Du hast Fragen zur Nebenkostenabrechnung? Kein Problem! In diesem kompakten Blogbeitrag beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Nebenkostenabrechnung. Erfahre, wie du eine Nebenkostenabrechnung erstellst, welche Kosten in die Abrechnung fallen, welche Fehler vermieden werden sollten und wie die Frist für die Nachzahlung aussieht. Als Mieter kannst du auch sehen, wie du bei der Nebenkostenabrechnung sparen kannst. All das und mehr findest du hier leicht verständlich erklärt. Also, let’s get started!

Abgerechnet wird zum Schluss – welche Fristen für Vermieter gelten

Nebenkostenabrechnungen bei Umzug – wie sehen die gesetzlichen Bestimmungen für eine Nebenkostenabrechnung aus?

Die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, kann sich auszahlen – manche Berechnungsgrundlagen sind verhandelbar

Der Volksmund nennt sie die “Zweite Miete“ und so unrecht hat er damit nicht. Die Rede ist von der alljährlichen Nebenkostenabrechnung, auch Betriebskostenabrechnung genannt. Genau diese ist auch immer wieder der Grund für Streit zwischen Mietern und Vermietern.

Leider auch oft zu Recht, wie der Deutsche Mieterbund warnt: Fast jede zweite Abrechnung ist zu hoch. Nur wie kann man sich vor überhöhten Abrechnungen schützen und wie kann man rechtzeitig Widerspruch einlegen?

Übersicht Nebenkosten – für was muss ich zahlen?

Nicht alles, was auf der Nebenkostenabrechnung aufgeführt ist, sind tatsächlich Nebenkosten. Laut §1 der Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten „Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für die gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte, die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.“

Als wichtiger Tipp gilt – die Endabrechnung sollte Sie per Nachsendeservice am neuen Wohnort erreichen.

Haus

Was eine korrekte Nebenkostenabrechnung nach Auszug beinhalten sollte

Was für Mietnebenkosten müssen gezahlt werden?

  1. Grundsteuer: Diese wird von der Gemeinde erhoben. In den Mietverträgen ist sie auch oft als „öffentliche Lasten des Grundstücks“ vermerkt.
  2. Wasserkosten: Dieser Posten gilt für die Wasseruhr und das Wassergeld. Wenn es in Ihrem Haus auch eine Wasseraufbereitungsanlage oder ähnliches gibt, so werden damit auch diese Kosten abgedeckt.
  3. Abwasser: Diese Gebühren fallen für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage oder für die Kosten der Abfuhr und Reinigung der Sickergrube an.
  4. Straßenreinigung/Müllabfuhr: Diese Kosten werden dem Vermieter per Abgabenbescheid durch die Gemeinde in Rechnung stellt.
  5. Fahrstuhl: Strom, Überwachung, Pflege, Reinigung und die regelmäßige Überprüfung der Betriebssicherheit (TÜV) werden hier in Rechnung gestellt.
  6. Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung: Eine Reinigungsfirma oder Putzfrau für Reinigung der Flure und Treppen, dem Keller usw. werden in dieser Position abgerechnet. Für die Kosten zur Bekämpfung von Ungeziefer, sind lediglich laufenden Kosten für Insektenspray oder Giftköder zu berechnen.
  7. Gartenpflege: Auch wenn diese vom Mieter nicht benutzt werden, in den Nebenkosten sind auch die Instandhaltung von Grünflächen und Spielplätzen, die zur Anlage gehören, veranschlagt.
  8. Beleuchtung: Das sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung, das Treppenhaus, für die Kellerräume usw.
  9. Schornsteinreinigung: Die Kehrgebühren für den Schornsteinfeger, sowie die Kosten zur Messung der Immissionswerte.
  10. Versicherungen: Kosten der Versicherung gegen Feuer-, Wasser-, Sturm- sowie Elementarschäden. Die Versicherung gegen Glasbruch, die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, Aufzug und vieles mehr, wird ebenfalls damit abgedeckt.
  11. Hauswart: Beinhaltet die Personal- und Servicekosten für den Hausmeister.
  12. Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel: Die Betriebskosten für die Antenne oder die Satellitenschüssel auf dem Dach können auf die Mietparteien umgelegt werden. Bei einem Kabelanschluss, den die Mieter direkt mit einem privaten Kabelanbieter abgeschlossen haben, gilt das nicht.
  13. Wascheinrichtungen: Werden in Ihrem Mietshaus gemeinschaftliche Waschmaschinen in einer Waschküche angeboten, werden auch die Kosten für Strom und Wartung der Geräte verlangt.
  14. Sonstige Kosten: Alle Betriebskosten nach §1, die in 1 bis 13 nicht erwähnt werden. Wenn es in Ihren Haus also Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise ein Fitnessraum, Schwimmbad, eine Sauna oder einen Veranstaltungsraum gibt, können die Kosten dafür umgelegt werden.
    Eine Nebenkostenabrechnung ist an keine Form gebunden, der Mieter muss diese nur schriftlich erhalten. Das heißt, der Vermieter kann auch per Fax oder E-Mail die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen.

