Bisher gibt es zur GEZ Umzug Ummeldung keine Pflicht und es sind auch keine Fristen festgelegt. Trotzdem ist die Meldung Ihres Wohnsitzwechsels vorteilhaft und auch in Ihrem eigenen Interesse. Über den GEZ Umzugsservice lassen sich Änderungen schnell und einfach mitteilen.

Die GEZ Umzug und Ummeldung – einfacher als erwartet

Der Beitragsservice / die GEZ stellt online diverse Änderungsformulare für die GEZ Umzug Ummeldung bereit, mit deren Hilfe sich die Adressänderung unproblematisch melden lässt. Hier erhalten Sie alle wichtigen Tipps und Infos zu „GEZ Umzug ummelden“ für 2024.

An-, Ab- und Ummeldung – GEZ Umzug

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Im Einzelnen bietet der GEZ Umzugsservice mehrere Meldeformen über Online-Formulare zur Ummeldung an. Welches der Formulare Sie benötigen, ist davon abhängig, was genau Sie melden wollen. Es gibt Formulare zur Anmeldung, zur Abmeldung und zur Ummeldung.

Im Folgenden finden Sie eine Formular Übersicht für alle Belange. Sie umfasst sowohl die Änderung der Wohnadresse (Adressänderung), als auch die Abmeldung der GEZ im Todesfall eines Angehörigen.

  1. Änderungsmitteilung zum Beitragskonto (Name, Zahlungsart, neue Adresse bei Umzug, Lastschriftdetails)
  2. GEZ Umzug anmelden bei Bezug einer neuen Wohnung (Neuanmeldung)
  3. Anmeldung einer Zweitwohnung eines Nebenwohnsitzes
  4. GEZ Befreiung (Befreiung oder Ermäßigung beantragen, Korrekturmeldung Rundfunkbeitragspflicht)
  5. Antrag auf die Rundfunkgebühren-Befreiung einer Zweitwohnung / Nebenwohnung
  6. GEZ Abmeldung (Wegzug ins Ausland, Haushaltzusammenlegung u. ä.)
  7. Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung (Pflege bei Bedürftigkeit, Altenheim, Behinderteneinrichtung)
  8. Antwortformular zur Anfrage der GEZ-Beitragspflicht (Statusklärung per Online-Formular)
  9. Allgemeines GEZ-Kontaktformular für alle Fragen rund um den Beitragsservice

Die Abmeldung von der GEZ kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Damit ihr stattgegeben werden kann, muss im Umzugsfall beispielsweise ein eindeutiger Nachweis vorliegen, dass die bisher beitragspflichtige Person mit einer Person zusammenzieht, die bereits Beitragszahler ist. Die Angaben kann man über die GEZ Umzug Mitteilung übermitteln.

Wer eine Wohnung oder Nebenwohnung vollständig aufgibt oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann sich von der GEZ-Zahlungspflicht abmelden. Die Abmeldung kann selbstverständlich auch vorgenommen werden, wenn ein Beitragszahler verstorben ist.

In jüngster Zeit gab es leider immer mal wieder Probleme, wenn zwei unverheiratete Personen, die bisher keine GEZ Gebühr gezahlt haben, in einen Wohnstand zusammengezogen sind. Hier ist ein wenig Ausdauer gefragt – irgendwann schafft es die GEZ, den Sachverhalt zu erkennen und die Gebühren nur von einer der beiden Personen einzufordern. Das Problem besteht meist dann, wenn es sich um ein Mehrparteien-Wohnhaus handelt und daher nicht klar ersichtlich ist, dass diese Personen zusammen eine Wohngemeinschaft bilden. Auch hier fällt nur einmal die GEZ-Gebühr an – deshalb nicht locker lassen!

Beitragsservice über Adressänderung informieren

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Eine Pflicht, die GEZ über den Wohnungswechsel zu informieren, besteht bislang nicht. Deshalb müssen auch keine Fristen eingehalten werden. Angesichts der monatlichen Gebühren, die zu entrichten sind, lohnt sich allerdings ein Blick auf jene Berechnungsgrundlagen, die vom Meldamt an den Beitragsservice übermittelt wurden. Klären Sie die GEZ nicht über den Umzug oder Wohnsitzwechsel auf, kann es später zu unliebsamen Nachzahlungen kommen.

Unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Befreiung von den GEZ-Gebühren möglich. Ausschlaggebend sein können beispielsweise soziale und auch gesundheitliche Gründe. Auf eine Befreiung hoffen können zudem viele Studenten, Auszubildende und Bezieher von Bafög. In bestimmten Fällen gelten verringerte Gebührensätze.

