Ummelden in Oberkirn (Rheinland-Pfalz)

Wenn Sie nach Oberkirn ziehen oder innerhalb des Ortes umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse ummelden. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über den Ummeldevorgang in Oberkirn wissen müssen.

071345005065 Oberkirn

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
Brühlstraße 16
55756 Herrstein

071345005065 streetview amt Oberkirn

Allgemeine Informationen

Die Ummeldung ist in Oberkirn eine Pflichtveranstaltung. Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug umzumelden. Diese Regelung gilt sowohl für Einwohnerinnen und Einwohner aus Deutschland als auch für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

Zuständige Behörde

Die Ummeldung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung Oberkirn. Zuständig für den Ummeldevorgang ist das Einwohnermeldeamt. Sie können persönlich vor Ort vorsprechen oder die Ummeldung schriftlich oder elektronisch vornehmen. Hierzu stehen Ihnen unterschiedliche Formulare und Online-Dienste zur Verfügung.

Benötigte Unterlagen

Bei der Ummeldung müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen. Dazu gehören:

  • Personalausweis oder Reisepass: Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Meldebescheinigung: Bei einem Umzug innerhalb von Oberkirn benötigen Sie eine Meldebescheinigung der bisherigen Wohnadresse.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese muss vom Vermieter oder der Vermieterin ausgestellt sein.
  • Anmeldeformular: Füllen Sie das Anmeldeformular der Gemeindeverwaltung aus, um alle relevanten Informationen anzugeben.

Ummeldung von Kindern

Auch Kinder müssen umgemeldet werden. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter müssen die Ummeldung für ihre minderjährigen Kinder vornehmen. Hierbei sind die gleichen Unterlagen wie bei der Ummeldung Erwachsener vorzulegen.

Fristen und Bußgelder

Die Ummeldung sollte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen, um einer möglichen Bußgeldzahlung zu entgehen. Bei verspäteter Ummeldung drohen in der Regel Geldstrafen. Beachten Sie daher unbedingt die Meldefrist und erledigen Sie die Ummeldung zeitnah.

Zusammenfassung

Die Ummeldung in Oberkirn ist eine Pflichtveranstaltung und sollte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Zuständig ist die Gemeindeverwaltung Oberkirn, genauer gesagt das Einwohnermeldeamt. Benötigte Unterlagen sind der Personalausweis oder Reisepass, eine Meldebescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung und das Anmeldeformular. Auch Kinder müssen umgemeldet werden. Bei verspäteter Ummeldung können Bußgelder drohen.

FAQ und Wissenswertes über Oberkirn

In welchem Bundesland ist Oberkirn?
Oberkirn gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

Wie groß ist die Fläche von Oberkirn?
Oberkirn dehnt sich auf eine Fläche von 5,45 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Oberkirn?
Oberkirn hat 326 Einwohner, davon sind 164 männlich und 162 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Oberkirn?
Oberkirn hat eine Bevölkerungsdichte von 60 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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