Nebenkostenabrechnung – abgerechnet wird zum Schluss – welche Fristen für Vermieter gelten
Nebenkostenabrechnungen bei Umzug – wie sehen die gesetzlichen Bestimmungen für eine Betriebskostenabrechnung aus?
Die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen kann sich auszahlen – manche Berechnungsgrundlagen sind verhandelbar
Der Volksmund nennt sie die “Zweite Miete“ und so unrecht hat er damit nicht. Die Rede ist von der alljährlichen Nebenkostenabrechnung, auch Betriebskostenabrechnung genannt. Genau diese ist auch immer wieder der Grund für Streit zwischen Mietern und Vermietern.
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Leider auch oft zu Recht, wie der Deutsche Mieterbund warnt: Fast jede zweite Abrechnung ist zu hoch. Nur wie kann man sich vor überhöhten Abrechnungen schützen und wie kann man rechtzeitig Widerspruch einlegen?
Was eine korrekte Betriebskostenendabrechnung nach Auszug beinhalten sollte
Was für Mietnebenkosten müssen gezahlt werden?
- Grundsteuer Diese wird von der Gemeinde erhoben. In den Mietverträgen ist sie auch oft als „öffentliche Lasten des Grundstücks“ vermerkt.
- Wasserkosten Dieser Posten gilt für die Wasseruhr und das Wassergeld. Wenn es in Ihrem Haus auch eine Wasseraufbereitungsanlage oder ähnliches gibt, so werden damit auch diese Kosten abgedeckt.
- Abwasser Diese Gebühren fallen für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage oder für die Kosten der Abfuhr und Reinigung der oder Sickergrube an.
- Straßenreinigung/Müllabfuhr Diese Kosten werden dem Vermieter per Abgabenbescheid durch die Gemeinde in Rechnung stellt.
- Fahrstuhl Strom, Überwachung, Pflege, Reinigung und die regelmäßige Überprüfung der Betriebssicherheit (TÜV) werden hier in Rechnung gestellt.
- Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung Eine Reinigungsfirma oder Putzfrau für Reinigung der Flure und Treppen, dem Keller usw. werden in dieser Position abgerechnet. Für die Kosten zu Bekämpfung von Ungeziefer, sind leditlich laufenden Kosten für Insektenspray oder Giftköder zu berechnen.
- Gartenpflege Auch wenn diese vom Mieter nicht benutzt werden, in den Nebenkosten sind auch die Instandhaltung von Grünflächen und Spielplätzen, die zur Anlage gehören, veranschlagt.
- Beleuchtung Das sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung, das Treppenhaus, für die Kellerräume usw.
- Schornsteinreinigung Die Kehrgebühren für den Schornsteinfeger sowie die Kosten zur Messung der Immissionswerte.
- Versicherungen Kosten der Versicherung gegen Feuer-, Wasser-, Sturm- sowie Elementarschäden. Die Versicherung gegen Glasbruch, die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, Aufzug und vieles mehr, wird ebenfalls damit abgedeckt.
- Hauswart Beinhaltet die Personal- und Servicekosten für den Hausmeister.
- Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel Die Betriebskosten für die Antenne oder die Satellitenschüssel auf dem Dach können auf die Mietparteien umgelegt werden. Bei einem Kabelanschluss, den die Mieter direkt mit einem privaten Kabelanbieter abgeschlossen haben, gilt das nicht.
- Wascheinrichtungen Werden in Ihrem Mietshaus gemeinschaftliche Waschmaschinen in einer Waschküche angeboten, werden auch die Kosten für Strom und Wartung der Geräte verlangt.
- Sonstige Kosten Alle Betriebskosten nach §1, die in 1 bis 13 nicht erwähnt werden. Wenn es in Ihren Haus also Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise ein Fitnessraum, Schwimmbad, eine Sauna oder einen Veranstaltungsraum gibt, können die Kosten dafür umgelegt werden.
Eine Nebenkostenabrechnung ist an keine Form gebunden, der Mieter muss diese nur schriftlich erhalten. Das heißt, der Vermieter kann auch per Fax oder E-Mail die Betriebskostenabrechnung zukommen lassen.