Inhalte Anzeigen

GEZ ummelden, anmelden, abmelden – Wissenswertes zur Online Ummeldung

GEZ anmelden bei Umzug – GEZ über Adressänderung online informieren

GEZ ummelden: Was man wissen muss

GEZ Gebühr

Wer einen Fernseher oder ein Radio besitzt und zum Empfang bereithält, gehört zu den so genannten gebührenpflichtigen Rundfunkteilnehmern. „Zum Empfang bereithalten“ bedeutet, dass die Geräte technisch funktionsfähig sind – dann können sie theoretisch öffentlich-rechtliche Fernseh- und Radiosender empfangen. Daher muss jeder, der solche Geräte besitzt, sich anmelden und zahlen, unabhängig davon, ob er die Programme tatsächlich anschaut oder nicht. Auch Autoradios müssen angemeldet werden.

Seit einigen Jahren besteht zudem eine Gebührenpflicht für so genannte neuartige Rundfunkgeräte. Dazu gehören etwa Computer mit Internetanschluss oder UMTS-fähige Handys. Denn auch über das Internet ist der Empfang von öffentlich-rechtlichen Programmen möglich. Privatleute müssen allerdings nur Gebühren für neuartige Rundfunkgeräte entrichten, wenn für den Haushalt noch kein Radio und kein Fernseher angemeldet sind. Anders sieht es bei Rechnern mit TV-Karte aus: Da hier uneingeschränkter Fernseh-Empfang möglich ist, gelten diese als TV und kosten die vollen Gebühren.

Die Umzugsmitteilung erfolgt automatisiert zwischen Meldeamt und GEZ (Beitragsservice). Diese Information über den Wohnsitzwechsel ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Als Bürger kann man die Datenweitergabe nicht verhindern.

Allerdings – so zeigen es viele Fälle – ist es sinnvoll die GEZ proaktiv über den Wohnungswechsel zu informieren. Der Beitragsservice nimmt dann wiederum einen Datenabgleich zwischen den gemeldeten Daten aus öffentlichen Stellen und den Angaben vor, die von der kürzlich umgezogenen Person im Rahmen des GEZ-Umzugsservices und einschlägiger Formulare übermittelt wurden.

Dieses Vorgehen ist sinnvoll. Für Nebenwohnsitze müssen seit dem Jahr 2018 keine Rundfunkgebühren mehr entrichtet werden. Seit dem Jahr 2017 können übrigens fehlerhafte Gebührenbescheide drei Jahre rückwirkend korrigiert werden. 

GEZ Ummeldung – online Formulare zur Anmeldung nutzen

rundfunkbeitrag

Was ist der Rundfunkbeitrag? Warum man den Wohnsitzwechsel unabhängig vom Meldeamt anmelden sollte

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhebt den Rundfunkbeitrag und verwaltet die Beitragskonten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls.

GEZ Adressänderung mitteilen – anmelden und abmelden

Um die GEZ ranken sich die kuriosesten Geschichten und Gerüchte. Von mafiösen Methoden ist da die Rede und von an Haustiere gerichtete Forderungsschreiben. Leider steckt in vielen Erzählungen ein Fünkchen Wahrheit und dass die GEZ an Ihrem Image arbeiten muss, ist kaum zu bestreiten.

Tatsache ist aber auch, dass Sie, wenn Sie Rundfunkgebühren zahlen, bei einem Umzug auch die GEZ über Ihre Adressänderung – automatisch über das Einwohmermeldeamt bei der Ummeldung – informieren müssen. Die Besmessungsgrundlagen der GEZ gilt es in jedem Fall auf Richtigkeit zu überprüfen – auch auf diese Weise lassen sich unnötige Umzugskosten einsparen. Was die GEZ ist, wer und wie Sie sich ummelden, erklären wir Ihnen im Folgenden.

„GEZ“ – aus der GEZ wurde der Rundfunkbeitrag

Adressummeldungen: Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag. Für das neue Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es nun eine einfache Regel: Sie zahlen nur noch Pro Wohnung – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.

Zeitgemäßes Modell: Beim neuen Beitrag wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden. Alle Verbreitungswege sind so abgedeckt

Beitragshöhe: 18,36 Euro monatlich.

