In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Gesetzgeber den Umzugsurlaub für Beamte und Angestellte regelt. Hat man ein Anrecht auf unbezahlten Sonderurlaub bei einem Umzug? Oder wird möglicherweise sogar ein Recht auf bezahlten Urlaub in Form eines Sonderurlaubstages eingeräumt?

Sonderurlaub bei Umzug – Ist ein gesetzlicher Anspruch auf Umzugsurlaub geregelt?

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Ob man nun mit oder ohne professionelle Hilfe umzieht: Ein Wohnungswechsel ist so gut wie nie an einem einzigen Wochenende erledigt. Denn neben dem eigentlichen Auszug und Einzug kommen zahlreiche Ab-, An- und Ummeldungen hinzu, die recht zeitintensiv werden können. Wer seinen Geldbeutel nicht unnötig belasten möchte, muss zudem gut planen und unzählige Tarife, bspw. für Strom, Transporter, Telefon- und Internetanschluss vergleichen. Gut also, wenn der Arbeitgeber einen Extra-Sonderurlaubstag für den privaten Ausnahmezustand genehmigen würde. Gibt es Regelungen und Vorschriften für Sonderurlaub bei Umzug im Arbeitsrecht?

Umzug Sonderurlaub? Keine Chance bei Ihrem Arbeitgeber? Die gute Nachricht ist: Auf dem kleinen Dienstweg lassen sich viele Chefs zu Ausnahmen überreden. Gewusst wie!

Viele der organisatorischen Aufgaben und Ummelde-Angelegenheiten können nicht am Wochenende abgewickelt werden. Behördengänge sind meist ausschließlich an Wochentagen möglich und man kann einige Angelegenheiten auch nicht online lösen. Leider ist Deutschland in dieser Hinsicht immer noch eine Dienstleistungswüste.

Ist man berufstätig, entsteht so doppelter Stress. Viele Arbeitnehmer hoffen daher, bei ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn einen Sonderurlaubstag genehmigt zu bekommen. Das sind bezahlte Urlaubstage, die nicht auf den eigentlichen Jahreserholungsurlaub angerechnet, aber dennoch voll bezahlt werden.

Doch besteht bei einem privat motivieren Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland überhaupt Anspruch auf Extraurlaub? In vielen Arbeitsverhältnissen besteht kein Anspruch und dennoch gibt es gute Nachrichten für Urlaubsanfragen. Am Seitenende haben wir einige Argumentationshilfen aufgeführt, die bereits bei manchem Chef “gezogen haben” und dessen Herz erweichen ließen.

Kein Sonderurlaub bei Umzug?

Manchmal lohnt es sich, beim Arbeitgeber um einen Tag Sonderurlaub für den Umzug zu bitten. Ab und an sind nämlich die Voraussetzungen für einen Tag Umzugsurlaub überdurchschnittlich gut.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Wohnungswechsel von Ihrem Arbeitgeber veranlasst (berufsbedingter Ortswechsel) wird. Dann stehen die Chancen sehr gut, für die Erledigung der notwendigen Aufgaben einen Tag Extraurlaub zu erhalten. Abhängig von der Entfernung des neuen Arbeitsplatzes sind sogar mehr als ein einziger Tag Urlaub denkbar.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang immer, eine möglichst große Transparenz in die Aufwendungen zu geben, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Als Beispiel: Übernimmt ein Mitarbeiter, der bisher in Köln tätig war, künftig die Filialleitung in Wien, so liegt es offen auf der Hand, dass die Mehraufwendungen für einen Umzug weitaus größer sind, als sie bei einem Ortswechsel beispielsweise von Köln nach Frankfurt am Main der Fall wären.

Wird der Ortswechsel durch äußere Einflüsse notwendig und ist er initial nicht vom Arbeitnehmer ausgehend, greifen Bestimmungen des Paragrafen §616. Die betreffende Passage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht Lohnfortzahlungen in den Fällen vor, in denen der Arbeitsantritt durch äußere, nicht selbst verschuldete Gründe verhindert wird. 