Eine korrekte Nebenkostenabrechnung enthält:

  • eine Angabe des Abrechnungszeitraums
  • eine Zusammenstellung der gesamten Betriebskosten
  • die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels
  • die Berechnung der auf den einzelnen Mieter entfallenden Betriebskostenanteile
  • eine Aufstellung der vom Mieter vorgenommenen Vorauszahlungen

Sollte die Abrechnung unübersichtlich oder die einzelnen Positionen unverständlich oder unzulässig sein, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern. In diesem Fall sollte der Mieter vom Vermieter eine nachvollziehbare Abrechnung verlangen.

Jedoch gibt es da ein Problem: Die Abrechnung wird in der Praxis meist von Abrechnungsfirmen erstellt. Selbst Vermieter verstehen nicht immer das vorgelegte Zahlenspiel der Abrechnungsfirma und trotzdem ist er stets der Ansprechpartner bei Unklarheiten.

Wenn es keine berechtigten Einwendungen gegen die Abrechnung gibt, muss der Mieter innerhalb von circa vier Wochen die Nachzahlung begleichen, ansonsten kann er vom Vermieter auf Zahlung verklagt werden. Wenn Sie als Mieter an der Richtigkeit der Abrechnung zweifeln, können Sie innerhalb von zwölf Monaten Einwände gegen die Abrechnung erheben. Danach ist es zu spät. Das heißt aber nicht, dass Sie sich mit der Begleichung der Rechnung auch zwölf Monate Zeit lassen können. Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass vier Wochen für die Überprüfung reichen. (§ 556 Abs.3 BGB)

Rechnung

Beispiele für häufige Abrechnungsfehler:

  • Die Abrechnung ist unübersichtlich und nicht nachvollziehbar.
  • Kosten werden aufgeführt, die nicht im Mietvertrag vereinbart wurden.
  • Kosten werden veranschlagt, die nicht als gesetzliche Betriebskosten gelten. Zum Beispiel sind dies Reparaturkosten und Verwaltungskosten.
  • Bei den gesetzlichen Betriebskosten sind Posten enthalten, die der Vermieter selbst tragen muss und nicht auf den Mieter übertragen kann. (versteckte Reparaturkosten, Kosten, Hausmeisterkosten enthalten Reparaturen oder Verwaltungskosten).
  • Kosten für den Schornsteinfeger tauchen sowohl in der Nebenkostenabrechnung als auch in den Heizkosten auf.
  • Der Verteilerschlüssel ist anders als im Mietvertrag vereinbart (z. B. nach Anzahl der Personen anstatt nach Wohnfläche).
  • Die Betriebskosten leerstehender Wohnungen werden auf die Mieter verteilt und nicht vom Vermieter selbst getragen.
  • Vorauszahlungen werden nicht mit eingerechnet.

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Beendigung des Abrechnungszeitraums schriftlich dem Mieter zukommen lassen.