GEZ Änderungsmitteilung bei Umzug – GEW über Adressänderung informieren

Welchen Sinn macht eine GEZ-Anmeldung? Auf den ersten Blick macht es wenig Sinn sich selbständig mit der GEZ in Verbindung zu setzen und die veränderte Wohnungssituation anzumelden. Schließlich werden die neuen Adressdaten vom Meldeamt an den Beitragsservice übermittelt. Dagegen kann man sich als Bürger nicht wehren. Streng genommen muss sich der Bürger also nicht bei der „GEZ ummelden“. Doch hat sich der Datenabgleich bei einer Veränderung des Wohnsitzes in der Praxis bewährt.

In Einzelfällen machte die eigenständige Anmeldung dennoch Sinn, z. B. für Personen, die selbständig sind und vom Homeoffice aus tätig sind. Befindet sich nämlich die Betriebsstätte (z. B. eine GmbH) in einer Wohnung für die bereits GEZ-Gebühren gezahlt werden, kommt das einer GEZ-Befreiung gleich. Die Adressmeldung an den Beitragsservice zu übermitteln spart also effektiv Kosten. Die Adressänderung bewirkt, dass lediglich für ein Firmen-Kfz-Gebühren entrichtet werden müssen, die jedoch mit einem Drittelbeitrag, also monatlich 5,83 Euro deutlich geringer ausfallen.

Merke: Sofern sich eine Betriebsstätte in einer privaten Wohnung befindet, ist diese beitragsfrei. Allerdings ist in diesem Fall das erste Firmen-Kfz beitragspflichtig.

GEZ Online Ummeldung – Kosten, Kontakt, Postanschrift

Die ehemalige GEZ ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten und des ZDF. Mittels dieser Gebühren sollen die Öffentlich-Rechtlichen ein fast werbefreies, von wirtschaftlichen und staatlichen Interessen unabhängiges Programm bieten können und so die „Grundversorgung“ mit Informationen sicherstellen. Der Hauptsitz ist in Köln.

rundfunkbeitrag.de

Für Bürger ab 18 Jahren gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person den monatlichen Beitrag von 18,36 Euro

GEZ Telefon-Hotline: 01806 999 555 10
(20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

Postanschrift:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Homepage

GEZ Anmeldung – Wohnung anmelden

Prinzipiell ist die Anmeldung des Rundfunkbeitrags nicht erforderlich. Schließlich erhält der Beitragsservice durch die Einwohnermeldeämter Kenntnis von der Adressänderung. Warum also macht es überhaupt Sinn die neue Adresse bei der GEZ anzumelden?

Nun es ist immer ratsam, Rechnungen zu überprüfen. Einige Verbraucher nehmen den Kosten-Check sogar an der Supermarktkasse vor. Nicht ohne Grund. Schließlich verursachen wir alle täglich Fehler und bei einer Veranschlagung wie dem des Rundfunkbeitrags summieren sich die Beträge schnell.

Wer also die Anmeldung der neuen Wohnadresse nach dem Umzug bei der GEZ vornimmt, handelt kostenbewusst. Die veränderten Adressdaten sind schnell gemeldet – der Aufwand bescheiden und die Auswirkungen auf die Forderungen der GEZ Ihnen gegenüber hoch.

Selbstverständlich stellt der Beitragsservice ein praktisches Änderungsformular online bereit. Wer eine neue Wohnung anmelden möchte nutzt das Anmeldeformular, bei einer bestehenden Meldung lassen sich unter Angabe der Beitragsnummer die Details über „Daten ändern“ anpassen.

Wie es geht! Die Anmeldung bei der GEZ ist simple. Nach der Eingabe der persönlichen Adressdaten, werden Angaben zur Wohnung abgefragt, daraufhin die gewünschte Zahlungsweise und nachdem die Zusammenfassung geprüft wurde wird das ausgefüllte Formular online versendet. Die Anmeldung nimmt weniger als 5 Minuten in Anspruch.

GEZ abmelden wegen Adressänderung – Tipps zur Online Ummeldung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es natürlich auch möglich sich von GEZ-Beitrag zu befreien sofern sich die persönliche Wohnungssituation ändert.

Wenn ein Beitragszahler verstorben ist, muss der Beitragsservice selbstverständlich zeitnah über die Veränderung informiert werden. Hierzu steht auf den Seiten „rundfunkbeitrag.de“ ein Abmeldeformular zur Verfügung. (Link siehe nebenstehend).