In anderen Fällen lohnt es sich, die Berechnungsgrundlagen genauer unter die Lupe zu nehmen, auch wenn sie sehr komplex sind. So zahlt eine selbständig tätige Person, die vom Homeoffice in der Privatwohnung arbeitet, das auch gleichzeitig der Firmensitz ist, nur 1 x GEZ-Beiträge. Also nicht für die Privatwohnung plus ein weiteres Mal für den Gewerbesitz. Trotzdem kann für die Firma eine Beitragspflicht bestehen, wenn ein Firmenwagen existiert.

Dieses Beispiel macht bereits deutlich, wie lohnenswert es sein kann, den gemeldeten Status zu überprüfen, der zur Berechnung der GEZ-Beiträge verwendet wird. Eine neue Regelung betrifft inzwischen auch Zweit- bzw. Nebenwohnsitze. Wird für den Hauptwohnsitz gezahlt, entfällt die Zahlung für Nebenwohnungen, selbst wenn sie via Meldebehörde bei der GEZ gemeldet wurden. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll die Abmeldung für des Nebenwohnsitzes mitzuteilen. Ansonsten ist es möglich, dass die Gebühren automatisch eingefordert werden.

Neben dem GEZ Umzugsservice gibt es online eine ganze Reihe von Änderungsformularen, die erfahrungsgemäß alle Lebenslagen und Lebensveränderungen abdecken (Namensänderung, Adressänderung, Wegzug in Ausland, Statusänderung, Haushaltszusammenführungen, Einzug bei den Eltern oder in eine Pflegeeinrichtung, Altersheim, u. s. w.). Beachten Sie also bei einem Wohnungswechsel, dass neben der fristgerechten Ummeldung der Wohnungswechsel auch eine GEZ Umzugsmeldung in die Wege geleitet wird.

1 x Wohnung = 1 x Beitragszahler – Details zur GEZ Abmeldung bzw. Ummeldung

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Bei einem Zusammenzug zweier Personen in eine gemeinschaftliche Wohnung, fällt lediglich die Zahlung eines Rundfunkbeitrags an. Das gilt auch für Wohngemeinschaften. Gut zu wissen: Lediglich eine Person in einer WG ist der Beitragspflichtige. In der Regel ist das die Person, die auch im Mietvertrag genannt ist. Verlässt diese Person die WG, gilt es eine Änderungsmitteilung an die GEZ Umzug zu machen und eine andere Person aus der Wohngemeinschaft als Beitragspflichtigen zu benennen.

Zwar wird die Gebühreneinzugszentrale, die sich ja vor Jahren bekanntlich umbenannt hat, über die Meldebehörden informiert, das ein Umzug stattgefunden hat, doch kann die zusätzliche Kontrolle nicht schaden. Grundsätzlich ist es bei einer veränderten Adresse, die durch einen Ortswechsel verursacht wurde, diese Änderung bei der Gebührenzentrale der GEZ zu melden.

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist in Deutschland nur noch in Ausnahmefällen notwendig. Auch in diesem Fall kommunizieren die Meldebehörden untereinander. Wer jedoch seinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sollte die GEZ über diese Veränderung unterrichten, damit keine Rechnungen mehr gestellt werden, bzw. der automatischen Gebühreneinzug vom Konto gestoppt wird.

Die GEZ hat die Auswahl an Meldeformularen stark erweitert und das System professionalisiert. So stehen Bürgern und Bürgerinnen zwei Varianten der Formularnutzung zur Verfügung. Wahlweise kann die GEZ Umzugsmeldung beispielsweise online ausgefüllt oder eine Datei als pdf heruntergeladen werden. Vorbildlich und für manche Umzugscheckliste wünschenswert – die pdf-Vorlagen sind gleich am Desktop oder Tablet beschreibbar. Man muss sie nur ausfüllen und anschließend ausdrucken oder direkt online versenden.

Wissenswertes zum Meldedatenabgleich

Den Beitragsservice informieren: Die gesetzliche Grundlage (§ 14 Abs. 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) sieht vor, dass in gewissen Abständen die Adressdaten zwischen der Bestandsdatenbank des Beitragsservices und den Einwohnermeldeämtern abgeglichen werden.

