Ummelden in Fürth (Bayern)

Das Ummelden des Wohnsitzes ist ein wichtiges Thema, das nicht nur mit einem Umzug verbunden ist, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Sie nach Fürth (Bayern) umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie für die Ummeldung in Fürth beachten müssen.

09179 Fuerstenfeldbruck

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Landratsamt Fürth
Postfach 1407
90507 Zirndorf

1. Zuständige Behörde

Die für die Ummeldung zuständige Behörde in Fürth ist das Einwohneramt bzw. das Bürgeramt. Hier können Sie Ihren Wohnsitz ummelden, eine Anmeldung vornehmen und auch weitere Anliegen im Zusammenhang mit Ihrem Wohnort klären. Das Einwohneramt befindet sich in der Stadtverwaltung Fürth.

Adresse: Stadtverwaltung Fürth Rathausplatz 1 90762 Fürth

2. Frist für die Ummeldung

Nach Ihrem Umzug nach Fürth haben Sie eine gewisse Frist, um sich umzumelden. Gemäß dem Meldegesetz Bayern müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug in Fürth bei der zuständigen Behörde anmelden. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um eventuelle Bußgelder zu vermeiden.

3. Benötigte Unterlagen

Um sich in Fürth umzumelden, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter bzw. der Vermieterin)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der neuen Wohnung
  • ggf. Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (bei Namensänderungen)

Zusätzlich zu diesen Dokumenten kann es je nach individueller Situation weitere Unterlagen geben, die Sie bereitstellen müssen. Es empfiehlt sich, vorab mit dem Einwohneramt Kontakt aufzunehmen, um die genauen Anforderungen zu klären.

4. Ablauf der Ummeldung

Der Ablauf der Ummeldung in Fürth ist in der Regel recht unkompliziert. In der Behörde müssen Sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen und ein Meldeformular ausfüllen. Anschließend erhalten Sie eine Meldebestätigung, die Sie gut aufbewahren sollten. Diese dient als Nachweis für Ihre Ummeldung.

5. Weitere Informationen und Serviceleistungen

Neben der Ummeldung Ihres Wohnsitzes bietet das Einwohneramt in Fürth auch weitere Serviceleistungen an. Dazu gehören beispielsweise die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen oder Führerscheinen. Falls Sie Fragen zur Ummeldung oder anderen Anliegen haben, können Sie sich jederzeit an das Einwohneramt wenden.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Artikel keine Informationen zu den Kosten der Ummeldung in Fürth enthalten sind. Für aktuelle Informationen zu den Gebühren und Kosten sollten Sie sich direkt an das Einwohneramt wenden.

Fazit

Die Ummeldung des Wohnsitzes ist in Fürth (Bayern) eine Pflicht und muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Mit den oben genannten Informationen und Unterlagen sind Sie gut vorbereitet und können den Ummeldeprozess reibungslos durchführen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Einwohneramt gerne zur Verfügung.

FAQ und Wissenswertes über Fürth

In welchem Bundesland ist Fürth?
Fürth gehört zum Bundesland Bayern.

Wie groß ist die Fläche von Fürth?
Fürth dehnt sich auf eine Fläche von 307,44 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Fürth?
Fürth hat 118 695 Einwohner, davon sind 57 692 männlich und 61 003 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Fürth?
Fürth hat eine Bevölkerungsdichte von 386 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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