Abmelden kann man sich selbstverständlich auch bei Haushaltszusammenführungen. Oder dem Einzug in eine Pflegeeinrichtung. Ähnlich wie bei der Abmeldung des Wohnsitzes ist auch ein Wegzug in Ausland eine Voraussetzung für die GEZ-Abmeldung. Bei der Aufgabe eines Nebenwohnsitzes ist die Abmeldung ebenfalls zu empfehlen. Grundsätzlich wurde im Sommer 2018 vom Gesetzgeber beschlossen, dass für Nebenwohnsitze keine GEZ-Gebühren zu entrichten sind.

Ein Kommentar von Jorg Mühlenberg zum bevorstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 18. Juli 2018

Entfällt der Rundfunkbeitrag? Nein, und das ist gut so, aber …

… der Rundfunkbeitrag verpflichtet Bürger zur monatlichen Zahlung von 17,50 Euro pro Wohnung und dabei handelt es sich quasi um eine Steuer, die diverse Unkorrektheiten im aktuellen Berechnungsmodell beinhaltet, z. B. die Benachteiligung von Single-Haushalten.

Der GEZ Beitrag wird seit 2013 pauschal pro Wohnung erhoben und befördert viel Geld in die Kassen der öffentlich-rechtlichen Sender.

Die Verfassungsrichter werden das bestehende Finanzierungsmodell hinterfragen und kritisch beurteilen. Das es vollkommen verschwindet, ist nicht anzunehmen, auch wenn die GEZ-Gegner seit Jahren die Abschaffung des Zwangsbeitrags fordern.

Den Intendanten der Sender ist klar, dass es möglicherweise um den Fortbestand heutiger Senderformate geht und werden deshalb nicht müde in Zeiten von „Fake News“ auf den Informationsauftrag der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten zu verweisen.

Doch wird vieles – Hand aufs Herz – nach wie vor fortgeführt aus Traditionsgründen, Gewohnheit und Alt-Bewährtem vor der Zeit des Privatfernsehens. Täglich präsentiert man uns hunderte redundante Berichterstattungen in Form von Zusammenfassungen, internationalen Video-Aufzeichnungen, Interviews und Talk-Sendungen. Das gesamte System scheint personell mehrfach belegt sowie im Aufwand überdimensioniert und hat häufig nichts mit einer (unumstritten notwendig – zweifellos sinnvollen), unabhängigen investigativen Berichterstattung zu tun.

Warum braucht es sowohl die ARD und das ZDF? Ist eine Zusammenlegung der Sender nicht längst überfällig? Was ist sinnvoll an einem TV-Angebot von Regionalsendern, die 24 Std. am Tag senden?

Mit welcher Selbstverständlichkeit konnten sich im Laufe der Zeit Städte in der ARD einen Tatort (Berlin, Bremen, Dortmund, Dresden, Erfurt, Frankfurt, Freiburg, Hamburg, Hannover, Kiel, Köln, Konstanz, Leipzig, Ludwigshafen, Luzern, München, Münster, Nürnberg, Saarbrücken, Stuttgart, Weimar, Wien, Wiesbaden) zueigen machen?

‚Tatorte‘ sind inflationär. Der Krimi-Hype nervt, zeigt Bürgern ein Zerrbild der Zustände in Deutschland und geht längst vorbei am gesellschaftlichen Interesse zur Prime-Time.

Ist es tatsächlich Aufgabe einer Krimireihe gesellschaftspolitische Strömungen aufzugreifen, wie so häufig hervorgehoben wird? Ganz schön viel Overhead wäre das für ein derartiges Ansinnen.

Sind wir inzwischen so entrückt, was die gesellschaftlichen Probleme hierzulande betrifft, dass es inzwischen einer „Mordkommission Istanbul“ in der ARD bedarf?

Aus welchem Grund ist das von öffentlichen Geldern finanzierte staatlich protegierte Fernsehen nicht werbefrei?

Nachrichten versus Unterhaltungsprogramm

Wie hoch ist der Anteil der Nachrichtensendungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern im Verhältnis zum Unterhaltungsprogramm?

Ich schätze das Verhältnis 2018 auf: 40 Prozent Information zu 60 Prozent Unterhaltung.

Es gibt wenige Kritiker, die gegen Reports, Brennpunkte, Nachrichten, XY, die Sportschau, ein Morgenmagazin, Kinderfernsehen, Dokumentationen und Arthaus-Filme Sturm laufen. Information, Kultur & Bildung gehören schließlich zur DNA, z. B., von ARD & ZDF und Co.

