Was ist ein Nachsendeantrag Formular? Was es kostet die Briefpost an die neue Anschrift weiterleiten zu lassen

Den Post Nachsendeantrag kann man online stellen. Praktische Formulare stehen bereit, um die Nachsendung der Briefpost zu bestellen.

Nachsendeantrag Post – Funktionsweise des Formulars und Konditionen

Post Nachsendeantrag online stellen

Vielen Privatleuten, vor allem jedoch Geschäftsleuten sind die Kosten, die die Deutsche Post AG für den Nachsendeservice erhebt vergleichsweise egal. Umzugserfahrene Personen wissen, wie hilfreich und zuverlässig die Nachsendung der Briefpost funktioniert.

Wie heißt der Nachsendeantrag eigentlich auf Englisch? Die Antwort ist recht einfach: „postal redirection service“ lautet die Bezeichnung für einen Service, der in Deutschland sehr beliebt ist. DHL Zusenden müssen übrigens extra beauftragt werden. Für die Beförderung von Päckchen und Paketen an die neue Adresse erhebt die Deutsche Post AG eine Gebühr von knapp 7 Euro.

Kostenlos ist hingegen die Nutzung der Umzugsmitteilung. Mit diesem Geschäftsmodell verdient die Post Adress Geld. Dem Business liegt der Datenabgleich zwischen jenen zugrunde, die Geschäftspartnern bereits bekannt waren und nun ihren Wohnort ändern. Wer sich registriert oder über den Nachsendeantrag den Gratis-Service in Anspruch nehmen möchte, der nutzt dieses kostenlosen Serviceangebot, das jedoch mit der Nachsendung der Briefpost nicht zu verwechseln ist.

Nachsendeantrag stellen – was ist das und wie funktioniert die Weiterleitung der Deutsche Post?

Definition: Mit Nachsendeantrag ist mehrheitlich der kostenpflichtige Service der Deutschen Post gemeint, bei dem Briefpost, die an eine bisher aktuelle Anschrift gerichtet wurde, automatisiert an eine neue Anschrift weitergeleitet wird.

Dieser Service wird ebenfalls von alternativen Postunternehmen angeboten. Er ist von Privatleuten und Geschäftskunden nutzbar.

Es stehen drei i. d. R. 3 Laufzeiten zur Verfügung. Der Service ist innerhalb Deutschlands nach Zahlung einer einmaligen Kostenpauschale bis zum Laufzeitende kostenlos nutzbar. Postalische Nachsendungen ins Ausland werden zum Teil gebührenfrei abgedeckt, können jedoch in Einzelfällen Mehrkosten verursachen.

Der Begriff „Nachsendeantrag“ ist veraltet. Die offizielle Bezeichnung der Deutsche Post AG lautet ‚Nachsendeservice’. Im Sprachgebrauch üblich ist der Begriff „Nachsendeauftrag“. Historisch stammt der Begriff des Antrags zur Nachsendung aus der Zeit der Bundespost, bei der ein Antrag gestellt werden musste. Im Zuge der Privatisierung des Staatsunternehmens wandelte sich der aus Servicegesichtspunkten der arg behördlich klingende „Antrag“ in einen „Auftrag“.

In den Anfangsjahren der Online Vermarktung der Postnachsendung wurde einige Jahre lang der Begriff „Post Umzugsservice“ verwendet, der jedoch nur den Teil der Nachsendemotivation abdeckt, der mit einem Wohnungswechsel verbunden ist.

Der Nachsendeantrag erstreckt sich jedoch auch auf andere Lebensbereiche, wie z. B. die Postweiterleitung zum Urlaubsort ins Ausland, in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, Kuraufenthalte, längere Abwesenheiten z. B. bei dienstlich motivierten Ortsveränderungen oder im Todesfall oder bei Unternehmensinsolvenzen.

1. Post Nachsendeantrag – was ist das?

Unter einem  millionenfach genutzten Umzugsservice der Deutschen Post, bei der Auftraggeber aus dem privaten oder gewerblichen Umfeld, die Postsendungen automatisiert von der alten Anschrift an eine neue Adresse weiterleiten lassen.

Nachsendeantrag, Nachsendeauftrag oder Nachsendeservice – gemeint ist jeweils das Gleiche. An die alte Anschrift gerichtete Postkarten, Briefe, Warensendungen und Zeitschriften werden – mittels automatischer Neuetikettierung – an die aktuelle Wohn- oder Firmenanschrift gesendet.

Für diesen Service erhebt die Deutsche Post eine geringe Gebühr. Die Post beteiligt Privatleute und Geschäftsleute am Aufwand. Einmalig und volumenunabhängig wohl aber in der Dauer beschränkt, werden die Nachsendungen kostenlos vorgenommen.

Einzige Ausnahme: Päckchen, Pakete werden per Zusatzkosten im deutschen Inhalt nachgesendet. Diesen Service übernimmt DHL. Das Zusatzentgelt kostet je Sendung 6,99 Euro.

Per Sendeantrag nachgesendet werden können: Postkarten, Briefe, Briefsendungen mit Zusatzleistungen (Einschreiben und Nachnahme-Sendungen), Blindensendungen, Bücher- und Warensendungen, Infopost, Streifenbandzeitungen, Zeitschriften in adressierten Hüllen. Telefonisch ist der Nachsendeantrag nicht zu beauftragen. 

