Ummelden in Amt Selent/Schlesen (Schleswig-Holstein)

Wenn du innerhalb des Amtsbereichs Selent/Schlesen in Schleswig-Holstein umziehst, musst du dich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. Die Ummeldung ist wichtig, um sicherzustellen, dass deine neue Adresse offiziell registriert ist und du weiterhin deine Rechte und Pflichten wahrnehmen kannst.

010575775 Amt Selent Schlesen

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Selent/Schlesen
Kieler Straße 18
24238 Selent

010575775 streetview amt Amt Selent Schlesen

Schritt für Schritt Anleitung

Wer muss sich ummelden?

Jeder, der innerhalb des Amtsbereichs Selent/Schlesen umzieht, ist verpflichtet, sich umzumelden. Das betrifft sowohl Deutsche als auch EU-Bürger und Staatsangehörige aus Drittstaaten.

Wie und wo melde ich mich um?

Die Ummeldung in Amt Selent/Schlesen erfolgt in der Regel im Bürgerbüro der zuständigen Gemeindeverwaltung. Dort findest du die nötigen Formulare, die du ausgefüllt und unterschrieben abgeben musst.

Beizulegende Unterlagen

Für die Ummeldung benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei EU-Bürgern auch der EU-Personalausweis oder ein nationaler Identitätsausweis)
  • Wohnungsgeberbescheinigung: Dieses Dokument wird vom Vermieter oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter der neuen Wohnung ausgestellt. Es dient als Nachweis über den Wohnungswechsel.
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bei Bedarf)
  • Meldebescheinigung der alten Adresse (wenn vorhanden)

Frist zur Ummeldung

Die Ummeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug erfolgen. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um drohende Bußgelder zu vermeiden.

Wichtige Informationen für Studierende

Studierende, die ihren Hauptwohnsitz während des Studiums in Selent/Schlesen anmelden möchten, müssen zusätzlich zur Ummeldung das Formular "Wohnungsgeberbescheinigung für Studierende" ausfüllen. Dieses Formular enthält spezifische Informationen für Studierende, die ihre Wohnung häufiger wechseln.

Sonstige Änderungen

Bei der Ummeldung kannst du auch andere Änderungen, wie beispielsweise eine Namensänderung oder eine neue Bankverbindung, angeben.

Fazit

Die Ummeldung beim Umzug innerhalb des Amtsbereichs Selent/Schlesen in Schleswig-Holstein ist eine wichtige Pflicht, um deine neue Adresse offiziell zu registrieren. Achte darauf, die Ummeldung innerhalb von 14 Tagen zu erledigen und die erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Bei Fragen oder Unklarheiten kannst du dich jederzeit an das Bürgerbüro der zuständigen Gemeindeverwaltung wenden.

Bitte beachte, dass die Kosten für die Ummeldung in diesem Beitrag nicht behandelt werden.

FAQ und Wissenswertes über Amt Selent/Schlesen

In welchem Bundesland ist Amt Selent/Schlesen?
Amt Selent/Schlesen gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Amt Selent/Schlesen?
Amt Selent/Schlesen dehnt sich auf eine Fläche von 117,56 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Amt Selent/Schlesen?
Amt Selent/Schlesen hat 5 902 Einwohner, davon sind 3 013 männlich und 2 889 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Amt Selent/Schlesen?
Amt Selent/Schlesen hat eine Bevölkerungsdichte von 50 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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