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Umzüge sind eine anstrengende Unternehmung, doch so gerne man sich nach dem Wohnungswechsel erstmal auf der Couch zurücklehnen würde: Einen Weg sollte man in jedem Fall noch gehen, denn in Deutschland herrscht Meldepflicht.
Ob Sie in eine neue Stadt oder innerhalb einer Gemeinde umziehen, das betreffende Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes muss immer informiert werden, ansonsten machen Sie sich strafbar.
Für die An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes bleibt Ihnen in den meisten Gemeinden nur eine Woche, allerhöchstens zwei Wochen Zeit. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 EUR verhängt werden. Das gilt übrigens auch für die Ummeldung von Kraftfahrzeugen. |
Formulare für die Ummeldung
Zur Ummeldung müssen Sie in den meisten Meldeämtern persönliche erscheinen, da Ihre neue Anschrift in den Personalausweis eingetragen werden muss. Einzige Ausnahme ist Bayern. Hier kann die Ummeldung auch über den Postweg (mit ausgefülltem Meldeschein und einer Kopie Ihres Personalausweises) erfolgen. Die Eintragung im Ausweis wird dann bei Ihrem nächsten Behördenbesuch vorgenommen. Sollten Sie für einen persönlichen Termin beim Einwohnermeldeamt keine Zeit haben, kann auch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person die Ummeldung für Sie übernehmen. In Hessen und in Bayern muss die Vollmacht allerdings beglaubigt sein.
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde wird häufig ein vereinfachtes Ummeldeformular verwendet, das anstelle des normalen Meldescheins auszufüllen ist. Die meisten Einwohnermeldeämter bieten die Ummeldeformulare auf ihren Internseiten als PDF-Dokument an. Sie können das Dokument dann einfach ausdrucken und zuhause ausfüllen. Der persönliche Gang zur Meldebehörde bleibt Ihnen allerdings nicht erspart.
| Kostenloses Umzugsangebot erstellen lassen |
Benötigte Unterlagen
Wer ein Umzugsunternehmen beauftragt, wird vom Spediteur für einen Kostenvoranschlag besucht. Die Fachleute können meist sehr genau einschätzen, wie groß das Volumen ist und wie viele Kartons benötigt werden. Ein paar Kartons in Reserve sind auf jeden Fall sinnvoll. Wollen Sie Ihre Umzugshelfer nicht übermäßig belasten, sind maximal zehn bis fünfzehn Kilogramm angebracht. Um das Gewicht zu kontrollieren, können die fertig gepackten Kisten ganz einfach mit der normalen Personenwaage gewogen werden.
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Identitätspapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, ggf. Geburtsurkunde) aller umzumeldenden |
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Personen |
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Sollten Sie sich nicht persönlich ummelden, ist eine schriftliche Vollmacht (in Hessen und Bayern beglaubigt), |
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eine Kopie Ihres Personalausweises und der Personalausweis des Bevollmächtigten vorzulegen |
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Ggf. Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers bzw. der Mietvertrag |
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die betreffenden Formulare zur Ummeldung bzw. Anmeldung bei Wohnungswechsel |
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So gehen Sie geschickterweise vor
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Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie sich in jedem Fall innerhalb der ersten Woche nach Ihrem Wohnortwechsel ummelden. Gegebenenfalls können Sie die Fristen auch telefonisch bei Ihrem Einwohnermeldeamt erfragen. |
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| 2. |
Für den (leider) seltenen Fall, dass Sie bei der Behörde gleich drankommen, sollten Sie die nötigen Formulare bereits zuhause ausgefüllt und parat haben. In den meisten Behörden liegen die benötigten Formulare zu diesem Zweck gleich am Eingang aus. |
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| 3. |
Vergewissern Sie sich telefonisch , ob wirklich geöffnet ist. Insbesondere um Feiertage und Wochenenden herum weichen die Öffnungszeiten von Behörden oftmals von der Regel ab. Zudem können Ihnen die Mitarbeiter die Stoßzeiten bzw. besten Uhrzeiten für eine Ummeldung nennen. So vermeiden Sie unnötige Wege und Wartezeiten. |
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| 4. |
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen und etwas Geld haben. Die Ummeldung ist in den meisten Gemeinden zwar kostenlos, in Hamburg bspw. werden jedoch 6 Euro fällig. |
Tipps:
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Wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen, können Sie u. U. auch gleich Ihr Auto ummelden. In |
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diesem Fall sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mitbringen sowie mit einer |
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Gebühr von ca. 20 Euro rechnen. Ob die KFZ-Ummeldung beim Bürgeramt möglich ist und wie hoch die Kosten |
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sind, sollten Sie vorher telefonisch erfragen. |
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Sollten Sie bisher keinen Reisepass besitzen, ist die Ummeldung eine gute Gelegenheit diesen ebenfalls zu |
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beantragen. Hierzu benötigen Sie ein geeignetes Passfoto und einen ausgefüllten Antrag. |
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Gebühren können Sie ebenfalls telefonisch erfragen. Gleiches gilt für die Verlängerung Ihres Personalausweises. |
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Weitere Anträge, die Sie unter Umständen stellen können sind: Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges, |
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Bewohnerparkausweise, Ersatz- oder Erstausstellung von Lohnsteuerkarten und Erziehungsgeld. |
Abmelden der alten Wohnung?
In der Regel müssen Sie sich bei Umzug innerhalb des Landes nicht extra bei der Behörde abmelden: Die Abmeldung erfolgt automatisch, wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland umziehen oder wenn die Wohnung in Berlin, die Sie aufgeben, eine von mehreren Wohnungen (Haupt- oder Nebenwohnung) war und Sie keine neue Wohnung beziehen. Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen geschehen. |
| Checkliste für weitere nötige Ummeldungen |
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Nachsendeservice der Deutschen Post beantragen |
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KFZ-Zulassungsanschrift ummelden /ändern
- Strom- bzw. Gasversorger informieren bzw. abmelden |
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Kabelanschluss ab- bzw. - bzw. ummelden |
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Telefonanschluss ab- bzw. ummelden |
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Mobilfunkanbieter informieren |
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Arbeitgeber oder Arbeitsagentur informieren |
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Finanzamt benachrichtigen |
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Krankenversicherung benachrichtigen |
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Versicherungen (z. B. Hausrat etc.) aktualisieren |
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Kontoverbindung aktualisieren |
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Lieferadresse (ebay-Konto, Buchclub etc.) ändern |
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