
|
 |
Ummeldeservice – ein Überblick der wichtigen Ummeldungen, z. B. beim Einwohnermeldeamt |
| Ein Wohnungswechsel bedeutet nicht nur eine große körperliche Belastung, auch die Nerven werden durch die vielen nötigen Ummeldungen bei Behörden, Ämtern und Unternehmen stark strapaziert: Banken, Versicherungen, GEZ, Einwohnermeldeamt, Arbeitsamt, Schulen und gegebenenfalls Hochschulen muss die Adressänderung mitgeteilt werden. Wer jede Stelle einzeln informieren will, braucht eine Menge Zeit und gute Laufschuhe. |
Abhilfe schaffen da Ummeldeportale: Die großen Immobilienportale im Internet bieten etwa entsprechende Services an, daneben gibt es unabhängige Webseiten wie www.ummelden.de, die zudem mit vielen wichtigen Tipps und Tricks rund um den Umzug aufwarten. Auch über die Homepage der Deutschen Post kann man Behörden über den Umzug informieren. So erfahren etwa Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Telekommunikationsunternehmen und Verlage in einem Schritt vom Umzug. Einige Ummeldeportale haben auch Hochschulen gelistet, denen man so die neue Anschrift mitteilen kann. Dazu muss man nur seine alte und seine neue Adresse eingeben und auswählen, wer angeschrieben werden soll - alle Stellen werden dann über den Umzug informiert.
Wichtig sind die Datenschutzbestimmungen der Ummeldeportale: Die Adressen dürfen nur an die ausgewählten Stellen weitergegeben werden und nicht anderweitig verwendet oder gar verkauft werden.
Jetzt kostenlos neue Anschrift mitteilen!
 |
Einwohnermeldeamt
Ein wichtiger Schritt nach dem Unzug ist natürlich die Meldung beim Einwohnermeldeamt. Für An- und Ummeldungen sind in den Kommunen heute die Bürgerämter zuständig. In diesen sind alle bürgernahen Dienstleistungen der Kommune zusammengefasst.
Ist man innerhalb einer Gemeinde umgezogen, muss man sich innerhalb einer Woche auf dem Bürgeramt melden. Zieht man in eine neue Gemeinde, hat man ebenfalls eine Woche Zeit, um sich neu anzumelden. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist dagegen nicht mehr notwendig. Die Fristen sollte man allerdings einhalten, sonst drohen Bußgelder.
Die An- bzw. Ummeldung ist nur persönlich möglich. Hat man innerhalb der Frist keine Zeit, persönlich zu erscheinen, kann man auch eine Vertrauensperson zum Bürgeramt schicken, die dort eine schriftliche Vollmacht vorlegen muss. Einige Bürgerämter verlangen eine beglaubigte Vollmacht – Informationen dazu kann man den Internetauftritten der Kommune entnehmen. |
An Unterlagen sind ein Ummeldeschein und der Personalausweis mitzubringen. Den Ummeldeschein kann man in vielen Kommunen online herunterladen und bringt diesen dann ausgefüllt und unterschrieben mit. Im Personalausweis wird die neue Anschrift vermerkt.
In Bayern ist es auch möglich, sich per Post umzumelden – dort reicht es, den ausgefüllten Meldeschein und eine Kopie des Personalausweises ans Bürgeramt zu schicken. Die Adressänderung im Personalausweis kann man dann beim nächsten Behördenbesuch vornehmen lassen.
In den meisten Bundesländern ist die Ummeldung kostenlos. Hamburg allerdings verlangt etwa eine Gebühr von 6 Euro.
| Kfz-Ummeldung |
Auch das Auto muss auf den neuen Wohnort zugelassen werden. Zuständig für die Änderung sind die örtlichen Zulassungsstellen – meist kann man die Änderung gleich mitsamt der eigenen Ummeldung auf dem Bürgeramt vornehmen lassen.
Zieht man innerhalb eines Zulassungsbezirks um, muss lediglich die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung I – früher Fahrzeugschein – geändert werden. Die alten Nummernschilder kann man dann natürlich behalten.
Zieht man in einen neuen Zulassungsbezirk, muss man die Zulassungsstelle aufsuchen und den Fahrzeugschein ändern bzw. neu ausstellen lassen. Dann werden auch neue Kennzeichen nötig.
In beiden Fällen sollte man folgende Unterlagen zur Kfz-Ummeldung mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung I und II – früher hießen diese Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Kfz-Versicherungsdoppelkarte
- Berichte über die letzte Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
- die Kennzeichen
- und natürlich einen Personalausweis bzw. Pass
- bei Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle auch die Meldebescheinigung
Tipp: Gegen eine Gebühr von ca. 10 Euro können Sie auf Portalen wie www.kfz-ummelden.de die Ummeldung Ihres PKWs auch online in Auftrag geben. |
| Ummeldung bei weiteren Stellen |
|
Finanzamt
Bei einem Umzug in einen anderen Ort sollte man das bisher zuständige Finanzamt informieren – dabei unbedingt die Steuernummer angeben.
Das neue zuständige Finanzamt erfährt automatisch mit der nächsten Steuererklärung vom Umzug. Zieht man innerhalb eines Ortes um, muss das Finanzamt nicht unbedingt informiert werden. Es reicht aus, die neue Anschrift auf der nächsten Steuererklärung einzutragen.
|
|
GEZ
Die Ummeldung bei der GEZ ist über die Website der GEZ schnell und einfach zu erledigen. Ebenso kann man sich schriftlich per Formular ummelden. Zudem nimmt die GEZ Ummeldungen auch als E-Mail oder telefonische Informationen an. In jedem Fall muss man seine Teilnehmernummer angeben: Diese findet man auf dem GEZ-Bescheid.
Arbeitsamt
Arbeitsamt
Bezieht man Leistungen vom Arbeitsamt, muss man den neuen Wohnort natürlich auch dort anmelden, spätestens eine Woche vor dem Umzug. Ist nach dem Umzug eine andere Agentur für Arbeit zuständig, muss man sich dort möglichst zeitnah anmelden, um einen Weiterbezug der Leistungen sicherzustellen. Das hierfür nötige Formular „Veränderungsmitteilung“ finden Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit.
Tipp: Mit dem Nachsendeservice der Deutschen Post lassen sich viele weitere Wege und Zeit sparen, da die Post in diesem Fall automatisch alle Stellen, die Ihnen Briefe an Ihre alten Wohnort sendet, über Ihre neue Adresse informiert.
|
|