Beispiel: Abrechnungszeitraum 1. Mai 2017 bis 30. April 2018. Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens bis zum 30. April 2019 vorlegen. Wenn der Vermieter die Abrechnung nun erst nach Ablauf der zwölf Monate abrechnen will, darf der Mieter Nachzahlungen verweigern. Ausnahmefälle gibt es natürlich auch. Wenn der Vermieter zum Beispiel noch nicht den Grundsteuerbescheid der Gemeinde bekommen oder das Unternehmen, das mit der Abrechnung betraut ist, diese noch nicht fertig gestellt hat. Der Vermieter muss aber die Verzögerung beweisen können.

Wenn Sie umziehen, haben Sie auch die Möglichkeit, bestimmte Kosten steuerlich abzusetzen. Dazu gehören auch unter bestimmten Voraussetzungen die Nebenkosten. Mehr über dieses Thema erfahren Sie hier.

Nebenkosten

FAQ zur Nebekostenabrechnung – häufigste Fragen und Antworten im Überblick

Die Nebenkostenabrechnung ist für Mieter oft eine unangenehme Überraschung am Ende des Jahres. Zahlreiche Fragen tauchen auf und sorgen für Verwirrung. In diesem Fazit werden die häufigsten Fragen und Antworten zur Nebenkostenabrechnung kompakt zusammengefasst.

Eine Nebenkostenabrechnung ist eine jährliche Abrechnung über die Betriebskosten, die der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellt. Dabei werden verschiedene Kosten wie z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeister auf die Mieter umgelegt. Die Nebenkosten werden aufgrund des Mietvertrags und der realen Verbräuche berechnet.

Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung obliegt dem Vermieter, der alle Kostenbelege und Verbrauchszahlen sammelt. Mieter sollten darauf achten, dass die Abrechnung ordnungsgemäß erstellt wurde und keine Fehler enthalten sind. Etwaige Fehler können zu Nachzahlungen führen, die vermieden werden können.

Um bei einer Nebenkostenabrechnung zu sparen, ist es ratsam, den Verbrauch bewusst zu steuern. So können beispielsweise Energiesparmaßnahmen ergriffen werden, um den Verbrauch zu reduzieren. Auch eine sorgfältige Prüfung der Abrechnung kann dabei helfen, mögliche Fehler oder überhöhte Kosten zu erkennen und zu reklamieren.

Bei der Prüfung der Abrechnung sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um keine Fristen zu versäumen. Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Innerhalb dieser Frist sollte geprüft werden, ob die Abrechnung korrekt ist und ob Einspruch gerechtfertigt ist.

Wurde ein Einspruch erfolgreich eingelegt, müssen Mieter darauf achten, dass die Nachzahlung entsprechend angepasst wird. Die Kommunikation mit dem Vermieter ist dabei von großer Bedeutung und erfordert einen offenen Austausch.

Insgesamt ist die Nebenkostenabrechnung ein wichtiger Bestandteil des Mietverhältnisses und sollte sorgfältig geprüft werden. Mieter sollten ihre Rechte und Pflichten kennen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Eine bewusste Verbrauchskontrolle kann dazu beitragen, Kosten zu sparen und den Geldbeutel zu schonen.

Zusammenfassend haben wir in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Informationen rund um die Nebenkostenabrechnung behandelt. Wir haben erläutert, was eine Nebenkostenabrechnung ist und welche Kosten darin enthalten sind. Zudem haben wir besprochen, wie man die Nebenkostenabrechnung erstellt und dabei Geld sparen kann. Außerdem haben wir Tipps gegeben, wie viel Zeit für die Prüfung der Abrechnung einzuplanen ist und worauf man bei der Prüfung achten sollte. Des Weiteren haben wir die Einspruchsfrist gegen die Abrechnung und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs beleuchtet.

Zu guter Letzt haben wir aufgezeigt, was zu beachten ist, wenn ein Einspruch erfolgreich war. Wir hoffen, dass dieser Blogpost Ihnen viele hilfreiche Informationen geliefert hat. Wenn Sie noch mehr zum Thema Nebenkostenabrechnung erfahren wollen, laden wir Sie herzlich ein, weitere Blogposts zu lesen. Fragen und Antworten zu häufigen Themen rund um die Nebenkostenabrechnung finden Sie in unserem umfassenden FAQ. Bleiben Sie dran und lassen Sie sich von unseren informativen Beiträgen inspirieren!

