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Strom und Gas

Wasser und
Fernwärme

Heizkostenverteiler

Müllabfuhr


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Mit dem Auszug endet die Nutzung von Strom, Gas und Wasser in der alten Wohnung. Damit der bisherige Verbrauch sauber abgerechnet werden kann, sollten am letzten Tag alle Zähler abgelesen, die Zählerstände notiert und die Versorgungsbetriebe informiert werden. In der neuen Wohnung hingegen müssen Versorger beauftragt werden, Wasser und Energie zu liefern - sonst steht man plötzlich unter der kalten Dusche.

Strom und Gas
Zählerstände können Umziehende selbst ablesen. In der Regel geschieht dies bei der Abnahme der alten Wohnung und bei der Schlüsselübergabe in der neuen. Den Versorgungswerken werden die Zählerstände schriftlich mitgeteilt.

Musterbriefe zur Abmeldung des Strom- oder Gasanschlusses finden Sie in unserer Rubrik Checklisten.

Viele Energieversorger bieten auf ihren Internetseiten mittlerweile auch die Möglichkeit der Online-Ab- und Anmeldung per Computer. Einfach Adressen und Zählerstände in die dafür vorgesehenen Formulare eintragen, ein Mausklick, und die Daten werden abgesendet. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Porto für Briefe oder Postkarten.

Wasser und Fernwärme

Bei Aus- und Einzug werden auch Wasserzähler und gegebenenfalls die Zähler der Fernwärme abgelesen. Dafür zuständig sind entweder die Vermieter oder die örtlichen Versorgungsunternehmen – je nachdem, wer die Abschlags- oder Vorauszahlungen erhält. Viele Unternehmen bieten auf ihren Internetseiten elektronische Formulare zur Um- oder Abmeldung an. Eintippen, lossenden, fertig.

Heizkostenverteiler

Muss eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler vorgenommen werden? Diese Aufgabe obliegt den Vermietern oder Wohneigentümern. Werden die Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet und ist eine Zwischenablesung nicht per Mietvertrag ausgeschlossen, muss der Vermieter die Heizkostenverteiler ablesen lassen. Arbeitet ein Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip, ist eine Zwischenablesung am Anfang oder am Ende der Abrechnungsperiode jedoch nicht möglich.

Müllabfuhr

Sind die Gebühren für Müllentsorgung in den Mietnebenkosten nicht enthalten, gilt es, dem Entsorgungsunternehmen rechtzeitig zu kündigen. Ansonsten zahlt man Gebühren, obwohl die Leistungen der Entsorger gar nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Am neuen Wohnort muss man wieder ein Unternehmen beauftragen, falls die Abfallentsorgung nicht mit den Nebenkosten abgegolten ist.

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