In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine Telekom Anschluss Kündigung zu erfolgen hat und welche Voraussetzungen für eine Sonderkündigung bei der Telekom erfüllt sein müssen. Des Weiteren erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie Ihren Vertrag und die Rufnummer mit umziehen können, falls Sie keine Kündigung des Telekommunikations-Dienstes in Erwägung ziehen. Nutzen Sie ganz einfach den Telekom Umzugsservice, denn dort können Sie Ihre Adresse ändern, gegebenenfalls den Tarif verändern, u.v.m. . Der Online Service der Telekom steht rund um die Uhr zur Verfügung. Selbstverständlich ist auch eine telefonische Telekom Hotline verfügbar, wenn Sie Ihren Umzug oder die Kündigung Ihres Vertrages telefonisch ankündigen möchten. Allerdings muss eine Internet- oder Telefonanschluss Kündigung immer in schriftlicher Form oder online über den Kundencenter erfolgen.

Wegen Umzug kündigen – Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei der Deutschen Telekom?

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Rechte und Tipps zur Kündigung des Festnetzanschlusses

Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit den Möglichkeiten einer Fortführung oder der einer Kündigung Ihres Vertrags beim Internet-Provider. Klären Sie, ob eine Mitnahme des Telefon- und/oder Internetanschlusses an der neuen Adresse möglich ist. Nutzen Sie hierzu zum Beispiel die Verfügbarkeitsprüfung, die die Deutsche Telekom online in ihrem Kundenportal zur Verfügung stellt. Eine Vorlaufzeit von 3-4 Wochen vor dem Umzugstermin ist für die Telekom Anschluss Kündigung oder Ummeldung empfehlenswert, beziehungsweise unmittelbar nach Bekanntwerden des Termins und der neuen Wohnadresse. So können rechtzeitig alle Formalitäten erledigt werden.

Ist eine Fortführung des bisherigen Telekom Vertrags nicht möglich, ist gegebenenfalls die Anschluss Kündigung des Festnetzvertrags naheliegend. Kann künftig der bisherige Leistungsumfang des Tarifs (z. B. die Internet-Geschwindigkeit) am neuen Wohnort nicht bereitgestellt werden, greifen rechtliche Regelungen einer Sonderkündigungsmöglichkeit für den Telekom Anschluss.

Die Kündigungsfrist bei DSL-Verträgen der Telekom beträgt in der Regel 1 Monat. Die Kündigung muss also mindestens einen Monat vor Ablauf der festgeschriebenen Laufzeit erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrags, was für Sie mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, falls Sie auch an ihrer neuen Wohnadresse direkt einen Anschluss benötigen. Selbstverständlich kann der Telekom die Kündigung auch frühzeitiger zugestellt/übermittelt werden – je früher, desto besser.

Sonderfall Umzug – wann greifen Telekom Sonderregelungen?

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Eine Umschaltung des Anschlusses erfolgt in Absprache mit dem Telekommunikationsanbieter. Die Deutsche Telekom stellt im Rahmen des Umzugsservices Online-Formulare bereit, mit dessen Hilfe sich der Zeitpunkt der Umstellung bestimmen lässt. Bei der Schaltung eines neuen Anschlusses entstehen Gebühren. Diese werden auf Ihrer Rechnung als Bereitstellungskosten ausgewiesen und fallen lediglich einmalig an.

Gut zu wissen:

Erfolgt lediglich eine Ummeldung des bestehenden DSL- oder Telefon-Anschlusses, bleibt die Vertragslaufzeit hiervon unberührt. Das heißt, eine neue Vertragslaufzeit, zum Beispiel von 24 Monaten, darf nicht an den Umzugstermin gekoppelt sein. Bei einer Anschluss Kündigung und einem Auftrag für einen Telekom Neuanschluss gilt dies nicht.

Wird die vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeit der Internet-Verbindung unterschritten, ergibt sich für Sie die Möglichkeit zur Sonderkündigung und Sie können zu einem anderen Anbieter wechseln. Telekom Vertrag Kündigungen sollten immer schriftlich erfolgen, idealerweise per Einwurfeinschreiben und oder via Telekom Kundencenter mit einem angehängten Brief, der selbstverständlich die Unterschrift des Vertragsnehmers beinhalten sollte.