Dieser Vorgang hat den Zweck, alle Wohnungen zu ermitteln, die zwar bewohnt werden, für die jedoch kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Auf diese Weise will die GEZ sicherstellen, das nach einem Umzug alle beitragspflichtigen Bürger in Deutschland an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens beteiligt werden.

Der Meldedatenabgleich ist eine Sonderform des Adressabgleichs. Bekanntlich informieren die Bürgerämter jede Wohnsitz-Ummeldung, -Abmeldung oder -Anmeldung automatisiert an den Beitragsservice. Die Weitergabe der Adressdaten lässt sich nicht verhindern. Natürlich werden bei der Übermittlung dieser Daten die strengen Datenschutzrichtlinien innerhalb Deutschlands berücksichtigt.

Der Beitragsservice schreibt: „Somit werden im Meldedatenabgleich … nur diejenigen Daten an den Beitragsservice übermittelt, die grundsätzlich auch im Rahmen der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung (beispielsweise nach Umzug oder bei Sterbefällen) durch die Einwohnermeldeämter zur Verfügung gestellt werden. Die Verarbeitung der übermittelten Daten unterliegt stets einer strengen datenschutz­rechtlichen Zweckbindung.“

Im Fall von Unklarheiten schreibt die GEZ Bürger an und bittet um die Angabe einer Beitragsnummer, die der betreffenden Wohnadresse zuzuordnen ist. Nachdem die angeschriebene Person geantwortet hat (Online-Antwortbogen nutzen!) dient der Abgleich der Personendaten dazu, den Vorgang als geklärt zu deklarieren oder eine GEZ-Anmeldung zu initiieren.

Bleibt eine Rückmeldung aus, löst dies in der Folge ein neues Beitragskonto aus. Der GEZ-Bescheid hat dann gegebenenfalls Mahnungen und Vollstreckungsverfahren zur Folge. Es liegt also im eigenen Interesse, die Adressdaten nach einem Wohnungswechsel stets aktuell zu halten und hierfür den Umzugsservice der GEZ für eine GEZ Umzug Meldung zu nutzen.

Die Adressänderung bei Umzug in der Praxis – Inland und Ausland

Wie sollte man verfahren, wenn der Beitragsservice sich postalisch meldet, man jedoch in einer Wohnung lebt, für die bereits GEZ-Gebühren gezahlt werden?

In diesem Fall sollte man unbedingt reagieren und die Sachlage möglichst zügig klären. Am besten geht das telefonisch. Der Beitragsservice kann aus den Meldedaten nämlich nicht immer eindeutig heraus ermitteln, welche Personen gemeinschaftlich in einer Wohnung leben. Das heißt: Es kann durchaus sein, dass im Rahmen des Meldedatenabgleichs auch Personen Post erhalten, die gar nicht rundfunkbeitragspflichtig sind, weil beispielsweise der/die LebenspartnerIn oder andere Mitbewohnende bereits die anfallenden Gebühren leisten.

Mehr zum Thema: GEZ bei Umzug ummelden

GEZ Umzugsmeldung: Bleibt eine Rückmeldung der angeschriebenen Personen aus, verschickt die GEZ Erinnerungsschreiben. Reagiert die angeschriebene Person erneut nicht, wird sie automatisch durch den Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag angemeldet. Das bedeutet, dass die Person ein Beitragskonto und eine Abgabenummer sowie in der Folge Zahlungsaufforderungen erhält.

Wer diesem Risiko direkt von vornherein aus dem Weg gehen will, sollte sich proaktiv nach seinem Wohnungswechsel bei der GEZ anmelden. Ungerechtfertigte Erinnerungen oder Mahnungen sind im besten Fall umgehend zu beanstanden, um eventuell entstehende Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Deshalb gilt: In der Kommunikation mit der GEZ sollten Fristen nicht verstrichen gelassen und Anschreiben sowie Gebührenbescheide nicht ignoriert werden. Auch wenn eine GEZ Umzugmeldung von einem der Bewohner gemacht wurde, ist es möglich, dass ein Mitmieter eine Benachrichtigung und Zahlungsaufforderung erhält.

In der Praxis zeigt sich, dass Personen die die umfassenden und leicht verständlichen Online-Umzugsservice-Angebote der GEZ wahrnehmen, selten mit unangenehmen Nachzahlungen konfrontiert werden. Die GEZ Umzug Meldung ist innerhalb kürzester Zei leicht auszufüllen.

