Ummelden in Königsberg i.Bay., St (Bayern)

Wenn Sie nach Königsberg i.Bay., St (Bayern) umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug ummelden. Die Ummeldung ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Adresse offiziell zu ändern und sicherzustellen, dass Sie weiterhin alle wichtigen Postsendungen erhalten.

096740164164 Koenigsberg i.Bay . St

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Stadt Königsberg i.Bay.
Postfach 100
97484 Königsberg i.Bay.

Wichtige Dokumente und Unterlagen

Um sich in Königsberg i.Bay., St umzumelden, benötigen Sie folgende Dokumente:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Hierüber wird Ihre Identität bestätigt.
  2. Wohnungsgeberbestätigung: Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung muss Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Diese dient zur Bestätigung Ihrer neuen Adresse.
  3. Anmeldeformular: In Königsberg i.Bay., St müssen Sie ein spezielles Anmeldeformular ausfüllen. Dieses Formular erhalten Sie entweder direkt im Bürgeramt oder oft auch online auf der Website der Stadt.

Der Ummeldevorgang

Der Ummeldevorgang in Königsberg i.Bay., St gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Terminvereinbarung: In einigen Fällen müssen Sie vorab einen Termin im Bürgeramt vereinbaren. Überprüfen Sie daher vor Ihrem Besuch die Anforderungen der Stadtverwaltung.
  2. Persönliches Erscheinen: Gehen Sie persönlich zum Bürgeramt und bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit. Hier werden Ihre Daten überprüft und Ihre Ummeldung wird bearbeitet.
  3. Bestätigung der Ummeldung: Nachdem Ihre Ummeldung erfolgreich durchgeführt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer neuen Adresse.

Sonstige wichtige Informationen

  • Meldebescheinigung: Sie haben die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung zu beantragen. Diese kann bei Bedarf als Nachweis für Ihren Wohnsitz verwendet werden.
  • Gebühren: Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Stadtverwaltung, ob für die Ummeldung Gebühren anfallen. Gebühren werden in der Regel direkt vor Ort bezahlt.
  • Ummeldung von Kindern: Wenn Sie mit Ihren minderjährigen Kindern umziehen, müssen auch diese umgemeldet werden. Hierzu benötigen Sie zusätzlich die Geburtsurkunden der Kinder.
  • Ummelden eines Fahrzeugs: Beachten Sie, dass die Ummeldung Ihrer Adresse nicht automatisch die Ummeldung Ihres Fahrzeugs beinhaltet. Informieren Sie sich daher gesondert über den Vorgang der Fahrzeugummeldung.

Denken Sie daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug in Königsberg i.Bay., St umzumelden. Eine rechtzeitige Ummeldung erspart Ihnen mögliche Probleme und stellt sicher, dass Sie Ihre Post und alle relevanten Informationen an die richtige Adresse erhalten.

Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich direkt an das Bürgeramt von Königsberg i.Bay., St wenden. In der Regel sind die Mitarbeiter dort gerne bereit, Ihnen bei allen Anliegen rund um die Ummeldung behilflich zu sein.

FAQ und Wissenswertes über Königsberg i.Bay., St

In welchem Bundesland ist Königsberg i.Bay., St?
Königsberg i.Bay., St gehört zum Bundesland Bayern.

Wie groß ist die Fläche von Königsberg i.Bay., St?
Königsberg i.Bay., St dehnt sich auf eine Fläche von 61,88 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Königsberg i.Bay., St?
Königsberg i.Bay., St hat 3 634 Einwohner, davon sind 1 815 männlich und 1 819 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Königsberg i.Bay., St?
Königsberg i.Bay., St hat eine Bevölkerungsdichte von 59 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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