Das Sonderkündigungsrecht bei der Telekom

Sind die Voraussetzungen erfüllt, gilt ein Kündigungsrecht von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats. Achtung: Die 3-Monats-Frist beginnt erst nach dem Einzugstag. Auch wenn die vertragliche Leistung nicht mehr in Anspruch genommen wird, müssen Kunden also noch 3 Monate nach dem Auszug für ihren Anschluss zahlen (Quelle: aktuelle Rechtssprechung lt. Verbraucherzentrale).

Sonderkündigungsmöglichkeiten bestehen, wenn anhaltende Störungen vorliegen oder der Anschluss dauerhaft nicht freigeschaltet wird. Kunden müssen der Telekom in diesen Fällen eine Frist setzen und die Möglichkeit einer Schadensbehebung einräumen. Kann gar keine Internetverbindung durch die Telekom erfolgen oder nur unter Inkaufnahme massiver Bandbreitenverluste, kann der Vertrag ebenfalls vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet werden. Auch hier gilt, die Telekom Vertrag Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Rufnummernmitnahme – wie geht das und in welchen Fällen ist es möglich?

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Die Mitnahme der Rufnummer ist möglich und vorteilhaft. Vor allem für Geschäftskunden ist eine Rufnummernmitnahme der Telekom nicht selten unverzichtbar. Im Festnetzbereich ist die Portierung der bisher genutzten Telefonnummer allerdings nur in dem Fall möglich, wenn sich der Vorwahlbereich nicht ändert.

Im Falle eines Provider-Wechsels (insbesondere im Mobilfunksektor) sind Zusatzgebühren für die Portierung üblich. Verbleibt der Telekom-Festnetzanschluss im gleichen Ortsnetzvorwahlbereich ist die Mitnahme der bekannten Rufnummer kostenfrei.

Beim Wegzug in einen neuen Ortsvorwahlbereich kann es sinnvoll sein, den bestehenden Telekom-Festnetzvertrag nicht zu kündigen, sondern vielmehr für eine Übergangszeit eine dauerhafte Rufnummernweiterschaltung auf die neue Telefonnummer vorzunehmen (ähnlich dem Nachsendeauftrag quasi). Vor allem für gewerbliche Nutzer unterliegt diese Variante einer Kosten-/Nutzen-Abwägung. Die Mitnahme sollte allerdings vor der Anschluss Kündigung oder -Übernahme abgeklärt werden.

Spezialfall: Wegzug ins Ausland

Möglichkeiten der Sonderkündigung ergeben sich in der Regel auch bei einem Wegzug ins Ausland. In seltenen Fällen sind Provider in der Lage den identischen Leisungsumfang im Mobilfunk- oder Festnetzbereich in einem anderen Land zur Verfügung zu stellen. Hier kommt man um eine Anschluss Kündigung bei der Telekom kaum herum.

Wer jedoch innerhalb Deutschlands umzieht, ist an die vertraglichen Regelungen gebunden, die beim Vertragsabschluss vereinbart wurden. Hier gilt sozusagen das Verursacherprinzip, da beispielsweise nicht die Deutsche Telekom den Umzug initiiert sondern der Privatkunde oder der Geschäftskunde. Die Telekom wäre am bisherigen Standort zur Vertragserfüllung bereit.

Die Telekom verlangt in der Regel eine Meldebescheinigung aus dem Ausland. Alternativ ist der Nachweis eines Arbeitgebers möglich. In jedem Fall ist ein Nachweis erforderlich, damit das Sonderkündigungsrecht angewendet werden kann.

Mindestvertragslaufzeiten – was zu beachten ist

Wenn die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nicht erfüllt sind, gelten die Konditionen der vereinbarten Vertragslaufzeit. Einen Sonderfall bilden Haushaltszusammenführungen, z. B. von zwei Telekom-Kunden, die fortan einen gemeinsamen Haushalt bewohnen. In diesem Fall wird ja lediglich eine einzelne Anschluss Kündigung fällig.

Hier hat sich insbesondere die Deutsche Telekom jüngst bemüht, mehr Verständnis für derartige Lebenssituationen aufzubringen und bietet Sonderregelungen an. Welche dies konkret sind, sollte im Hilfebereich der Telekom aktuell in Erfahrung gebracht werden.

Generell empfehlen sich kürzere Laufzeiten, wenn Veränderungen in der Lebenssituation abzusehen sind (Auslandeinsatz, wechselnder Studienplatz, Au-pair, etc.). Vertragslaufzeiten von 12 Monaten sind kostspieliger und von weniger Subventionen begleitet. Die höheren Grundpreise können sich jedoch bei Wohnungswechseln finanziell lohnen.

Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Telekom-Kunden nur in einen höherwertigen Tarif wechseln. Bei einem Umzug des DSL-Anschlusses wird bei der Telekom in jedem Fall eine Bereitstellungsgebühr von 69,95 Euro fällig. Neukunden, die von einem anderen Anbieter zur Telekom wechseln, werden die Bereitstellungskosten üblicherweise erlassen. Manchmal übernimmt in solchen Fällen sogar die Telekom die Modalitäten für die Anschluss Kündigung beim alten Provider.

Festnetzvertrag bei der Telekom kündigen

Falls Sie Ihren Festnetz-Vertrag bei der Telekom kündigen wollen, ist in erster Linie die Vertragslaufzeit zu beachten, aber auch die Kündigungsfrist einzuhalten. Die jeweiligen Informationen zur Kündigungsfrist können Sie Ihrer letzten Telekomrechnung entnehmen oder finden diese im Kundencenter unter den Vertragsdetails.

Je nach Tarif können die Vertragslaufzeiten variieren. Meist sind kürzere Laufzeiten mit höheren Kosten verbunden, dies kann aber dennoch sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen häufig umziehen müssen. In diesem Fall kann es langfristig günstiger sein, wenn kürzere Vertragslaufzeiten vereinbart sind. Beispielsweise gibt es auch Telekom Verträge ohne Laufzeit – die Anschluss Kündigung kann in diesem Fall noch bis zu einer Woche vor Monatsende erfolgen. Festnetzverträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten, welche allgemein üblich sind, müssen spätestens drei Monate vor dem Vertragsende gekündigt werden, damit sie sich nicht automatisch verlängern. Über die Verlängerung des Telekom Vertrags werden Sie jedoch rechtzeitig informiert, damit Sie noch rechtzeitig die Möglichkeit zur Anschluss Kündigung haben.

Die Telekom Anschluss Kündigung ist online im Kundencenter, per Brief oder auch telefonisch über die Telekom Hotline möglich. Am schnellsten fuktioniert es über das Onlineformular, denn hier werden Ihre persönlichen Daten aus Ihrem Kundenportal übernommen und Sie müssen lediglich einzelne Angaben zur Telekom Anschluss Kündigung machen.

In manchen Fällen ist auch eine außerordentliche Kündigung des Telekomvertrags möglich. Beispielsweise wenn Sie in einen Haushalt ziehen, in dem bereits ein Telekom Anschluss existiert.

Die Anschluss Kündigung kurz und knapp zusammengefasst

  • Bei einem Umzug können Sie Ihren Telekom Telefon-Vertrag und/oder Internet-Vertrag in der Regel mitnehmen. Er wird dann künftig unverändert weiterlaufen.
  • Die Telekom muss auch an der neuen Wohnadresse die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen. Ist dies nicht der Fall ist eine außerordentliche Anschluss Kündigung möglich. Ihnen wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Es gilt dann eine Einmonats-Frist zum Ende des Kalendermonats.
  • Ist der Umzugstermin längere Zeit vorher bekannt, kann man bereits dann zum Auszugstag den Telekomanschluss kündigen.
  • Wenn Sie eine Mitnahme des Telefon- oder Internetanschlusses in Erwägung ziehen, sollten Sie Ihren Anbieter rechtzeitig über Ihren Umzug informieren. So können alle Modalitäten frühzeitig erledigt werden.

Das Sonderkündigungsrecht

Der bestehende Vertrag kann mit einem Sonderkündigungsrecht aufgehoben werden, wenn nach einem Umzug die vereinbarte Leistung an Ihrer neuen Wohnadresse nicht angeboten wird. In diesem Fall gilt seit 1. Dezember 2021 die Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Der am frühesten mögliche Tag für das Kappen des Anschlusses ist der Tag des Auszugs. Solange Sie rechtzeitig im Voraus Ihre Anschluss Kündigung mitteilen, haben Sie keine doppelten Kosten, weil der Vertrag dann nicht über den Umzugstermin hinaus bestehen bleibt.

Das Recht zur Sonderkündigung bei der Telekom haben Sie auch dann, wenn Sie in eine Wohnung umziehen, bei der bereits ein Vertrag für einen Telekommunikationsanschluss existiert. Auch in diesem Fall kann vor den Vertragsende frühzeitig für den Tag des Auszugs gekündigt werden.

