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Stromanbieter wechseln
Mit dem Auszug endet die Nutzung von Strom, Gas und Wasser in
der alten Wohnung. Damit der bisherige Verbrauch sauber abgerechnet
werden kann, sollten am letzten Tag alle Zähler abgelesen,
die Zählerstände notiert und die Versorgungsbetriebe
informiert werden. In der neuen Wohnung hingegen müssen
Versorger beauftragt werden, Wasser und Energie zu liefern -
sonst steht man plötzlich unter der kalten Dusche. |
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Strom und Gas
Zählerstände können
Umziehende selbst ablesen. In der Regel geschieht dies bei der Abnahme
der alten Wohnung und bei der Schlüsselübergabe in der neuen.
Den Versorgungswerken werden die Zählerstände schriftlich
mitgeteilt. |
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Musterbriefe zur
Abmeldung des Strom- oder Gasanschlusses finden Sie in unserer Rubrik
Checklisten. |
Viele Energieversorger bieten auf ihren
Internetseiten mittlerweile auch die Möglichkeit der Online-Ab-
und Anmeldung per Computer. Einfach Adressen und Zählerstände
in die dafür vorgesehenen Formulare eintragen, ein Mausklick,
und die Daten werden abgesendet. Das spart nicht nur Zeit, sondern
auch Porto für Briefe oder Postkarten. |
Wasser und
Fernwärme
Bei Aus- und Einzug werden auch Wasserzähler
und gegebenenfalls die Zähler der Fernwärme abgelesen. Dafür
zuständig sind entweder die Vermieter oder die örtlichen
Versorgungsunternehmen je nachdem, wer die Abschlags- oder
Vorauszahlungen erhält. Viele Unternehmen bieten auf ihren Internetseiten
elektronische Formulare zur Um- oder Abmeldung an. Eintippen, lossenden,
fertig. |
Heizkostenverteiler
Muss eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler vorgenommen werden?
Diese Aufgabe obliegt den Vermietern oder Wohneigentümern. Werden
die Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet und ist eine Zwischenablesung
nicht per Mietvertrag ausgeschlossen, muss der Vermieter die Heizkostenverteiler
ablesen lassen. Arbeitet ein Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip,
ist eine Zwischenablesung am Anfang oder am Ende der Abrechnungsperiode
jedoch nicht möglich. |
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Müllabfuhr
Sind die Gebühren für Müllentsorgung
in den Mietnebenkosten nicht enthalten, gilt es, dem Entsorgungsunternehmen
rechtzeitig zu kündigen. Ansonsten zahlt man Gebühren, obwohl
die Leistungen der Entsorger gar nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Am neuen Wohnort muss man wieder ein Unternehmen beauftragen, falls
die Abfallentsorgung nicht mit den
Nebenkosten abgegolten ist. |
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