  1. Was muss ich als Mieter für Nebenkosten zahlen?

    Als Mieter müssen Sie für verschiedene Nebenkosten aufkommen. Dies beinhaltet in der Regel die Kosten für Wasser, Heizung und Strom. Diese Kosten werden meistens nach Verbrauch abgerechnet und können je nach individuellem Verbrauch variieren. Darüber hinaus können auch Kosten für die Müllentsorgung, Straßenreinigung und Schornsteinfeger anfallen. Diese Kosten werden oft als Pauschale oder nach Quadratmeterzahl umgelegt. Weitere Nebenkosten können auch für die Instandhaltung und Reinigung von Gemeinschaftsflächen wie Fluren, Treppenhäusern oder dem Garten anfallen. Auch hier kann die Kostenverteilung nach Quadratmeter oder nach Vereinbarung erfolgen. Unter Umständen können auch Gebühren für den Kabelanschluss, den Hausmeisterdienst oder die Wartung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Aufzug oder Heizungsanlage anfallen. Es ist wichtig zu beachten, dass Nebenkosten im Mietvertrag genau aufgelistet sein müssen und die Umlage der Kosten transparent geregelt sein sollte. Sie haben auch das Recht, die Belege und Abrechnungen der Nebenkosten einzusehen. Insgesamt variieren die Nebenkosten je nach Wohnung, Lage und Vereinbarung im Mietvertrag. Es ist ratsam, sich vor Vertragsabschluss darüber zu informieren, welche Nebenkosten auf Sie zukommen könnten, um Überraschungen zu vermeiden.

  2. Wann muss spätestens die Nebenkostenabrechnung da sein?

    Spätestens muss die Nebenkostenabrechnung bis zum Ende des zwölften Monats nach dem Abrechnungszeitraum beim Mieter eingehen. Dies ist gesetzlich in Paragraph 556 Absatz 3 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr, es kann aber auch eine kürzere Abrechnungsperiode vereinbart sein, beispielsweise bei einem Einzug oder Auszug während des Jahres. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nebenkostenabrechnung dem Mieter in Textform zugesandt werden muss. Dies kann sowohl per Post als auch elektronisch per E-Mail erfolgen, sofern der Mieter dem vorher zugestimmt hat. Die Abrechnung sollte alle relevanten Kostenpositionen enthalten, wie beispielsweise Heizkosten, Wasserkosten, Hausmeisterdienste und Müllgebühren. Zudem müssen die Gesamtkosten und die Verteilung auf die einzelnen Mieter transparent dargestellt werden. Falls der Vermieter die Frist für die Nebenkostenabrechnung versäumt, hat der Mieter das Recht, eventuelle Nachzahlungen zu verweigern. Allerdings gilt dies nur, wenn der Mieter nicht durch eigenes Verschulden für die Verspätung verantwortlich ist. Der Vermieter sollte daher stets fristgerecht die Abrechnung erstellen und versenden, um eventuelle Probleme oder Unstimmigkeiten zu vermeiden. Insgesamt ist es also gesetzlich vorgeschrieben, dass die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach dem Abrechnungszeitraum beim Mieter eingehen muss. Dabei ist es wichtig, dass die Abrechnung in Textform erfolgt und alle relevanten Kostenpositionen transparent dargestellt werden. Der Mieter hat das Recht, eventuelle Nachzahlungen zu verweigern, wenn der Vermieter die Frist versäumt, es sei denn, der Mieter selbst trägt daran Schuld.