Aus diesem Grund sollten Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Anbieter erkundigen, inwiefern die Vertragsvereinbarungen am neuen Standort eingehalten werden können. Sollte es dem Telekommunikationsanbieter nicht möglich sein, die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort zu erbringen, haben Sie das Recht zu außerordentlichen Anschluss Kündigung zum Tag Ihres Umzugs.

Kündigen bei Änderungen und automatischen Verlängerungen des Telekom-Vertrags

Eine außerordentliche Anschluss Kündigung bei der Telekom kann nicht nur bei einem Umzug in Frage kommen. Seit Anfang 2021 hat sich das Telekommunikationsgesetz geändert und es wird Kunden von Kommunikationsanbietern etwas leichter gemacht, ihren Vertrag vorzeitig und vor Vertragsablauf zu kündigen.

  • Generell darf ein Vertrag, wie auch vorher, maximal eine Laufzeit von 24 Monaten haben.
  • Bevor der Telekom-Vertrag sich automatisch verlängert, muss Ihnen diese Info rechtzeitig übermittelt werden, damit Sie Ihr Kündigungsrecht zum Vertragsende pünktlich in Anspruch nehmen können.
  • Hat sich Ihr Telekom-Vertrag bereits stillschweigend verlängert, haben Sie ab sofort das Recht, zu jedem Zeitpunkt mit einer monatlichen Frist zum Ende eines Monats zu kündigen. Es reicht die rechtzeitige Einsendung der Anschluss Kündigung.
  • Werden die Vertragsdaten von Seiten Ihres Telekommunikationsanbieters einseitig geändert, müssen Sie bei der Kündigung keine Frist einhalten und es dürfen im Normalfall auch keine Kosten für die Telekom Anschluss Kündigung entstehen. Allerdings muss Ihre Kündigung ab Bekanntwerden der Änderung innerhalb drei Monaten erfolgen. Ihr Telekomvertrag endet aber bei einer Anschluss Kündigung erst dann, wenn die Änderung der Konditionen wirksam wird.

Gesetzliche Ausfallentschädigung bei Umzug

In manchen Fällen haben Sie das Recht auf eine Ausfallentschädigung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es bei der Mitnahme Ihres Vertrages, einem Wechsel des Anbieters oder bei der Rufnummernmitnahme zu Ausfällen kommt. Der Ausfall muss allerdings länger als einen Arbeitstag anhalten, um Regressansprüche geltend machen zu können.

Natürlich gilt ein Anspruch nur dann, wenn Sie nicht selbst für die Verzögerung verantwortlich sind. Sie muss also in der Verantwortung des Dienstleisters liegen, wenn sich beispielsweise ein vorher vereinbarter Installationstermin verschiebt. Die Entschädigung ist auf 10€ je Arbeitstag begrenzt, beziehungsweise je Versäumnistag.

Als Telekomkunde dürfen Ihnen bei der Mitnahme Ihrer Rufnummer keine Kosten entstehen. Auch dies ist seit 2021 gesetzlich geregelt. Sind die vertraglich vereinbarten Konditionen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnort nicht umsetzbar, können Sie das Sonderkündigungsrecht beanspruchen und müssen lediglich die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.

Ihr gesetzliches Recht auf Versorgungsleistungen

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Das Telekommunikationsgesetz sieht seit 1. Dezember 2021 einen stärkeren Kundenschutz vor. Die Vorgaben wurden zu diesem Zeitpunkt an den europäischen Kodex in Bezug auf die elektronische Kommunikation angepasst und brachten einige Vorteile für Kunden von Telekommunikationsanbietern mit sich.

Sie haben beispielsweise inzwischen ein Recht auf eine Mindestversorgung an Kommunikationsdiensten. Dieses beinhaltet auch den Anspruch auf den Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz. Sie können den Anspruch sowohl für Ihren Hauptwohnsitz als auch für den Geschäftsort Ihres Unternehmens geltend machen. Es muss Ihnen demnach möglich sein, mittels der Tele-Dienste sozial und wirtschaftlich am öffentlichen Leben mitwirken und teilhaben zu können. Undenkbar ohne ständig verfügbares Breitbandnetz. Die Grundversorgung lag bisher in der Hand der Telekom Deutschland GmbH, mittlerweile kann sie aber auf freiwilliger Basis von jedem Telekommunikations-Unternehmen übernommen werden. Verpflichtend ist es erst dann, wenn keine freiwilligen Anbieter verfügbar sind und die BNA ein Unternehmen für die Versorgung verpflichtet.

