Ummelden in Amt Mittleres Nordfriesland (Schleswig-Holstein)

Das Amt Mittleres Nordfriesland liegt im nordwestlichen Teil des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Wenn Sie innerhalb des Amtsgebiets umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der örtlichen Meldebehörde ummelden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Ummeldevorgang reibungslos gestalten können.

010545494 Amt Mittleres Nordfriesland

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Mittleres Nordfriesland
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt

010545494 streetview amt Amt Mittleres Nordfriesland

1. Zuständige Meldebehörde

Die zuständige Meldebehörde im Amt Mittleres Nordfriesland ist das Bürgerbüro der jeweiligen Gemeinde, in der Sie wohnen. Dort können Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden und sich ummelden. Die genauen Kontaktdaten finden Sie auf der Website der jeweiligen Gemeinde.

2. Benötigte Unterlagen

Für die Ummeldung sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Achten Sie darauf, folgende Dokumente mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifizierung
  • Wohnungsgeberbestätigung: Von Ihrem Vermieter oder der Person, von der Sie die Wohnung mieten
  • Anmeldeformular: Häufig wird dieses Formular von der Meldebehörde bereitgestellt und muss ausgefüllt werden

3. Ablauf der Ummeldung

Um den Ummeldevorgang so reibungslos wie möglich zu gestalten, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

  • Vereinbaren Sie im Voraus einen Termin bei der Meldebehörde, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
  • Füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.
  • Bevor Sie zur Meldebehörde gehen, lassen Sie sich die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
  • Gehen Sie zur vereinbarten Zeit zum Bürgerbüro und geben Sie das Anmeldeformular sowie die Unterlagen ab.
  • In der Regel erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgte Ummeldung.

4. Weitere Informationen

Für weitere Informationen zur Ummeldung im Amt Mittleres Nordfriesland können Sie sich auf der Website der jeweiligen Gemeinde erkundigen. Dort finden Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Meldebehörde sowie weitere Hinweise und hilfreiche Informationen.

Die Ummeldung des Wohnsitzes ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre Daten korrekt erfasst sind und Ihnen z.B. wichtige Post oder Behördenschreiben zugestellt werden können. Achten Sie daher darauf, die Ummeldung innerhalb der vorgegebenen Frist vorzunehmen.

Für Fragen oder weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Meldebehörde gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie das Bürgerbüro Ihrer Gemeinde, um genaue Auskunft zu erhalten.

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zur Ummeldung im Amt Mittleres Nordfriesland. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Bestimmungen ändern oder spezifische Regelungen in einzelnen Gemeinden unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, sich bei der zuständigen Meldebehörde zu informieren.

FAQ und Wissenswertes über Amt Mittleres Nordfriesland

In welchem Bundesland ist Amt Mittleres Nordfriesland?
Amt Mittleres Nordfriesland gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Amt Mittleres Nordfriesland?
Amt Mittleres Nordfriesland dehnt sich auf eine Fläche von 273,21 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Amt Mittleres Nordfriesland?
Amt Mittleres Nordfriesland hat 21 078 Einwohner, davon sind 10 421 männlich und 10 657 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Amt Mittleres Nordfriesland?
Amt Mittleres Nordfriesland hat eine Bevölkerungsdichte von 77 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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