Vorbildlich für Neubürger in Deutschland – der Beitragsservice stellt reichlich Informationen für Menschen zur Verfügung, die nach Deutschland umziehen und das in verschiedenen Landessprachen (u. a. in Englisch, Französisch, Spanisch, Griechisch, Russisch, Türkisch, Arabisch).

GEZ Umzugsservice

Über den GEZ Umzugsservice können Sie eine Adressänderung schnell mitteilen und die neue Wohnadresse bekannt geben. Hierfür finden Sie auf der Webseite der Gebühreneinzugszentrale ein Online Formular neue Wohnung anmelden – Adressänderung melden. Über dieses kann der GEZ Umzug und Wohnungswechsel ganz einfach mitgeteilt werden.

GEZ Befreiung – Änderungen seit 2017

Im Jahr 2017 hat der Rundfunkbeitrag zahlreiche Neuerungen erfahren. Auf diese Weise werden bestimmte Bürger entlastet und die Verfahren für die GEZ-Abmeldung (Befreiung) sowie Ermäßigung für Beitragszahler erleichtert. Über den GEZ Umzugsservice findet man auch die GEZ Befreiungsanträge.

Ab nun gilt: Sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben, können bis zu 3 Beitragsjahre rückwirkend geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für Ermäßigungen. Sinnvoll ist auch die Befreiung der Gebührenzahlung für Pflegeeinrichtungen und Altenheime, in denen Menschen stationär untergebracht sind. Darüber hinaus zahlen Träger des Gemeinwohls nur noch ein Drittel des Betrages, also monatlich 6,12 Euro.

Die Abmeldung von der GEZ muss beantragt werden

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dem Antrag auf Befreiung der GEZ Gebühren stattgeben wird:

  1. Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II)
  2. Staatliche Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)
  3. Erhalt einer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
  4. Leistungsempfang nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  5. Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
  6. Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften sowie Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
  7. Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
  8. Erwachsene, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII)

Darüber hinaus gibt es die so genannten Härtefallregelungen. Sie können die GEZ-Abmeldung beantragen, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Zur Beantragung empfiehlt es sich den Antrag online auszufüllen und mit entsprechenden Nachweisen einzureichen. Eine Abmeldung ohne Nachweise hat keine Aussicht auf Erfolg. Werden hingegen Nachweise erbracht kann eine Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags bis zu einer Zeit von drei Jahren rückwirkend gewährt werden.

FAQ

  1. Was ist die GEZ/der Rundfunkbeitrag?

    Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) war eine Einrichtung zur Einziehung der Rundfunkgebühren und wurde 2013 vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgelöst. Seitdem wird nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt ein pauschaler Rundfunkbeitrag erhoben.

  2. Muss ich meinen Umzug dem Beitragsservice melden?

    Ja, wenn Sie umziehen, ist es notwendig, dass Sie Ihre neue Adresse dem Beitragsservice mitteilen. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Rundfunkbeitrag für den richtigen Haushalt erhoben wird.

  3. Wie melde ich meinen Umzug beim Beitragsservice?

    Ja, wenn Sie umziehen, ist es notwendig, dass Sie Ihre neue Adresse dem Beitragsservice mitteilen. Sie können dafür den GEZ Umzugsservice nutzen. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Rundfunkbeitrag für den richtigen Haushalt erhoben wird.

  4. Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht melde?

    Wenn Sie Ihren Umzug nicht melden, kann es zu einer doppelten Berechnung kommen, falls sich für Ihre alte und neue Adresse jeweils ein Beitragskonto befindet. Zudem kann die Nichteinhaltung der Meldepflicht als Ordnungswidrigkeit angesehen werden, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

  5. Ich ziehe in eine WG. Muss ich mich dann auch anmelden?

    Wenn bereits ein anderer Bewohner der Wohngemeinschaft den Rundfunkbeitrag bezahlt, müssen Sie sich nicht separat anmelden. Es ist jedoch wichtig, dies zu klären und sicherzustellen, dass die WG als Gemeinschaft angemeldet ist.

  6. Was passiert mit dem Beitragsservice-Konto, wenn ich ins Ausland umziehe?

    Wenn Sie dauerhaft ins Ausland umziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, können Sie die Abmeldung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür müssen Sie entsprechende Nachweise über Ihren Wegzug ins Ausland vorlegen.

  7. Kann ich meinen Rundfunkbeitrag auch vorübergehend abmelden?

    Eine vorübergehende Abmeldung ist nicht möglich. Der Rundfunkbeitrag wird auch bei temporärer Abwesenheit fällig, solange ein inländischer Wohnsitz besteht.

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