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Was wird aus der digitalen Signatur?

Authentisch und echt

Die Technik der digitalen Signatur

Die Trust-Center-Problematik

Europa macht Druck

Wo bleibt der Verbraucher?

Wie geht es weiter mit der digitalen Signatur?


Ummeldung Wohnsitz

Haben Sie eine Chipkarte für die digitale Signatur? Wahrscheinlich nicht, denn obwohl Deutschland bereits 1997 ein entsprechendes Signaturgesetz verabschiedet hat, ist die digitale Signatur bis heute in der Praxis eigentlich kaum vorzufinden.

Seit mittlerweile fünf Jahren stehen die gesetzlichen Richtlinien für die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Signatur nahezu unverändert fest.
In der Theorie bildet die digitale Signatur die Basis für vielfältige Aktivitäten: zum Beispiel Online-Behördengänge, ein sicheres und schnelles Einkaufen im Netz, Ab- oder Ummeldung bei Energieversorgern. Dabei ersetzt die digitale Signatur die klassische Unterschrift. Leider wird die digitale Variante in der Praxis kaum genutzt: Tatsächlich spielt die digitale Signatur im Internet so gut wie keine Rolle.
Authentisch und echt

Bei der digitalen Signatur im Netz genauso wichtig wie bei der klassischen Unterschrift unter einem Dokument: Authentizität und Echtheit. Beide Kriterien gemeinsam stellen etwa bei einem Bestellvorgang sicher, dass der Auftrag auch wirklich vom genannten Versender stammt und der Inhalt nicht verändert wurde.

Zudem ist es nicht mehr ganz so einfach, die übermittelten Daten mitzulesen. Wobei klar sein muss, dass es nicht die Funktion der digitalen Signatur ist,zu verhindern, dass Dritte den Inhalt einer Nachricht lesen können.

Die Konsequenz daraus: Die gesamte digitale Signatur muss noch einmal verschlüsselt werden. Dies ist jedoch nicht unbedingt der Hauptgrund, warum die digitale Signatur bis dato ein Schatten-dasein fristet. Denn die Probleme sind eher systembedingt. Nachfolgend wird zunächst in groben Umrissen einmal die technische Grundlage der digitalen Signatur dargestellt.

Die Technik der digitalen Signatur

Der Einsatz asymmetrischer Verschlüsselungstechniken gewähr-leistet bei der digitalen Signatur Echtheit und Authentizität. Dabei kommt ein Schlüssel-Paar zum Einsatz; ein „öffentlicher“ und ein „privater“ Schlüssel. Der öffentliche Schlüssel ist für jedermann zugänglich und kann etwa im Internet zum öffentlichen Download bereitgestellt werden.
Das Prinzip ist einfach: Will Person X eine Nachricht an Person Y verschicken, verwendet sie den öffentlichen Schlüssel von Person Y. Die damit verschlüsselte Nachricht wiederum lässt sich nur mit dem privaten Schlüssel von Person Y lesbar machen.

Obwohl beide Schlüssel miteinander korrespondieren, läßt sich aus dem öffentlichen Schlüssel der private nicht ableiten. Diese Art der Verschlüsselung soll Nachrichten, die zwischen Person X und Person Y übermittelt werden, geheim halten.

Bei der digitalen Signatur ist die Zielsetzung eine andere, denn es gilt zu verhindern, dass die Nachricht manipuliert wird. Zudem muss die Authentizität sichergestellt werden. Hierfür wird zunächst mit Hilfe des sogenannten Hash-Verfahrens ein Komprimat (Prüfsumme) aus der zu sendenden Nachricht gebildet. Anschließend wird auf diese Prüfsumme der private Schlüssel angewendet und an die Nachricht angehängt.

Der Empfänger kann nun mit dem öffentlichen Schlüssel die Signatur (d.h. die verschlüsselte Prüfsumme) entschlüsseln, wobei aus dem unverschlüsselten Text der Nachricht erneut ein Hash-Komprimat gebildet wird. Stimmen die beiden Prüfsummen überein, ist sichergestellt, dass sich zwischen dem Erstellen der Prüfsumme und der Übermittlung der eigentliche Inhalt der Nachricht nicht verändert hat.

Zunächst hört sich das alles ziemlich komplex an. Der Anwender bekommt allerdings in der Praxis hiervon kaum etwas mit, da die eingesetzte Signaturtechnik diese Vorgänge automatisch abwickelt. Das Problem liegt also nicht unbedingt in der Technik, sondern bei der Identifikation der Personen. Das beschriebene Verfahren kann nämlich nur die Manipulation der Daten verfolgen, aber ob ein bestimmter öffentlicher Schlüssel auch jener Person gehört, die sich dafür ausgibt, ist damit noch nicht geklärt.

Die Trust-Center-Problematik

Die digitale Signatur bietet lediglich die Überprüfung der Echtheit der Nachricht, nicht aber der Authentizität. Deshalb ist ein sogenanntes „Trust-Center“ oder eine „Trusted Third Party“ nötig, um die Bestätigung für einen öffentlichen Schlüssel, ein so genanntes Zertifikat, zu erstellen.

Damit dieses Zertifikat erstellt werden kann, muss sich der Inhaber eines öffentlichen Schlüssels gegenüber der Zertifizierungsstelle entsprechend identifizieren. Das Zertifikat erhält dann neben dem öffentlichen Schlüssel auch den Namen des Antragstellers sowie einen Verweis auf die ausstellende Zertifizierungsstelle. Diese bestätigt damit die Zuordnung eines öffentlichen Schlüssels zu einer zu identifizierenden Person.

