Kündigungsfristen
Für Mieter gibt es eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten, für Vermieter gelten die bisherigen – längeren – Fristen.
Betriebskosten
Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorlegen. Einwände des Mieters müssen ebenfalls innerhalb von zwölf Monaten geltend gemacht werden.
Kaution
Wie bisher kann eine Kaution in Höhe von bis zu drei Kaltmieten verlangt werden; das Geld muss zum marktüblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist angelegt werden. N e u : Zulässig ist, das Geld zu einem höheren Zinssatz anzulegen, die Zinsen stehen komplett dem Mieter zu.
Todesfall
Der mit in der Wohnung lebende, unverheiratete Lebenspartner kann den Mietvertrag übernehmen; Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht gegenüber Erben, die bisher nicht in der Wohnung gelebt haben.