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Mustervorlage Mietvertrag, Formular
Nach langer und manchmal nervenaufreibender Suche hat man endlich
das Glück, die Traumwohnung gefunden zu haben.
Schnell unterschreibt man den Mietvertrag, ohne sich die einzelnen
Punkte genau durchzulesen. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags
haben sowohl Mieter als auch Vermieter Rechte und Pflichten.
Es ist durchaus ratsam, den Vertragsentwurf mit dem Formularvertrag
des Deutschen Mieterbundes zu vergleichen. Im Mietvertrag sollte
festgelegt sein,
- wer Mieter
und wer Vermieter ist,
- welche Räume
oder welche Wohnung ver-/gemietet werden/wird,
- wie hoch
die Miete ist und welche Nebenkosten zu entrichten sind,
- wann das
Mietverhältnis beginnt
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Auch ein mündlich
abgeschlossener Mietvertrag ist bindend. Nachteil hier:
im Streifall gibt's ein Problem mit der Beweisführung.
Solange man in derselben Wohnung wohnt, hat der geschlossene
Mietvertrag Gültigkeit. Man ist also nicht verpflichtet,
in Änderungen einzelner Vertragsbestimmungen einzuwilligen
oder gar einen neuen Vertrag abzuschließen. Dies
gilt auch, wenn Hausverwaltung oder Eigentümer wechseln.
Wollen Ehepartner oder Lebensgefährten nachträglich
mit in die Wohnung einziehen, ist das in der Regel kein
Problem. |
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Rechtswidrige
Abmachungen
An rechtswidrige Abmachungen im Mietvertrag ist man
als Mieter nicht gebunden - man kann trotzdem ohne Bedenken
unterschreiben. Hier drei Beispiele ungültiger
Passagen:
- Zwischen 22 und 6 Uhr ist Baden
verboten.
- Warmes Wasser gibt es nur zwischen
7 und 22 Uhr.
- Die Wohnung darf nur mit Schuhen
betreten werden, deren Absätze mindestens einen
Durchmesser von 30 Millimetern haben.
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Mietvertrag
auf Zeit
Nach der Mietrechtsreform gibt es nur noch den
qualifizierten Zeitmietvertrag. Das bedeutet, dass im
Mietvertrag von vornherein ein konkreter Befristungsgrund
angegeben wird, wie zum Beispiel Eigenbedarf.
Achtung: nach Ablauf der zeitlichen Befristung muss der
Mieter grundsätzlich ausziehen. Eine zeitliche Obergrenze
für die Befristung gibt es nicht mehr.
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Höhe
der Mietzahlung
Wieviel kann und darf die neue Wohnung kosten,
ist der Betrag für die neue Wohnung angemessen? In
vielen größeren Städten geben Mietspiegel
Auskunft über Vergleichs-mieten. Fragen Sie gegebenenfalls
beim örtlichen Mieterbund nach oder recherchieren
Sie im Internet (zum Beispiel Suchmaschine Google
Suchbegriff Mietspiegel). Unbedingt
beachten: Bei den meisten Mietverträgen ist die Nettomiete
angegeben, zu der noch Neben- und Heizkosten hinzukommen.
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Neben-
und Betriebskosten: die zweite Miete
Zusätzlich zur Nettomiete
darf der Vermieter neben den Kosten für Heizung und
Warmwasser anteilig folgende Nebenkosten verlangen:
- Grundsteuer
- Abwasser
- Wasser
- Fahrstuhl
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinfeger
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel
- Maschinelle Wascheinrichtung
- Sonstige Betriebskosten: diese
Position muss im Mietvertrag konkret definiert werden,
es kann z. B. um Kosten für Sauna, Schwimmbad
usw. handeln.
Läßt man sich vom
Vermieter die letzten Abrechnungen für die Wohnung
zeigen, verschafft man sich einen guten Überblick
über die zu erwartenden zusätzlichen Kosten.
Meistens verlangt der Mieter monatliche Vorauszahlungen,
die Abrechnung erfolgt jeweils jährlich.
Durch das neue Mietrecht hat man künftig schneller
Klarheit, da der Vermieter die Abrechnung spätestens
zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen
muss |
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Kaution:
investierte Sicherheit
Eine Mietkaution oder Mietsicherheit
muss der Mieter nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart
worden ist. In der Praxis dürfte es schwer werden, ohne
Kautionsleistung an eine Wohnung zu bekommen. Die Kaution schützt
den Vermieter davor, dass er am Ende eines Mietverhältnisses
auf offenen Forderungen an den bisherigen Mieter sitzenbleibt.
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Höhe der Kaution
Eine Mietkaution für Wohnraum darf die dreifache Monatsmiete
nicht übersteigen. Zugrunde zu legen ist die reine Nettomiete
ohne zu leistende Nebenkostenvoraus-zahlungen. Als Basis gilt
die Nettomiete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kaution
vereinbart
wird (das ist meist der Beginn des Mietverhältnisses).
Steigt die Miete später, kann der Vermieter nicht noch
weitere Kautionszahlungen nachfordern. Meist ist die Kaution
zu Beginn des Mietverhältnisses mit der ersten Monatsmiete
fällig, oder es wird vereinbart, die Kaution in drei gleich
hohen Raten zu zahlen. |
Kautionsarten
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem separaten
Konto, oder noch besser, auf einem Sparbuch anzulegen. Die Kosten
dafür hat der Vermieter zu tragen.
Nach dem Gesetz muss die Kaution zinsgünstig angelegt werden.
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die hinterlegte Summe
mindestens zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist
üblichen Zinssatz verzinst wird. Der Zinserlös aus
der Kautionssumme steht dem Mieter zu. Der Mieter besitzt einen
Anspruch zu erfahren, um wie viel sich der Kautionsbetrag während
der Mietzeit durch Zinserlöse erhöht.
Eine weitere mögliche Kautionsart ist die Bankbürgschaft.
Hier wird vom Mieter als Sicherheit eine Bürgschaft seiner
Bank oder Sparkasse in Höhe der Kautionssumme gestellt.
Das Institut verpflichtet sich hierbei, offene Vermieterforderungen
gegebenenfalls bis zu einer bestimmten Höhe zu begleichen.
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Kautionsrückzahlung
Der Vermieter muss die Kaution
nicht gleich nach Ende des Mietverhältnisses, sondern erst
nach Rückgabe der Wohnung zurückzahlen. Dabei muss
der Vermieter die Kaution nur dann in voller Höhe zurückzahlen,
wenn sämtliche seiner Ansprüche aus dem Mietvertrag
erfüllt sind. Der Vermieter kann die Kaution insbesondere
für noch offen stehende Miete, offene Nebenkosten und zu
Recht zu fordernde Reparaturkosten verwenden. Der Mieter muss
dem Vermieter eine gewisse Zeit nach Rückgabe der Wohnung
lassen, um feststellen zu können, welche Ansprüche
ihm noch zustehen. Während dieser Zeit kontrolliert der
Vermieter die Wohnung und stellt fest, welche Schäden er
dem Mieter in Rechnung stellen kann. |
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am PC sparen Zeit und garantieren Rechtssicherheit für beide
Vertragsparteien. |
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