Tipp: Auf der Hand liegt, dass alle Anträge auf Umzugsurlaub größere Chancen auf eine Bewilligung haben, sofern sie mit einem üppigen zeitlichen Vorlauf vorgetragen werden. Beispiel: Es macht einen Unterschied, ob der Umzugstermin in einer Woche ist und deshalb kurzfristig Sonderfreizeit angefragt wird oder ob sich die Anfrage auf einen Termin in drei Wochen bezieht. Meist steht der Umzugstermin lange im Voraus fest. Kümmern Sie sich also früh genug um die Anfrage bei Ihrem Arbeitgeber. Wenn dieser gut planen kann, ist die Aussicht auf Extra-Urlaub für den Umzug wesentlich höher.

Der beste Deal für die Zusage von Umzug Sonderurlaub

Bereiten Sie sich gut vor, ehe Sie bei Ihrem Arbeitgeber um Umzug Sonderurlaub bitten. Scheuen Sie sich nich davor ein wenig zu „dealen“. Besondere Anfragen erfordern manchmal kreative Ideen und Vorschläge. Bezahlte Freizeit gibt es nur in ganz seltenen Fällen gratis. Ziehen Sie deshalb alle Register und bieten Sie als Gegenleistung für das Entgegenkommen des Arbeitgebers an, auch unbequeme Aufgaben zu übernehmen. Sichern Sie Ihrem Chef im Fall von grenzwertigen Entscheidungen zu Ihren Gunsten absolute Verschwiegenheit zu!

Extra-Urlaub wegen Umzug? Besteht gesetzlicher Anspruch?

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Anspruch auf „Sonderurlaub bei Umzug“ – Haben Beamte Vorteile? Während die gesetzlichen Regelungen bezüglich Sonderurlaub im Umzugsfall bei Beamten und in verschiedenen Tarifverträgen eindeutig sind, ist das Arbeitsrecht in vielen anderen Fällen ziemlich diffus. Grundsätzlich bestehen Ansprüche seitens des Arbeitnehmers auf Umzug Sonderurlaub selten. Natürlich hofft man als Mitarbeiter auf einen Tag Extraurlaub bei einem Wohnungswechsel, prinzipiell besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf Umzugsurlaubstage.

Fernab des Arbeitsrechts bleibt dann häufig nur noch der „kleine Dienstweg“. Während Vorgesetzte im Fall von familiären Schicksalsschlägen schon aus moralischen Gründen häufig einlenken, haftet dem Begriff Umzugsurlaub an, dass seine Bewilligung nicht zwingend erforderlich ist. Insofern ist auch bereits das Wort „Urlaub“ für manchen Chef irreführend. Um von vorne herein eine klare Trennung von gewöhnlichen Urlaubsansprüchen herbeizuführen, kann man sich folgender Tipps bedienen:

  1. Erläutern Sie, warum die konkret anstehenden Umzugsaufgaben nicht an einem arbeitsfreien Tag vorgenommen werden können. Umzüge werden, sofern sie privat organisiert sind, eigentlich immer am Wochenende abgewickelt. Schließlich benötigt man mehrere helfende Hände für den Möbeltransport von A nach B – meist aus dem Freundeskreis. Wenn die freiwilligen Helfer alle arbeiten müssen, ist ein Umzug schlecht zu bewerkstelligen. Also kommt nur das Wochenende in Frage. Leider haben viele Berufsgruppen nicht zwangsläufig am Wochenende frei.
  2. Führen Sie die organisatorischen Aufgaben möglichst detailliert aus (Behördengänge, Telekom-Anschluss-Installation, Handwerker, etc.). Diese müssen in der Regel an Wochentagen erledigt werden, weil viele Behörden und Ämter am Wochenende nicht erreichbar sind.
  3. Kombinieren Sie ggf. Termine, z. B. notwendiger Arztbesuch, Kfz-Ummeldung, Kindergartenanmeldung, etc. . Um den Umzug Sonderurlaub wirklich effektiv zu nutzen, können Sie für diesen freien Tag noch andere wichtige Termine festlegen, für die Sie sich sonst erneut frei nehmen müssten.
  4. Bieten Sie Kompensationen an in Form von früherem Arbeitsbeginn, Überstunden, Sonderdienste. Sicher wird Ihr Vorgesetzter erfreut sein, wenn Sie als Gegenleistung dazu bereit sind, für den Sonderurlaubstag Opfer zu bringen und auch einmal Aufgaben zu übernehmen, die vielleicht nicht zwangsläufig in Ihren Arbeitsbereich gehören. Keine Angst: Selten kommt Ihr Chef auf das Angebot zurück. Aber es schindet Eindruck und hilft möglicherweise, ihn gütlich zu stimmen.
  5. Verweisen Sie auf eine einmalige Ausnahme und u. U. Stillschweigen, gute Arbeitsleistungen in letzter Zeit, wenig Fehlzeiten. Guten Mitarbeitern räumt man als Vorgesetzter gerne einmal ein gewisses Maß an Freiheiten ein. Sind Sie ein unbescholtender, fleißiger Arbeitnehmer, dürften Ihre Chancen ganz gut stehen. Andere Kollegen sollten davon aber nicht unbedingt erfahren.
  6. Verweisen Sie auf Notlagen, sofern diese tatsächlich vorhanden sind, Elternzeit, Krankheit, Sonderbelastungen, Umzugsgründe.
  7. Erinnern Sie den Vorgesetzten an seinen letzten zurückliegenden Wohnungswechsel und den damit verbundenen organisatorischen Herausforderungen.