Aufgrund dieser herausragenden Stellung wundert es kaum, dass diese Zertifizierungsstellen einer staatlichen Genehmigung bedürfen, die hohe Sicherheitsstandards voraussetzt. Erst zwei Jahre, nachdem das Gesetz verabschiedet wurde, wurde das erste Trust-Center, das den gesetzlichen Ansprüchen genügt, eröffnet. Dementsprechend teuer waren die Trust-Center natürlich auch – Geld, das letztendlich vom Kunden zu bezahlen gewesen wäre. Doch für den gab und gibt es kaum Gründe, auf dieses Verfahren umzusteigen. Neben den hohen Kosten – die digitale Signatur wird beispielsweise auf einer Chipkarte gespeichert, und entsprechende Kartenleser am PC sind nicht Standard – gab und gibt es kaum Angebote, die man damit nutzen kann. Dies liegt natürlich auch an der Rolle der Banken, die wenig Interesse zeigten, die digitale Signatur wirklich voranzubringen.


Ausblicke auf eGovernment

Auch in Anbetracht der Bestrebungen der Bundesregierung ist es absehbar, dass künftig die „virtuelle Behörde“ eine funktionierende Alternative zum konventionellen Behördengang sein wird. Musste man bisher unter Umständen Urlaub nehmen, um sich in seiner neuen Stadt anzumelden, gelingt dies zukünftig mit ein paar Mausklicks bequem von zu Hause aus.

Während bisher die Nerven durch lange Wartezeiten in den Behörden strapaziert wurden, wird man die gewonnene Zeit künftig sinnvoller nutzen können. Bürger und Behörden können durch die Möglichkeit, Formulare online auszufüllen und zu versenden, Zeit, Kosten und Nerven sparen.
Deshalb ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis „Online-Ummelden“ genauso selbstverständlich geworden ist, wie heute eMails zu versenden.

Europa macht Druck

Das 1997 verabschiedete Signaturgesetz war ein deutscher Alleingang. Deshalb musste am 16. Mai 2001 das „Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften“ nachgelegt werden, um den EU-Richtlinien zu genügen. Das Gesetz soll einen europaweiten Einsatz der digitalen Signatur sicherstellen.

Dieses neue Signaturgesetz ermöglicht nun neben der fortgeschrittenen Signatur auch noch eine einfache Signatur. Die einfache Signatur baut auf den allgemeinen Haftungsregeln auf, bei der fortgeschrittenen Signatur hingegen haftet der Anbieter für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Zertifikat zum Zeitpunkt der Ausstellung.

Kompliziert genug, möchte man meinen, aber der deutsche Gesetzgeber war darüber hinaus nicht bereit, die bis dato geltende Regelung komplett zu ersetzten – schließlich war mit viel Zeit und Geld eine entsprechende Infrastruktur geschaffen worden, die endlich auch genutzt werden sollte. Deshalb führte er mit der Signaturverordnung, die am 22. November 2001 in Kraft getreten ist, die sogenannte qualifizierte Signatur ein.

Die qualifizierte Signatur geht über die Anforderungen der Europa-Richtlinie deutlich hinaus, sie entspricht inhaltlich der einfachen Signatur. Die „qualifizierte Signatur“ kann nämlich nur von Trust-Centern generiert werden, die sich freiwillig bei der Regulierungsbehörde akkreditieren lassen.

Wo bleibt der Verbraucher?

Wem soll all dies nützen? Dem Verbraucher! Doch der hat mittlerweile bei dem gesetzlichen Chaos so ziemlich den Überblick verloren. Er fragt sich also berechtigterweise: Warum digital signieren? Zumal das Ganze spätestens bei der Frage nach den Unterschieden in der Haftung zwischen den verschiedenen Angeboten auch wirklich sehr komplex wird.

Führende E-Commerce-Unternehmen machen es vor: Es geht auch ohne digitale Signatur. Das Fernabsatzgesetz hat viel dazu beigetragen, Unsicherheiten auf Seiten der Verbraucher abzubauen. Diese Unsicherheiten wurden durch Berichte, wonach die teuren Trust-Center geknackt werden können, genährt. Dies hatten zumindest Wissenschaftler der Universität Bonn herausgefunden.

Wie geht es weiter mit der digitalen Signatur?

Bei PC-Nutzern konnte die digitale Signatur bisher nicht überzeugen. Kaum ein Anwender läßt sich vom potenziellen Nutzen überzeugen. Nicht einmal beim Home-Banking, wo die digitale Signatur in den neuen Standard HBCI Eingang gefunden hat. Hier ist die Nutzung der beiden Geheimnummern PIN und TAN heute noch Standard, und daran wird sich auch in den nächsten Monaten vermutlich nichts ändern.

Die Banken forcieren diese Technik nicht. Auf Seiten der Kunden ist die Nachfrage ohnehin eher gering. Das könnte sich jedoch ändern: Je mobiler der PC wird – man denke hier nur an die Einführung von UMTS – desto wichtiger könnten die digitalen Signaturen wieder werden.

Über entsprechende Chipkarten wäre das Handy dann nicht nur ein Multimedia-Terminal, sondern auch digitale Geldbörse für Online-Geschäfte. Doch auch dies wird nur dann klappen, wenn man dabei das Wichtigste nicht aus den Augen verliert: den Anwender. Konkret bedeutet das: Die digitale Signatur muss nicht nur einfach zu handhaben, sondern auch preiswert sein. Beispiel Bremen: Hier werden im Rahmen des Bremer Media@Komm-Projektes „bremer-online-service“ die Signaturkarten stark vergünstigt herausgegeben. Statt der 40 bis 50 EUR, die eine Signaturkarte bei TeleSec pro Jahr kostet, zahlen Bremerinnen und Bremer bis Oktober 2003 nur eine einmalige Schutzgebühr von 5 EUR.





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