KW 48/03, 24. November 2003

 
 
 

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Gemeinsam wohnen, gemeinsam mieten

Zusammen wohnen ist gut, ein wohl durchdachter Mietvertrag ist besser. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Varianten: Alle Mitglieder einer Wohngemeinschaft unterschreiben den Mietvertrag und werden zu Hauptmietern. Dann haftet auch jeder gegenüber dem Vermieter für die volle Miete, also nicht nur für seinen Anteil. Kann einer der Mieter seinen Mietanteil nicht bezahlen, müssen die anderen für ihn einspringen. Diese Gesamthaftung gilt für alle Bereiche: Bei Schäden in der Wohnung, Verstößen gegen die Hausordnung oder die Vertragspflichten kann der Vermieter die ganze WG vor die Tür setzen. Der Vermieter kann auch nur allen WG-Bewohnern gemeinsam kündigen, also nicht einzelnen WG-Mitgliedern. Dies gilt umgekehrt auch für die einzelnen Mitbewohner, die ebenfalls nicht einfach aussteigen können.

 


Makler erwarten steigende Mieten

Die Mieten werden nach Einschätzung des Rings Deutscher Makler (RDM) im nächsten Jahr wieder steigen. Auf eine genaue Prognose legte sich der Maklerverband in Berlin aber nicht fest.

Die Entwicklung werde stark abhängig von der Wirtschaftslage und der Steuerpolitik sein. Im vergangenen Jahr blieben die Mietpreise nahezu stabil. Dabei war die Entwicklung in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich.

Nach dem Immobilienpreisspiegel des RDM stiegen die Neuvertragsmieten im Norden und im Süden um jeweils 0,7 Prozent. In der Region West nahmen sie durchschnittlich um 0,8 Prozent ab, in den neuen Ländern sogar um 2,3 Prozent. Teuerste Städte waren München, Bad Homburg und Hamburg. Am billigsten wohnen ließ es sich in Wernigerode und Gotha.

Quelle: dnn-online.de

 


Arbeiten von zuhause aus

Laut dem Marktforschungsinstitut Gallup liegt die Produktivität bei Telearbeitern um 22 bis 45 Prozent höher - "infolge von weniger Unterbrechungen, geringeren Ausfallzeiten wegen Witterungsbedingungen oder kranken Kindern und dem Wegfallen des Pendel-verkehrs zum Arbeitsplatz und zurück." Allerdings: Wer sich auf Telearbeit einlässt, muss dafür technisch und organisatorisch gerüstet sein. Die rein technische Ausstattung am heimischen Schreibtisch unterscheidet sich nicht sehr von der im Büro: Vorhanden sein müssen ein PC oder Laptop, Internet-Anbindung, Telefon mit ISDN-Anschluss, Fax und die entsprechende Büro-Software. Dazu kommen - je nach Anforderung - Anwendungen für den sicheren Remote-Zugriff auf das Unternehmensnetz, die Erweiterung der Telefonanlage oder die Einrichtung eines virtuellen privaten Netzes (VPN).
 



"Möbel-Starterkit" für frisch geschiedene

Im von hohen Scheidungsraten betroffenen Belgien hat ein Möbelladen eine besondere Marktlücke entdeckt: ein Einrichtungspaket für geschiedene und einkaufsunwillige Männer.

Zum Preis von 2.290 Euro können Männer für ihre neue Wohnung ein komplettes Wohnzimmer, ein Schlaf- und ein Esszimmer inklusive TV-Set und DVD-Player erstehen. „Ich sage ihnen immer: Du musst unter diesen Teil deines Lebens einen Schlussstrich ziehen und ein neues anfangen“, sagte Ladenbesitzer Paul Dierckx. Der Geschäftsmann hat sich zweimal scheiden lassen und verkauft nach eigenen Angaben wöchentlich mindestens zehn Einrichtungspakete. In Belgien wird die Hälfte aller Ehen nach spätestens fünf Jahren geschieden.

Quelle: vienna online



Nachsendeantrag bei Tod - sonst gibts keine Post

"Der Briefträger ist verpflichtet, alle Post, die an den Verstorbenen adressiert ist, zurückzuschicken", klärt Alexander Böhm auf. Schließlich gehe der Absender ja davon aus, dass er mit der Postsendung den Adressaten erreicht. Da dies bei einem
Toten nicht mehr der Fall ist, sollte, wenn der Postbote von dem Sterbefall weiß, die Sendung wieder zurückgehen. Eine Ausnahme werde nur dann gemacht, wenn die Witwe mitsamt des Erbscheins beim Postamt einen Nachsendeantrag stellt,
dass sie auch weiterhin sämtliche Post erhält.

 


Erben wird teuer

Schon 2004 könnte die günstige Steuerregelung abgeschafft werden. Für Erben heißt das: Müssen sie heute nur die Hälfte des tatsächlichen Immobilienwertes versteuern, kann bald der volle Satz fällig werden.

