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Post Nachsendeantrag |
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Der Nachsendeantrag
bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Post z.B. bei einem
Umzug an die neue Adresse umleiten zu lassen, obwohl der
Absender sie an die alte Adresse geschickt hat. Eine Nachsendung
kann auch bei vorübergehender Abwesenheit (z.B.
Urlaub, befristete Versetzung) Sterbefall, Betreuung oder
Insolvenz erfolgen.
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| Kostenloses Umzugsangebot erstellen lassen |
An die alte Adresse gesendete Briefe und Postkarten werden mit einem ablösbaren Etikett der aktuellen Adresse versehen und umgeleitet. Die Brieflaufzeit (Einlieferung bis Zustellung) beträgt ca. 3 Tage im Inland. Der Auftrag gilt für alle im Auftragsformular genannten Personen eines Haushalts.
Nutzen Sie den Post Nachsendeantrag - er ist vergleichsweise günstig und mit vielen Vorteilen verbunden. Der Post Nachsendeantrag kostet für Privatkunden rund 15 Euro für den Zeitraum von sechs Monaten. Geschäftskunden zahlen für den Post Umzugsservice rund das Doppelte.
Die Vorteile des Post Nachsendeauftrags liegen auf der Hand: Durch die Mitteilung der neuen Adresse nach einem Umzug wird die Postzustellung zur neuen Adresse vorgenommen. Alternativ kann man seine neue Anschrift dem kostenlosen Online-Service “einfach ummelden” mitteilen. Dieser Dienst ist zwar im Gegensatz zum Post Nachsendeauftrag gratis doch bietet keinesfalls die Sicherheit einer postalischen Ummeldung, wie es der Nachsendeantrag an den Tag legt. |
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Nachsendeantrag
online
Privatkunde
€ 15,20 (6 Monate)
€ 25,20 (12 Monate)
Geschäftskunde
€ 30,20 (6 Monate)
€ 50,20 (12 Monate) |
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| Unser Surftipp: Nachdem Sie sich bei der Post umgemeldet und Ihre neue Anschrift über den Nachsendeantrag bekannt gegeben haben, können Sie sich nachfolgend einfach und bequem bei Unternehmen und Organisationen online ummelden. Dieser Ummeldeservice ist kostenlos! |
Preisirrtümer
und Änderungen vorbehalten:
Die angegebenen Leistungen und Preisangaben dienen lediglich
als Entscheidungshilfe. Sie umfassen keine Garantiezusage. Eine
vollständige Leistungsbeschreibung, z. B. Preislisten mit
Verbindungsentgelten und Bedingungen zu Tarifen in der jeweils
aktuellen Fassung, findet sich in den veröffentlichten
Preislisten und AGBs der genannten Unternehmen. |
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