Arbeitsrechtlich sind Beamte in einigen Fällen im Vorteil. In gewissen Berufsgruppen wird Umzugsurlaub tatsächlich problemlos berücksichtigt. Diese Fälle sind jedoch derart individuell, dass an dieser Stelle nicht auf alle Regelungen, etwa bei der Bundeswehr oder generell in der öffentlichen Verwaltung eingegangen werden kann.

Unterschiedliche Behörden regeln freie Tage individuell

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„Dienstherren“ unterschiedlicher Behörden regeln freie Tage im Todesfall, bei der Geburt, beim Wohnungswechsel oder der Erkrankung von Kindern höchst individuell. Für Beamte ist es daher vorteilhaft sich bei der Dienststellenleitung zu erkundigen.

Doch auch für Beamte gilt: Dem unmittelbaren Vorgesetzten bleiben bei der Bewilligung von Sonderurlaubsanfragen stets individuelle Entscheidungsfreiräume, so dass auch hier die oben genannten Tipps zwar gegebenenfalls von den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen abweichen, in der Praxis jedoch dennoch zielführend sein können. 

Besonders eindeutig sind „Sonderurlaub bei Umzug“  bei einer Verlegung des Dienstsitzes ins Ausland. Das gilt nicht nur für Beamte sondern für alle Branchen, zum Beispiel bei längeren Aufenthalten (Montage über Monate) im Baugewerbe.

Die Voraussetzungen sind also entscheidend. Relativ eindeutig sind Fälle bei der Bundeswehr oder wenn sich andere Gründe dienstlich eingrenzen lassen. Nicht jeder Tarifvertrag wurde hier eindeutig ausgelegt. Rückwirkend ist die Beantragung von Umzugsurlaub zumeist aussichtslos. Wird hingegen die arbeitsfreie Zeit für Meldeangelegenheiten genutzt, zeigen sich in der Praxis nur wenige Vorgesetzte hartherzig. Das gleiche gilt für Umzüge über weitere Strecken, wie zum Beispiel ein Wohnungswechsel in ein anderes Bundesland.

Wenn alle Bemühungen bisher ohne Erfolg verliefen, ist immer noch die Möglichkeit gegeben einen unbezahlten Urlaubstag zu vereinbaren. Diese Variante ist natürlich unschön und sollte nur in Notfällen in Erwägung gezogen werden, aber zumindest eine Alternative, um alle wichtigen Erledigungen machen zu können.

Urlaubsanspruch FAQ

Der Gesetzgeber regelt die Sonderurlaubstage für die Mehrheit der Arbeitnehmer, so auch im Fall eines Umzugs. Ein gesetzlicher Anspruch besteht demnach selten. Wie sieht es im Arbeitsrecht aus mit Umzug Sonderurlaub für Beamte, Angestellte, Öffentlicher Dienst?

Umzug Sonderurlaub: Besteht ein Anspruch für Umziehende?