Das Erben von Immobilien wird aller Voraussicht nach im kommenden Jahr deutlich teurer. Ein Wegfall der bislang günstigen Steuerregelung könnte schon in der ersten Hälfte 2004 auf den Weg gebracht werden, wie Fachleute erwarten. Für Erben heißt
das: Müssen sie heute im Schnitt nur auf etwa die Hälfte des tatsächlichen Immobilienwertes Erbschaftssteuern zahlen, würde bald der volle Satz fällig. „Wer in nächster Zeit noch Vermögen weitergibt, kann drastische Erhöhungen umgehen“, rät Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde
in Bonn, zum Handeln.

 


Wenn sich die Wohnung schwarz färbt

Im Herbst und Winter geht in manchen Wohnungen ein Gespenst um: Das so genannte ”Fogging“. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Phänomen der „Schwarzen Wohnungen“. Das Bild ist immer das gleiche: In einer neu gebauten oder sanierten Wohnung treten in der ersten und zweiten Heizperiode nach dem Bezug plötzlich schwarze, schmierige Beläge an Wänden, Fensterrahmen oder Einrichtungsgegenständen auf. Der Schmierfilm lässt sich nur schwer entfernen und bildet sich sehr schnell wieder neu. Besonders stark betroffen sind meist Stellen mit hoher Luftbewegung, zum Beispiel in der Nähe der Heizkörper und entlang der Wand, sowie Bereiche mit verminderter Oberflächentemperatur, insbesondere Zimmerecken.

 


Wohnen im Alter

Zufrieden alt werden, das bedeutet auch, selbstständig zu bleiben, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Mit einer nahezu unüberschaubaren Vielfalt reagieren bundesweit etwa 3 600 Anbieter von Senioren-Wohnsitzen auf diesen Wunsch. Da die Zahl der Senioren auch künftig steigen wird, blüht in dieser Branche das Geschäft und lockt auch unseriöse Anbieter auf den Plan. Man kann entweder als Mieter oder Eigentümer in eine Einrichtung des "betreuten Wohnens" einsteigen.

 


Karlsruhe - "Internet-Hauptstadt" Deutschlands

In der realen Welt kämpft Karlsruhe mit dem Ruf, eine verschlafene Beamtenstadt zu sein - in der virtuellen Welt des Internets dagegen kann Karlsruhe für sich den Titel der deutschen "Hauptstadt" in Anspruch nehmen. Das geht aus einem am Donnerstag vorgestellten Vergleich der hundert größten deutschen Städte hervor, den
das Wirtschaftsmagazin "DMEuro" in seiner neuen Ausgabe veröffentlicht. Danach hat die badische Universitätsstadt bezogen auf die Einwohnerzahl den besten Gesamtwert in den Kategorien aktive Nutzer, Webangebote und Internet-Klima. Auf Rang zwei folgt München, danach kommen Frankfurt am Main, Darmstadt, Heidelberg und Bonn. Die reale Hauptstadt Berlin landet nur auf Platz 36, Salzgitter ist Schlusslicht auf Platz 100.




Karlsruhe - junge Großstadt im Herzen Europas

Bleiben wir doch gleich in Karlsruhe. Die Stadt Karlsruhe liegt am Oberrhein und ist mit ca. 276.700 Einwohnern die drittgrößte Stadt Baden-Württembergs. Karlsruhe ist auch eine relativ junge Stadt. Markgraf Karl-Wilhelm von Baden-Durlach lies 1715 ein Schlosses und eine Stadt namens Karlsruhe bauen. Er verlegte auch die Residenz von Durlach nach Karlsruhe.

Heute ist Karlruhe als Sitz des höchsten deutschen Gerichts bekannt. Und das schon seit 1950. Das Bundesverfassungsgericht. Es ist der Hüter der Verfassung. Der "Gang nach Karlsruhe" ist längst zum Synonym für den Rechtsstaat geworden.

Karlsruhe gilt auch als "Stadt im Grünen". Ein Viertel der Fläche ist von Wald bedeckt, der ebenso bis in den Stadtkern hineinreicht wie der Zoologische Stadtgarten. Überhaupt prägen ausgedehnte und den Naturräumen entsprechend gestaltete Parks mit mächtigen alten Bäumen und gepflegten Grünanlagen die weiträumige, aufgeräumte Stadtlandschaft.

Als Internet-Hauptstadt Deutschlands hat Karlsruhe beim online Test von meldeaemter.de natürlich auch gut abgeschnitten.

Testurteil:
Karslruhe.de zeigt, wie ein optimales Städteportal aussehen kann: Klare und übersichtliche Struktur, schneller Seitenaufbau und alle Informationen, Dienststellen und Formularlinks auf einer Seite.


Mehr zum Thema umziehen in Karlsruhe und Umzug nach Karlsruhe erfahren Sie hier.

 


 

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