Doch ist die Verwendung von Beitragsgeldern für Unterhaltungsprogramme seit Jahrzehnten ausufernd, was Talkshows, Kochsendungen, Quizshows, Unterhaltungsformate und den Ankauf von Lizenzprodukten aus dem Ausland betrifft.

Teilweise gehen ARD und ZDF gar dazu über Unterhaltungsformaten aus dem Privatfernsehen nachzueifern, finanziert mit Quasi-Steuern. Ist die in Deutschland lebende Bevölkerung zur Zwangsfinanzierung von „Der Bergdoktor“, „Das Traumschiff“, „Um Himmels Willen“ und „Rosamunde Pilcher“ verpflichtet? Ja – so ist es, leider!

Ich meine, die inhaltlichen Dubletten von ARD und ZDF sind genauso gestrig wie die behördliche Struktur, die Beitragsverwaltung sowie die überreichliche Zahlung von Löhnen, Gehältern und Pensionen.

Zur Erinnerung – im Jahr 2006 schloss die ARD einen Vertrag mit Radsportler Jan Ulrich (dem TdF-Gewinner von 1997). Man garantierte Herrn Ulrich die Zahlung von mindestens 195.000 Euro jährlich für Interviews, die er mit Sicherheit zur Eigenwerbung auch freiwillig gegeben hätte.

Man darf gespannt sein, wie das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli in Sachen Beitragsservice/GEZ urteilen wird. Begrüßenswert wäre es, würde sich die Einnahmesituation von rund 8 Millionen Euro jährlich auf ein Drittel reduzieren, bei einer gleichzeitigen Gebührenanpassung. Das wären immerhin noch 5,3 Milliarden Euro – jährlich. Das ist (nach den Zahlen des Bundesministeriums für Finanzen) ähnlich viel, wie für den Umweltschutz im Bundeshaushalt 2018 vorgesehen ist.

Befreiung von der GEZ – Hinweise zur Gebührenpflicht

Unter gewissen Umständen besteht die Möglichkeit einer Befreiung. Im wie Falle der Abmeldung von der Gebührenpflicht gestaltet sich diese Befreiung den Erfahrungsberichten vieler Verbraucher im Internet zufolge nicht gerade einfach. Angeblich macht es der Beitragsservice den Bürgern bewusst schwer, eine Befreiung durchzusetzen. Ob diese Mutmaßungen berechtigt sind, soll an dieser Stelle nicht weiter thematisiert werdem.

Wichtig ist vielmehr der Hinweis: Die Befreiung ist möglich. Welche Anforderungen existieren und welche Unterlagen vorlegt werden müssen oder sollten, um eine rasche Umsetzung und die wunschgemäße Senkung der monatlichen Fixkosten zu erreichen.

Die Gebührenpflicht

Falls Umziehende Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten, können diese sich von der Rundfunkbeitrags-Pflicht befreien lassen. Das gleiche gilt für Verheirate sowie eingetragene Lebensgemeinschaften:

Hinweis – Regelungen in einer WG: Auch wer Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, ist berechtigt sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen. Wenn innerhalb einer Wohngemeinschaft ein Bewohner von der Gebühr befreit ist, weil er Bafög erhält, dann muss den Rundfunkbeitrag allerdings ein anderer, nicht befreiter Mitbewohner übernehmen.

Studenten und Azubis können Befreiung durchsetzen

Tipps: Bei der Befreiung von der Gebührenpflicht müssen Bürger bestimmte Voraussetzungen erfüllen, derer es eine ganze Reihe gibt. Die wesentliche Erkenntnis bezüglich der Befreiung besteht darin, dass es hierbei vielfach nur um einen vorübergehenden Zustand handelt. Ausgelöst wird dieser Zustand durch bestimmte Rahmenbedingungen, die beruflicher oder rein finanzieller Natur sein können.

Junge Bürger in der Ausbildungsphase – also im Studium oder einer der verschiedenen Arten der Berufsausbildung – können eine Befreiung von der Gebühr erreichen. Bedingung für die Befreiung ist zunächst, dass die Verbraucher wahlweise Förderungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder die so genannte Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen.

Auch behinderte Bürger, die Ausbildungsgeld beziehen, können in den Genuss einer Befreiung kommen.

