Ummelden in Kalt (Rheinland-Pfalz)

071375002041 Kalt

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld
Marktplatz 4-6
56751 Polch

071375002041 streetview amt Kalt

Warum ist das Ummelden wichtig?

Das Ummelden des Wohnsitzes ist eine gesetzliche Pflicht in Deutschland. Wer umzieht und seinen Wohnsitz länger als drei Monate behält, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde ummelden. Dies betrifft auch Einwohner von Kalt in Rheinland-Pfalz.

Die zuständige Meldebehörde

Die zuständige Meldebehörde in Kalt ist das örtliche Einwohnermeldeamt. Hier muss man persönlich erscheinen und seine Ummeldung beantragen. Die genaue Adresse und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der Gemeinde Kalt.

Voraussetzungen

Für die Ummeldung in Kalt benötigen Sie einige wichtige Dokumente und Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Anmeldeformular (erhältlich vor Ort oder zum Download auf der Website der Gemeinde Kalt)
  • ggf. weitere Dokumente je nach persönlicher Situation, wie z.B. Heiratsurkunde bei Ehepaaren

Ablauf der Ummeldung

  1. Vereinbaren Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt in Kalt.
  2. Nehmen Sie alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen mit.
  3. Füllen Sie das Anmeldeformular aus.
  4. Legen Sie die Wohnungsgeberbescheinigung vor.
  5. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes prüfen Ihre Unterlagen.
  6. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Ummeldung.
  7. Ihre neue Adresse wird nun offiziell in Ihren Ausweisdokumenten eingetragen.

Wichtige Hinweise

  • Fristen: Denken Sie daran, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ummelden müssen.
  • Strafen: Bei Nichteinhaltung der Ummeldepflicht können Bußgelder verhängt werden.
  • Adressänderung: Nach der Ummeldung müssen Sie Ihre neue Adresse auch anderen Institutionen und Unternehmen mitteilen, wie z.B. Banken, Versicherungen und Behörden.

Zusammenfassung

Das Ummelden des Wohnsitzes in Kalt (Rheinland-Pfalz) ist eine wichtige Pflicht für jeden Einwohner, der seinen Wohnsitz länger als drei Monate beibehält. Die Ummeldung erfolgt beim örtlichen Einwohnermeldeamt und erfordert bestimmte Dokumente und Unterlagen. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten und die neue Adresse auch anderen Institutionen mitzuteilen.

FAQ und Wissenswertes über Kalt

In welchem Bundesland ist Kalt?
Kalt gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

Wie groß ist die Fläche von Kalt?
Kalt dehnt sich auf eine Fläche von 5,36 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Kalt?
Kalt hat 454 Einwohner, davon sind 235 männlich und 219 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Kalt?
Kalt hat eine Bevölkerungsdichte von 85 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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