Entgegen der weitverbreiteten Meinung besteht kein genereller Anspruch auf Urlaub für einen Umzug. Zur Begründung wird oft der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) herangezogen. Er regelt explizit, dass der Arbeitnehmer nur durch nicht selbstverschuldete Abwesenheit von der Arbeitsstelle ein Recht auf Sonderurlaub hat. Ein Privatumzug fällt in der Regel nicht unter diesen Paragraphen. Umzug Sonderurlaub ist also nicht vorgesehen.
Das heißt aber nicht, dass Arbeitnehmer auf Urlaub verzichten müssen. Was nicht im BGB geregelt ist, regeln oft die Tarifbedingungen. Daher sollte man sich diese einmal genau durchlesen; eventuell haben Gewerkschaft und Arbeitgeber eine Vereinbarung darüber getroffen.
Tipp:
Manchmal sind die einzelnen Anlässe für Extraurlaub auch im Arbeitsvertrag aufgeführt. Ein weiteres Schriftstück, das man einmal auf Regelungen durchsehen sollte, ist die Betriebsvereinbarung – dem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)

Gibt es schriftliche Regelungen, ist es wichtig zu wissen, an welche Bedingungen der Sonderurlaub geknüpft ist. Laut Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) steht Angestellten bei einem Umzug beispielsweise ein Tag bezahlte Arbeitsbefreiung zu – sofern sie aus betrieblichen Gründen umziehen. Umzüge aus privaten Gründen gelten dagegen in vielen Firmen als reine Privatsache und ein Umzug Sonderurlaub ist nicht vorgesehen.

Umzugsurlaub: Tipps für das Gespräch mit dem Chef

Wer seinen Chef um ein oder zwei bezahlte arbeitsfreie Tage bitten möchte, sollte sich dafür eine möglichst entspannte Atmosphäre suchen. Ein Gespräch zwischen Tür und Angel, zwischen zwei Terminen, ist für solch eine Anfrage denkbar ungeeignet. Schließlich müssen auch die Kollegen den Inhalt des Gespräches nicht unbedingt mithören.
Daher sollte man den Arbeitgeber in einer ruhigen Minute um ein Gespräch unter vier Augen bitten oder gleich einen Gesprächstermin ausmachen, um ihn um Umzug Sonderurlaub zu bitten. Natürlich sollte das Gespräch rechtzeitig vor dem geplanten Tag erfolgen und nicht erst ein paar Tage vorher.
Praxistipp:
Am besten bittet man den Chef im Gespräch gleich um zwei Urlaubstage – so steigen die Chancen, dass man wenigstens einen Tag Umzug Sonderurlaub bewilligt bekommt.
Hat man in der letzten Zeit besonders effizient gearbeitet, ein Projekt gut abgeschlossen oder andere Erfolge erzielt, so darf man dies im Gespräch ruhig betonen. Sollten derartige Leistungen im Betrieb normalerweise prämiert werden, so kann man auch um die arbeitsfreien Tage anstelle der Prämie bitten.
Eine andere Möglichkeit ist es, dem Chef Fleißarbeiten oder Mehrarbeit – etwa Überstunden oder Wochenenddienst – im Tausch für einen Tag Umzug Sonderurlaub anzubieten. Ein gutes Argument ist zudem der Hinweis auf die Auswirkungen der doppelten Belastung. Mit ein oder zwei freien Tagen, an denen man die wichtigsten Formalitäten erledigen kann, hat man den Kopf viel freier, um sich voller Elan und mit ganzer Motivation in die Arbeit zu stürzen.
Daran sollten Sie denken:
Auch jeder Arbeitgeber ist schon einmal umgezogen. An den Stress, den dies mit sich bringt, kann man ihn ruhig erinnern. Für zuverlässige Arbeitnehmer, die gute Arbeit verrichten und sich wenig oder gar keine Fehltage leisten, stehen die Chancen auf Umzug Sonderurlaub in der Regel sehr gut. Wenn Sie frühzeitig über Ihre Umzugspläne Bescheid wissen, sollten Sie sich daher besonders effizient und motiviert zeigen. Guten Mitarbeitern gestehen Chefs zwar nicht immer einen offiziellen Sonderurlaub, so doch zumindest gerne Sonderregelungen zu.

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – keine Dienstbefreiung

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Das Bundesurlaubsgesetz sieht generell keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub vor.
Allerdings empfiehlt das Bürgerliche Gesetzbuch einvernehmliche Freistellungen, wenn Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung gehindert werden. Von der Arbeitspflicht freizustellen sind Arbeitnehmer, die schuldlos an ihrer Arbeitsleistung gehindert werden (BGB § 616). Anspruch kann gemäß § 616 dann bestehen, wenn sich der Hinderungsgrund speziell auf die Person des Arbeitnehmers bezieht und nur von kurzer Dauer ist.

