Ummelden in Hausen ob Verena (Baden-Württemberg)

Wenn Sie nach Hausen ob Verena in Baden-Württemberg ziehen, ist es wichtig, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der örtlichen Meldebehörde anmelden. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie Ihren Wohnsitz ummelden können und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

083275004023 Hausen ob Verena

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Spaichingen
Marktplatz 19
78549 Spaichingen

083275004023 streetview amt Hausen ob Verena

Was bedeutet Ummelden?

Das Ummelden des Wohnsitzes ist ein wichtiger Schritt nach Ihrem Umzug. Durch die Ummeldung bei der Meldebehörde wird Ihr neuer Wohnort offiziell registriert und Sie erhalten eine neue Meldebescheinigung.

Wer muss sich ummelden?

Jede Person ab 16 Jahren, die nach Hausen ob Verena zieht und dort ihren Hauptwohnsitz hat, ist verpflichtet, sich umzumelden. Das betrifft sowohl deutsche Staatsbürger als auch ausländische Staatsangehörige.

Wie meldet man sich um?

Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes können Sie persönlich bei der örtlichen Meldebehörde vornehmen. Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Anmeldeformular: Füllen Sie das Anmeldeformular aus, das Sie bei der Meldebehörde erhalten oder im Voraus herunterladen können.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vor, um Ihre Identität nachzuweisen.
  • Einziehungsbestätigung: Haben Sie einen neuen Mietvertrag oder sind Sie Eigentümer einer Immobilie, benötigen Sie eine Einziehungsbestätigung.
  • Abmeldebescheinigung: Wenn Sie zuvor in einer anderen Gemeinde gemeldet waren, bringen Sie bitte Ihre Abmeldebescheinigung mit.
  • Geburtsurkunde: Für Kinder unter 16 Jahren ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich folgende Unterlagen bei der Ummeldung vorlegen:

  • Aufenthaltstitel: Legen Sie Ihren gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland vor.
  • Meldebescheinigung des vorherigen Wohnortes: Wenn Sie zuvor in Deutschland gewohnt haben, bringen Sie bitte die Meldebescheinigung Ihres vorherigen Wohnortes mit.
  • Reisepass: Führen Sie Ihren gültigen Reisepass mit.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen und spezifische Anforderungen zur Ummeldung in Hausen ob Verena, empfehlen wir Ihnen die offizielle Website der Gemeinde oder kontaktieren Sie die örtliche Meldebehörde.

Denken Sie daran, dass die Ummeldung Ihres Wohnsitzes innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug erfolgen muss. Vernachlässigen Sie nicht dieses wichtige Verfahren, um eventuelle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

FAQ und Wissenswertes über Hausen ob Verena

In welchem Bundesland ist Hausen ob Verena?
Hausen ob Verena gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Wie groß ist die Fläche von Hausen ob Verena?
Hausen ob Verena dehnt sich auf eine Fläche von 5,87 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Hausen ob Verena?
Hausen ob Verena hat 780 Einwohner, davon sind 401 männlich und 379 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Hausen ob Verena?
Hausen ob Verena hat eine Bevölkerungsdichte von 133 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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