Zum Mindestangebot, das Ihnen als Kunde bereitgestellt werden muss und zusteht, gehören das Telefon und ein schneller Zugang zu Internetdiensten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur überprüft in regelmäßigen Abständen die Werte für die Datenrate, die verfügbar sein muss. Sollten Sie an Ihrem Standort keine Mobilfunk-Versorgung haben, können Sie die Breitbandmessung kostenlos per App vornehmen und Funklöcher an die Bundesnetzagentur melden, damit diese die Verfügbarkeit der Mobilfunkanbieter überprüfen kann.

Über Ihre Rechte als Telekommunikations-Kunde informiert Sie die Bundesnetzagentur auf ihrer Website unter der Kategorie Verbraucherportal > Digitales und Kommunikation. Hier finden Sie auch Infos und Tipps zur Anschluss Kündigung mit Sonderkündigungsrecht.

Gut vorbereitet sein für die Kündigung des Telekom Anschlusses

Um einen Telekom Umzug oder die Anschluss Kündigung fristgerecht durchzuführen, benötigt der Anbieter eine gewisse Vorlaufzeit. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Kunde Ihren Umzug gut vorbereiten und rechtzeitig handeln. Für den Umzug vom Telefon- oder Internetanschluss ist keine Kündigung notwendig. Beides zieht über den Telekom Umzugservice einfach mit Ihnen an Ihre neue Adresse. Bei der Kündigung oder dem Umzug des Telekommunikations-Anschlusses bei der Telekom sollten Sie die folgenden Tipps beachten:

– Die Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit in den Vertragsunterlagen bzw. auf der Rechnung beachten.
– Die Kundendaten bei dem bisherigem Anbieter und dem neuem Anbieter müssen übereinstimmen.
– Antrag bei einem Portierungsauftrag der alten Rufnummer rechtzeitig stellen.
– Eventuell das Sonderkündigungrecht von einem Monat beachten.
– Einen Anbieterwechsel nach Möglichkeit mindestens drei Monate vor dem Umzug ankündigen.
– Sie können auch per online Kündigungsvorlage den Telekom Anschluss schriftlich kündigen (zum Beispiel hier)

Der Telekom DSL Vertrag kann in der Regel nicht einfach gekündigt werden, falls Ihr Umzugstermin nicht mit dem Ende der Vertragslaufzeit zusammenfällt. Der Umzug ist nämlich keine Begründung für die Auflösung des Vertragsverhältnisses mit der Telekom und einer Anschluss Kündigung. In diesem Fall muss der alte Vertrag mit umziehen oder gegebenenfalls eine Tarifumstellung stattfinden. Ein Recht auf Sonderkündigung hat man nur in bestimmten Fällen.

Ein Sonderkündigungsrecht greift bei einem Wohnortwechsel lediglich dann, wenn die Telekom die Vertragsbestandteile an Ihrem neuen Wohnort nicht zur Verfügung stellen kann. Ein Beispiel wäre, wenn in der neuen Wohnung kein DSL Anschluss möglich wäre oder die verfügbare Bandbreite weit unter der Datenrate ihres aktuellen Tarifs liegen würde. Dann kann eine frühzeitige Anschluss Kündigung erfolgen, die nicht an die vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden ist.

Sie haben vorab die Möglichkeit, die DSL-Verfügbarkeit und die mögliche Bandbreite an Ihrem neuen Wohnort über ein online Tool zu ermitteln, um zu überprüfen, ob für Sie unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht für die Anschluss Kündigung in Frage käme.

Umzug ins Ausland

Sie ziehen ins Ausland? Auch dann können Sie das Sonderkündigungsrecht vor Ablauf der Vertragslaufzeit beanspruchen. Die Kündigung muss in diesem Fall mindestens drei Monate vor Ihrem Umzug ins Ausland erfolgen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass Sie möglicherweise gegenüber der Telekom einen Nachweis in Form einer Meldebescheinung über den neuen Wohnsitz im Ausland erbringen müssen. Wird aus beruflichen Gründen ein längerer Auslandsaufenthalt notwendig, beispielsweise als Au-Pair oder als Montagearbeiter, müssen Sie eventuell einen Nachweis Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Ausbildungsstätte einreichen, woraus die berufliche Auslandstätigkeit hervorgeht.

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