  3. Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

    Folgende Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden: 1. Schönheitsreparaturen: Der Vermieter darf dem Mieter nicht die Kosten für Schönheitsreparaturen in Rechnung stellen. Diese Arbeiten, wie das Streichen der Wände oder das Lackieren der Türen, zählen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und sind somit Aufgabe des Vermieters. 2. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten: Die Kosten für die allgemeine Instandhaltung und Instandsetzung der Mietwohnung dürfen nicht dem Mieter auferlegt werden. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen an der Heizungsanlage, am Dach oder an den Fenstern. 3. Verwaltungskosten: Die Kosten, die der Vermieter für die Verwaltung der Immobilie aufwendet, wie beispielsweise die Buchhaltung oder die Betreuung des Mieters, dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. 4. Reparaturen aufgrund von normalem Verschleiß: Die Kosten für Reparaturen, die aufgrund von normalem Verschleiß entstehen, sind Sache des Vermieters. Der Mieter muss hierfür nicht aufkommen. 5. Reparaturen aufgrund von Schäden durch höhere Gewalt: Wenn Schäden an der Mietwohnung durch höhere Gewalt, wie beispielsweise Sturm oder Hochwasser, entstehen, dürfen die Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden. Es ist wichtig, dass Mieter ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall prüfen, ob ihnen bestimmte Kostenpositionen vom Vermieter rechtens in Rechnung gestellt werden. In vielen Fällen können Mieter solche unrechtmäßigen Kostenforderungen erfolgreich abwehren.

  4. Welche Unterlagen gehören zur Nebenkostenabrechnung?

    Zur Nebenkostenabrechnung gehören verschiedene Unterlagen. Zuallererst wird ein Mietvertrag benötigt, der die Vereinbarungen bezüglich der Nebenkosten enthält. Dieser Vertrag dient als Grundlage für die Abrechnung. Des Weiteren werden die einzelnen Kostenpositionen aufgeführt, wie zum Beispiel Heizung, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Gartenpflege und Strom. Für jede dieser Positionen werden entsprechende Abrechnungsunterlagen benötigt. Dies können beispielsweise Heiz- und Warmwasserkostenverteiler, Wasserzählerstände, Rechnungen für die Müllabfuhr oder Stromverbrauchsnachweise sein. Außerdem werden in der Nebenkostenabrechnung oft auch Kosten für Versicherungen wie beispielsweise eine Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung berücksichtigt. Hierfür werden entsprechende Versicherungspolicen oder Rechnungen benötigt. Weiterhin müssen auch die Verteilerschlüssel angegeben werden, anhand derer die Kosten auf die einzelnen Mieter umgelegt werden. Diese können beispielsweise nach Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch erfolgen. Zusätzlich zu den Unterlagen werden auch noch die Zeiträume der Abrechnung angegeben, meist für ein Jahr, sowie der Abrechnungszeitraum selbst. Insgesamt gehören zur Nebenkostenabrechnung also der Mietvertrag, Kostenpositionen mit entsprechenden Abrechnungsunterlagen, Versicherungspolicen oder Rechnungen, Verteilerschlüssel, Zeiträume und der Abrechnungszeitraum. Es ist wichtig, dass alle Unterlagen sorgfältig aufbewahrt und gut dokumentiert werden, um eine korrekte Nebenkostenabrechnung erstellen zu können.

Nebenkosten abrechnen, so geht es

Wie kann man bei einer Nebenkostenabrechnung sparen?

Bei einer Nebenkostenabrechnung können Mieter oft bares Geld sparen. Es ist wichtig, die Abrechnung genau zu prüfen und mögliche Fehler oder überhöhte Kosten zu identifizieren. Ein erster Schritt ist die Überprüfung der aufgeführten Kostenpositionen. Sind alle Ausgaben nachvollziehbar und im Mietvertrag vereinbart? Auch die Berechnung der Kosten anhand der Wohnfläche sollte überprüft werden.

Ein Fehler bei der Quadratmeterberechnung kann sich schnell auf die Höhe der Nebenkosten auswirken. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzulegen. Ist die Frist überschritten, hat der Mieter unter Umständen Anspruch auf eine Kürzung der Nachzahlung oder sogar auf eine komplette Erstattung.

Eine gründliche Prüfung der Nebenkostenabrechnung kann sich also lohnen und dazu führen, dass Mieter Geld sparen. Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten oder Zweifeln an einem Experten zu wenden, der sich mit Nebenkostenabrechnungen auskennt. So kann man sicher sein, dass man nur das bezahlt, was tatsächlich rechtens ist. Nebenkostenabrechnungen sollten also keineswegs einfach akzeptiert werden, sondern genau unter die Lupe genommen werden, um eventuelle Sparpotenziale zu nutzen. So behält man als Mieter den Überblick über seine Ausgaben und kann im Zweifelsfall die eigenen Rechte geltend machen.

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