Freistellung für Arbeitslosengeld-, Bürgergeld- und Sozialhilfe-Empfänger

Die wohl größte Gruppe, für die eine Befreiung eine unerlässliche wirtschaftliche Entlastung darstellt, sind die Empfänger von staatlichen Leistungen wie Hartz IV oder Arbeitslosengeld I und Sozialgeld. Auch Sozialhilfe-Empfänger und -Empfängerinnen und Bürger, die andere Leistungen zum Lebensunterhalt wie etwa die Grundsicherung für ältere Menschen beziehen, können die Befreiung beantragen.

Viele andere Empfänger von Sozialleistungen können sich ihrerseits von den Rundfunkgebühren befreien lassen (GEZ abmelden). Dazu gehören etwa blinde, sehbehinderte und Menschen mit anderen Behinderungen. Eine Rolle spielt hierbei mitunter der Grad der bestehenden Behinderung.

Ummeldung: Wie die Abmeldung bei der GEZ funktioniert

Die GEZ-Abmeldung, das zeigt ein rascher Blick in die Internetforen zum Thema, ist nicht so leicht wie die Kündigung einer Mitgliedschaft in einem Verein. Der erste Nachteil für Internet-affine Bürger: In digitaler Form, also online, können sich „Kunden“ der Gebühreneinzugszentrale nicht von den Beiträgen der GEZ abmelden.

Zwar können Bürger das erforderliche Formular für die Abmeldung herunterladen. Ausfüllen und zustellen müssen die Gebührenzahler das vollständig ausgefüllte Dokument aber auf dem Postweg. Alternativ besteht die Möglichkeit des Fax-Versandes. Kompliziert wird es auch bei der Begründung, weshalb man keine Gebühren mehr bezahlen möchte.

Wer einmal in der Datenbank der GEZ ist, muss möglichst nachvollziehbar erklären, weshalb in Zukunft keine Beiträge mehr gezahlt werden soll und weshalb man sich bei der GEZ abmelden möchte. Genau Aussagen zu möglichen Gründen macht die Zentrale selbst nicht wirklich. In diesem Punkt können Erfahrungsberichte anderer Bürger aus dem Web oder im direkten Gespräch eine große Hilfe sein, um sich keinen langwierigen Papierkrieg mit der Gebühreneinzugszentrale liefern zu müssen.

Der bloße Hinweis, man verfüge schlicht nicht mehr über einen Fernseher oder ein Radiogerät reicht nicht aus, um sich problemlos von der GEZ-Gebühr befreien zu können. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, weil moderne Technologien wie das Internet auf dem Handy oder der normale Internetanschluss Verbraucher ebenfalls in die Lage versetzt, öffentlich-rechtliche Inhalte abzurufen.

Gute Gründe für die Abmeldung

Für die Abmeldung reicht auch die Stellungnahme, man nutze vorhandene Geräte nicht mehr, nicht aus. In vielen Fällen folgt ein Schreiben der GEZ mit der Bitte um eingehende Erklärung der Veränderungen. Schon die Verfügbarkeit reicht aus, um gebührenpflichtig zu werden. Als Argument fürs GEZ abmelden kann unter anderem angeführt werden, wenn Paare zusammenziehen oder ein Umzug in eine WG bevorsteht, in der bereits Gebühren bezahlt werden.

Zweitweise Abwesenheiten, die belegt werden können, haben Erfolgssichten bei der Abmeldung.

Zweit- und Nebenwohnsitze sind seit 2018 nicht mehr GEZ-abgabepflichtig. Die Begründung bezieht sich darauf, dass öffentliche Rundfunkangebote vom Wohnenden in nur einer Wohnung zur gleichen Zeit in Anspruch genommen werden können.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die GEZ-Rundfunkgebühr im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt. (Urteil von 16. Juli 2018 (Aktenzeichen 1 BvR 1675/16 u.a.)
  • Allerdings ist für Zweit- oder Nebenwohnungen ein zusätzlicher Beitrag unzulässig, so das Urteil der Richter in Karlsruhe.
  • Können Bürger soziale oder gesundheitliche Gründe vorweisen, ist die Befreiung (Abmeldung) von der Beitragspflicht möglich.

Wer als Argumentationsgrundlage also z. B. einen längeren Auslandsaufenthalt nachweisen kann (Au Pair, militärische Entsendung, Montage, Entwicklungshilfe, Forschung, etc.) ohne dabei seinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden, hat ggf. Aussicht darauf, dass die Abmeldung der Rundfunkgebühren zeitweise ausgesetzt werden kann.

