Gebühren für Kabelfernsehen sind häufig in den
Nebenkosten enthalten. Ist dies nicht der Fall, müssen
entsprechende Verträge ab- oder umgemeldet werden. Ansonsten
werden womöglich Gebühren für zwei Anschlüsse
abgebucht - das muss nicht sein.
Vereine und Verlage
Damit zum Frühstück die Tageszeitung auf dem Tisch liegt,
das Vereinsmagazin an die neue Adresse geliefert wird oder Buch-Bestellungen
ankommen, brauchen Verlage und Unternehmen die neue Anschrift.
Viele Institutionen bieten auf Ihren Internetseiten die Möglichkeit
zur elektronischen Adressänderung. Alternativ beauftragt man
die Post im Rahmen des Nachsendeauftrages mit dieser Aufgabe.
Schulen und Kindergärten
Auch wenn viele Kinder dies nicht gern hören: Auch nach einem
Umzug rufen die Kultusminister zum Unterricht. Beim Wechsel des Wohnortes
stellt es in der Regel kein Problem dar, mitten im Schuljahr zu wechseln.
Hat man die Kinder von der bisherigen Schule abgemeldet, müssen
sie an einer Schule am neuen Wohnort angemeldet werden. Welche Bedingungen
oder Fristen dabei zu erfüllen sind, erfährt man entweder
bei Schulen, Gemeinden oder den Kultusministerien der Bundesländer.
Auch bei der Wahl eines neuen Kindergartens empfiehlt es sich, frühzeitig
Informationen über Konditionen und mögliche Fristen einzuholen.