Entgeltfortzahlung im Umzugsfall – individuelle Reglungen

Häufig finden sich in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen (z. B. Verfahrensanweisungen) oder Arbeitsverträgen konkrete Regelungen zum Sonderurlaubsanspruch.
Diese Regelungen können unter Umständen Umzug Sonderurlaub einschließen und begünstigen, vor allem wenn der Ortswechsel betrieblich veranlasst ist, z. B. infolge einer Versetzung. In diesen Fällen sind die Aussichten auf einen Tag Sonderurlaub wegen Umzug als bezahlte Freistellung gut möglich.

Sonderurlaubsregelung im Öffentlichen Dienst

(Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöd)
Als Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gelten mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten (ausgenommen sind hiervon Beamte und Auszubildende) bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen, die am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten sind.
TVöD-Definition Sonderurlaub: Bei einer bezahlten Arbeitsfreistellung bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird.
Der Freistellungsanspruch kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen oder auch eingeschränkt werden. Wenn die Vertragsparteien den Sonderurlaub auf bestimmte Fälle konkret festschreiben wollen, dann muss das in einer tariflichen Regelung aufgezeigt werden. So bestimmt die Regelung vom § 29 TVöD, welche Verhinderungsfälle eintreten müssen, damit dem Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung entsprochen werden kann.
Explizit erwähnt wird in § 29 der Umzug aufgrund eines dienstlichen Grundes (ein Arbeitstag).

Sonderurlaubsverordnung für Beamte

Die Sonderurlaubsansprüche für Beamte regelt die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf „Sonderurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2836), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 22 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist“
Urlaub aus persönlichen Anlässen wird bei einem Umzug gewährt – Umzug Sonderurlaub ist also drin. Hier hat der Dienstherr ein Ermessen auszuüben. Im § 12, SUrLV, Absatz (3) heißt es: In den nachstehenden Fällen wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt: 3. Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass 1 Arbeitstag oder, wenn der letzte Umzug aus dienstlichem Anlass nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, drei Arbeitstage sowie 4. grenzüberschreitender Umzug aus dienstlichem Anlass bis zu 3 Arbeitstage.

Tipps für einen Extra Urlaubstag bei Arbeitnehmern und für Beamte

Während die Verfahrensweise bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst recht eindeutig geregelt sind, gibt es in der privatwirtschaftlichen Berufspraxis stark abweichende Regelungen in Bezug auf Umzug Sonderurlaub, z. B. während der Probezeit bzw. in der Berufsausbildung oder bei geringfügig Beschäftigten. Auch branchenspezifisch lassen sich unterschiedliche Handhabungen beim Umzug Sonderurlaub feststellen – etwa in der Gastronomie oder im Baugewerbe.

Generell begünstigt das Arbeitsrecht nicht unbedingt die Lage der Betroffenen, da ja kein gesetzlicher Anspruch auf Umzug Sonderurlaub besteht. Allerdings wurde das Meldegesetz im Jahr 2015 verändert und gleichzeitig die Repressalien bei verspäteten Wohnsitz-Anmeldungen verschärft. Gegebenenfalls lässt sich durch den Hinweis auf die strengere Gesetzesauslegung der ein oder andere Abteilungsleiter zu einer Ausnahme bewegen, indem auf die Öffnungszeiten des betreffenden Meldeamts hingewiesen wird. Diese sind generell nur von Montag bis Freitag besetzt und meist auch nur zu gewissen Zeiten.

Mögliche Argumente bei der Anfrage auf Umzug Sonderurlaub

  1. Zusage der Verschwiegenheit innerhalb der Firma
  2. Hinweis auf Meldepflicht von 2 Wochen und Öffnungszeiten der Verwaltung
  3. Angebot zur Ableistung von Überstunden
  4. Angebot zur Übernahme von Sonderaufgaben in der Firma (bei Firmenfeiern etc.)
  5. Vorschlag 1 Tag Sonderurlaub auf 2 freie Nachmittage zu verteilen
  6. Persönliche Hintergründe (Zwangslagen) stichhaltig erklären
  7. Ggf eine humorvolle, nicht ernst gemeinte Bestechung (Achtung: Fingerspitzengefühl walten lassen, z. B. beim Angebot einer privaten Autowäsche)

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