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Ein Umzug ist eine aufwändige und teure Angelegenheit. Vieles muss detailliert geplant und organisiert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die Kosten überschaubar bleiben sollen.
Grundsätzlich gilt: Wer seinen Umzug gut, sicher und günstig durchführen möchte, sollte so früh wie möglich aktiv werden. Hier ein paar Tipps, mit denen sich bares Geld sparen lässt:
Entrümpeln
Überlegen Sie genau, was Sie in Ihre neue Wohnung mitnehmen wollen. Jedes Teil, das Sie nicht benötigen, spart Zeit und Geld. Möglicherweise finden Sie sogar für das eine oder andere gute Stück einen Käufer, z. B. über das Internet, einen Aushang in Supermärkten oder an der Uni. Auch der Anzeigenteil Ihres Stadtblattes ist ein Inserat wert. Wenn Sie besonders viel loswerden können oder wollen, sind Flohmärkte oder gar ein eigener Garagenmarkt ideale Umschlagplätze.
Umzugsunternehmen
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Lassen Sie sich von mindestens drei Unternehmen ein Angebot erstellen und vergleichen Sie aufmerksam die |
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einzelnen Positionen. Nicht immer ist das günstigste das beste Angebot. |
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Vereinbaren Sie einen Festpreis. Schließen Sie keinen Vertrag, bei dem nach Stunden abgerechnet wird. Sollte der |
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Umzug länger dauern als veranschlagt, könnte die Rechnung der Spedition erheblich höher ausfallen als kalkuliert. |
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Seriöse und professionelle Umzugsunternehmen besuchen Sie in Ihrer Wohnung und erstellen einen |
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Kostenvoranschlag anhand des vorhandenen Inventars. |
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Sollte Ihr neuer Wohnort weiter entfernt sein, lassen Sie sich sowohl von Speditionen am alten als auch am neuen |
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Wohnort ein Angebot erstellen. |
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Bei einem Umzug an einen weiter entfernten Ort können Sie ggf. den überregionalen Transport so terminieren, dass |
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Sie eine Leerfahrt der Spedition nutzen. Damit können Sie 20% bis 30% der Transportkosten einsparen. |
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Haben Sie eine Umzugsfirma Ihres Vertrauens gefunden, lohnt es sich auf der Grundlage des Kostenvoranschlags |
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den Preis zu verhandeln. Bieten Sie ggf. Barzahlung am Tag des Umzugs an. Handeln Sie einen abgerundeten |
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Endbetrag aus, verweisen Sie auf ein Angebot eines Konkurrenzunternehmen. Feilschen Sie wie auf einem |
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türkischen Basar. Es lohnt sich. |
Umzugsunternehmen finden - Was kostet ein Umzug mit Umzugsunternehmen?
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Montage- und Packservice
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Prüfen Sie, welche Dinge Sie selbst oder mit Hilfe von Freunden auf- oder abbauen können. Hier können Sie eine Menge Arbeitszeit des Umzugspersonals einsparen. Aber Achtung: Schäden an Gegenständen sind nur dann über die Spedition versichert, wenn Sie von Mitarbeitern des Unternehmens verpackt bzw. montiert wurden. Verwenden Sie bei unproblematischen, aber schweren Gegenständen wie beispielsweise Bücher spezielle Bücherkartons. Professionelle Packer und Monteure sind in der Regel wesentlich schneller und versierter als der Umzugslaie. Kalkulieren Sie die Kosten- / Nutzenrelation. |
Umzugswagen mieten
Mit Hilfe von Freunden und einem gemieteten Umzugswagen ist ein kleinerer Umzug sehr günstig durchzuführen. Doch auch bei der Anmietung eines Transporters lohnt es sich, Preise und Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen und zu handeln. Manche Autovermieter bieten Mitgliedern des ADAC oder AVD ermäßigte Tarife an. Auch Studenten können teilweise Preisnachlässe erlangen. Loten Sie verschiedene Tarife aus, handeln und verhandeln Sie frühzeitig.