Nur bestimmte Nachweise müssen für die Befreiung eingereicht werden

Bezüglich der Nachweispflicht kursieren gerade im Internet etliche widersprüchliche, mitunter aber vor allem falsche Aussagen. So müssen Antragsteller für ihre Befreiung zum Beispiel trotz aller Hinweise im Web nicht ihre Kontoauszüge oder Einkommensnachweise einreichen, um eine Chance auf die Freistellung zu erreichen. Auch der Mietvertrag muss generell nicht vorgelegt werden. Empfänger von Wohngeld, Pflegegeld, Rentenleistungen oder Arbeitslosengeld müssen ebenfalls grundsätzlich keine Bescheide vorlegen.

Natürlich wird die Befreiung nicht ohne Prüfungsvorgänge bewilligt durch die Gebühreneinzugszentrale. So müssen viele Antragsteller durchaus Nachweise einreichen, wobei normalerweise Kopien der Originaldokumente ausreichend sind. Allerdings sollten diese in beglaubigter Form vorliegen. In Frage kommen für die Befreiung unter anderem der Bescheid vom BAföG-Amt oder der Bescheid für das Anrecht auf AB-Unterstützung, also Ansprüche auf Berufsausbildungsbeihilfe.

Wurden Leistungen in Form von Sozialhilfe bewilligt, kann auch dieser Bescheid eingereicht werden. Gleiches gilt für den Bewilligungsbescheid zur so genannten Grundsicherung im Alter. Auch hinsichtlich der Erbringung von Nachweisen ist die individuelle Situation entscheidend, weshalb sich Bürger genau informieren sollte. Oft ist es ratsam, den direkten Kontakt zur Gebühreneinzugszentrale zu suchen, um zuverlässige Aussagen zu erhalten, damit die Befreiung reibungslos vonstatten gehen kann.

Kann man die GEZ umgehen?

FAQ

  1. Was ist der Beitragsservice?

    Der Beitragsservice ist die gemeinsame Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, die zuständig ist für die Erhebung des Rundfunkbeitrags.

  2. Warum muss ich Rundfunkbeiträge zahlen?

    Der Rundfunkbeitrag dient zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese sollen eine unabhängige, vielfältige und flächendeckende Versorgung mit Informationen, Kultur, Bildung und Unterhaltung gewährleisten.

  3. Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

    Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung öffentlich-rechtlicher Medienangebote.

  4. 4. Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

    Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Haushalt (Stand 2023). Änderungen können künftig erfolgen.

  5. Wie kann ich den Rundfunkbeitrag bezahlen?

    Zur Zahlung kann man verschiedene Methoden wie Lastschrift, Überweisung oder Dauerauftrag nutzen.

  6. Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

    Unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa bei Empfang von Sozialleistungen oder bei Vorlage eines entsprechenden Behindertenausweises, kann eine Befreiung oder Ermäßigung des Beitrags beantragt werden.

  7. Wie beantrage ich die Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

    Sie müssen einen schriftlichen Antrag beim Beitragsservice einreichen und entsprechende Nachweise, beispielsweise einen Bescheid über Sozialleistungen, beifügen.

  8. Was passiert, wenn ich umziehe?

    Melden Sie Ihren Umzug dem Beitragsservice, da der Rundfunkbeitrag an die Wohnung gebunden ist und nicht an eine Person.

  9. Wie melde ich Änderungen meiner persönlichen Daten?

    Änderungen wie Name, Adresse oder Bankverbindung können Sie online, per Post oder telefonisch dem Beitragsservice mitteilen.

  10. Was tun, wenn ich den Bescheid zur Zahlung für ungerecht halte?

    Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Informationen dazu finden Sie auf dem Bescheid oder der Webseite des Beitragsservices.

  11. Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?

    Nach einer Mahnung kann es zur Vollstreckung kommen. Schulden beim Beitragsservice können zu Zwangsmaßnahmen wie Kontenpfändung führen.

One Reply to “GEZ”

  • Ingrid Falkinger says:

    Obwohl mein Bankkonto immer noch besteht, wurde die Rundfunkgebühr im November nicht abgebucht.
    Habe auch schon widerholt Nachfrage gestellt. Antwort fehlt bis heute. Bin gespannt, was dabei noch passiert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert