch die Nachsendeanträge online stellen kann.

Das Portal ich-zieh-um, das erst Anfang dieses Jahres von der Post AG übernommen wurde, stellt zum 31. 12. 2003 alle Marketingaktivitäten ein. Die Firma soll aber bis zum Ende des Jahres 2005 alle bisher abgeschlossenen Verträge mit Partnern und Kunden erfüllen.

Quelle: heise.de

 


Passau - Die Stadt mit den drei Flüssen

Eine mehr als zweitausendjährige Vergangenheit prägt Wesen und Gesicht der Stadt Passau. Schon in der mittleren La-Tène-Zeit siedelten Menschen am Zusammenfluß von Donau, Inn und Ilz. Mit dem Jahrhundert-Hochwasser von 1954 erreichte Passau weltweite Publizität. Durch die Gebietsreform von 1972 vergrößerte sich das Stadtgebiet auf das Dreieinhalbfache. Im selben Jahr wurde auch die Universität Passau gegründet, die 1978 ihren Lehrbetrieb aufnahm. Angebunden an das Europäische Fernstraßennetz (Entfernung nach München 190 km, nach Wien 300 km) und an die immer wichtiger werdende Donau-Wasserstraße, sowie an ein leistungsfähiges Eisenbahnnetz, haben sich in den letzten Jahren Industrie und Gewerbe durch verstärkte Neuansiedlung in Passau einen sicheren Standort gewählt.

Passau ist eine Einkaufsstadt. Sein großes Hinterland ermöglicht einer Vielzahl von Fachgeschäften kompetente und kundenorientierte Betreuung, großzügige Einkaufspassagen erweitern das Angebot und vermitteln einen großstädtischen Flair. Aber Passau mit seinem südlichen Ambiente ist auch eine Kulturstadt.

Neben den steinernen Zeugen der Vergangenheit, der Fülle wegen seien nur einige wenige genannt, wie der nach dem Stadtbrand von 1680 errichtete Dom mit der größten Kirchenorgel der Welt, die Veste Oberhaus und die Wallfahrtskirche Mariahilf, regt sich ein lebendiges Kulturleben. Angefangen bei den seit 1952 stattfindenden Festspielen "Europäischen Wochen", bei denen die besten europäischen Künstler zu hören und zu sehen sind, bis zum "Scharfrichterhaus", einem Kellerlokal mit Kleinkunstbühne, Galerie und Kino.

Für den Fremdenverkehr ist Passau ein Ziel ersten Ranges: Mit über 300.000 Übernachtungen zählt es zu den beliebtesten Fremden-verkehrstädten in Bayern. Rund 2 Millionen Gäste pro Jahr empfinden Passau als liebens- und lebenwerte Stadt, die sich trotz baulichen und gesellschaftlichen Veränderungen eine intakte Infrastruktur bewahrt hat und nicht müde wird, sich von ihrer "Schokoladenseite" zu zeigen. Quelle: passau2000.de

Im Online-Rathaus-Test von meldeaemter.de hat Passau allerdings nicht gut abgeschnitten.

Testurteil:

Das virtuelle Rathaus der Stadt Passau ist zwar übersichtlich strukturiert, bietet aber keine An-, Ab- und Ummeldeformulare an. Mit der Bürgerkarte sollen bald aber mehr Behördengänge im Internet erledigt werden können.

Mehr zum Thema umziehen in Passau und Umzug nach Passau erfahren Sie hier.



 



 

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