Umzugskartons
Auch bei einem Umzug in Eigenregie sollten Sie vorzugsweise Umzugskartons zum Transport Ihres Kleininventars benutzen. Diese lassen sich besser und sicherer packen, transportieren und stapeln als ein Durcheinander von Kartons unterschiedlicher Herkunft. Neue Umzugskartons kosten ca. 3,00 Euro p. St. Gebrauchte Kartons sind bspw. über Umzugsfirmen für etwa den halben Preis zu bekommen. Ein mit dem Umzug beauftragtes Fachunternehmen liefert Ihnen die benötigte Anzahl der Kartons frei Haus, egal ob Sie sie neue oder gebrauchte kaufen oder für eine geringe Gebühr leihweise verwenden wollen. Häufig sind gute, gebrauchte Umzugskartons für wenig Geld auch über Privatpersonen zu erhalten. Halten Sie nach entsprechenden Angeboten im Anzeigenteil und im Internet Ausschau.
Renovierung
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Prüfen Sie die Schönheitsreparaturklauseln Ihres Mietvertrages. Viele dieser Klauseln sind nach der aktuellen |
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Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam. Möglicherweise sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Wohnung zu renovieren und können eine Menge Geld und Arbeit sparen. Sollten Sie dennoch auf eigene Kosten renoviert haben, können Sie die Kostenerstattung verlangen und ggf. einklagen. |
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Wollen oder müssen Sie die Wohnung renovieren und einen Fachmann beauftragen, gilt auch hier: Mehrere |
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Angebote einholen, Preise vergleichen, Festpreise verhandeln! |
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Wenn Sie selbst malern und tapezieren wollen, achten Sie darauf, Böden und evtl. vorhandenes Mobiliar gut und |
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rutschfest abzudecken. Sparen Sie nicht an Abklebeband für Leisten, Rahmen etc. Eine gute Vorarbeit führt zu einem guten Ergebnis und verhindert Kosten und Schäden, die beispielsweise durch Farbe auf Teppichboden oder Parkett entstehen können. |
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Viele Geräte und Werkzeuge wie z. B. Teppichreinigungsgeräte, Bohr- / Schleifmaschinen können gemietet werden. |
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Überlegen Sie gut, ob sich eine Anschaffung für Sie lohnt. |
Berufsbedingter Umzug
Ein Umzug wird dann als berufsbedingt anerkannt, wenn die Entfernung von der neuen Wohnung zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt ist. Verringert sich beispielsweise Ihre Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde, dürfen Sie die Kosten für den Umzug ganz oder teilweise steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Auch die Aufgabe oder Anmietung einer Zweitwohnung kann bzw. ist häufig beruflich bedingt. Bis zu welcher Höhe Sie Ihre Kosten geltend machen können wird im Bundesumzugskostengesetz geregelt.
Sammeln und verwahren Sie alle Belege über die umzugsbedingten Kosten auf. Hierzu gehören z. B.:
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Beförderungs- und Reisekosten. Und zwar nicht nur die Kosten für den Umzugstransport, sondern darüber hinaus |
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auch die Reisekosten für die Besichtigung und Anmietung der Wohnung (max. zwei Fahrten für eine Person bzw. eine Fahrt für zwei Personen). |
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Vom Tag der Beladung bis zum Tag des Entladens des Umzugsgutes können Sie Tagegeld (bis zu max. 4 Tage |
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inkl. Übernachtungskosten) steuerlich geltend machen. |
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Auch Mietentschädigungen, Maklergebühren, notwendige Kosten für Herde, Öfen, Zusatzunterricht für Kinder |
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können steuerlich bis zu einer bestimmten Grenze berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nicht bei der Aufgabe oder Anmietung einer Zweitwohnung. |
Ohne Nachweis werden für sonstige Kosten Pauschbeträge anerkannt, deren Höhe sich nach der Haushaltsgröße richtet. Lassen Sie sich ggf. vom Lohnsteuerhilfeverein oder Ihrem Steuerberater beraten.
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Prüfen Sie die Möglichkeit der
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.
Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen die Umzugskosten ganz oder teilweise erstattet, ist der Betrag in Höhe des Pauschbetrags lohnsteuerfrei. Haben Sie darüber hinaus berufsbedingte Umzugskosten zu tragen, können Sie diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Kontakte
Machen Sie Ihre Umzugspläne publik. Nahezu jeder ist schon ein oder mehrere Male umgezogen und hat seine Erfahrungen gemacht. So manch ein wertvoller Hinweis oder Tipp könnte auch für Sie dabei sein.
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