2. Warum man auf das Original Formular der Deutschen Post AG achten sollte

Der . Früher war er kostenlos – heute ist er preiswert und sinnvoll.

Alternative Anbieter kombinierten den Umzugsservice der Post mit Nachsendeangeboten von anderen Firmen, z. B. regionalen Postdienstleistern. Diese Vorgehensweise wird als besonders vorteilhaft und wertvoll verkauft, ist in der Praxis mehrheitlich von wenig Mehrwert begleitet.

Deshalb sollen sich Verbraucher am Original orientieren, dass von der Deutschen Post angeboten wird. Die Postangebote sind gut am Logo des NACHSENDESERVICES erkennbar. Auch ein Blick ins Impressum verschafft Klarheit darüber, ob man sich auf einer Seite des ehemaligen Staatsunternehmens befindet oder auf der eines Drittanbieters, der geschickt vorgibt, es handele sich um das gleiche Serviceangebot.

Grundsätzlich gilt: Im Privatbereich bietet die Post keine Laufzeiten an, die teuerer als 35 Euro sind (Stand November 2018).

Postnachsendeantrag bestellen

3. Unterschied zwischen privatem und geschäftlichen Auftrag zur Postnachsendung

Von einer veränderten Situation bei der als auch Firmensitze betroffen sein. Tatsächlich verzichtet niemand wirklich auf die Postweiterleitung bei einer Adressänderung.

Inhaltlich unterscheiden sich die Leistungen des Nachsendeantrags nicht zwischen Privatauftrag und geschäftlichem Auftrag. Die Laufzeitdauer ist gleich und die Arten der Sendungen, die weitergeleitet werden ist ebenfalls gleich.

Allerdings unterscheiden sich die Preise. Das ist nachvollziehbar, da im geschäftlichen Kontext davon ausgegangen werden kann, dass mehr Briefpost weitergeleitet werden muss (z. B. Rechnungen, Mahnungen, Bescheide, etc.)

Auf dem ersten Blick sind die Preisunterschiede groß: Privatkunden zahlen 19,90 Euro pro Monat – Geschäftskunden hingegen 34,90 Euro in der kürzesten Dauer von 6 Monaten. Doch spätestens beim Blick auf den Kostenvergleich über die Dauer von 24 Monaten wird einleuchtend, wie preiswert der Nachsendeauftrag wirklich ist.

Lediglich 35 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) zahlen Gewerbekunden im 24-Monatsvergleich mehr und die Kosten lassen sich obendrein steuerlich geltend machen. 

4. Angaben des Auftraggebers im Nachsendeantrag Online-Formular

: Die Daten des Auftraggebers sind selbstverständlich entscheidend bei einer korrekten Beauftragung des Nachsendeantrags. Wer ihn stellt, sollte auf die Online-Variante zurückgreifen. Auf diese Weise lassen sich Übertragungsfehler vermeiden, die beim handschriftlichen Ausfüllen des Antrags in der Postfiliale vor Ort leicht entstehen können.

Gerade bei komplizierten Namen kann das Lesegerät im Post-Zentrum die Buchstaben ggf. nicht eindeutig identifizieren. Dann kommt es zu Ärger, Beschwerden und Missmut. Hingegen ist die Eingabe per Online-Formularservice eine ‚bombensichere‘ Angelegenheit – im Übrigen auch, was die Recherche betrifft, wo sich der Adress- oder Namenfehler eingeschlichen hat und von wem er verursacht wurde.

Der Kundendienst der Post zeigt sich bei Änderungen an einem bestehenden Nachsendeantrag kulant. So zumindest die allgemeinen Erfahrungen. Werden jedoch wesentliche Änderungswünsche an die Service-Mitarbeiter herangetragen sind die Postkollegen angehalten Kunden auf eine Neuausstellung des Nachsendeantrag zu drängen.

Kleine Zahlendreher oder Buchstabenvertipper lassen sich unkompliziert korrigieren. Beim Antrag der Postnachsendung sollte man sich etwas Zeit nehmen und versuchen Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden. 

5. Kosten weitere Personenangaben – extra Gebühren oder gratis?

Wird ein Nachsendeantrag gestellt, können bis zu 12 Personen gratis angegeben werden.

Das ist besonders interessant für Wohngemeinschaften. Hier gilt: Wohngemeinschaften und Lebensgemeinschaften profitieren ganz erheblich von der Kostenpauschale, die die Deutsche Post einmalig veranschlag, egal wie viele Personen in dem betreffenden Haushalt leben.

Beim Online-Antrag angegeben werden einfach die Anrede, ein Titel (falls gegeben), Vorname und Nachname.

Faires und preisgünstiges Nachsendeangebot. Im Punkt „Weitere Personen“ verfährt die Deutsche Post ähnlich wie die GEZ – der Beitragsservice bei Umzug – eine Wohnung – ein Preis. Egal, wie viele Personen die Leitungen der öffentlich rechtlichen Sender nutzen oder egal wie viele Personen umziehen und den Nachsendeantrag nutzen.

Nach Umzug - neue Adresse mitteilen

6. Bisherige Wohnadresse – neue Adresse nach Umzug

Wer . Die Umzugsmeldung nimmt die Post online entgegen und kombiniert sie mit dem einmaligen Serviceangebot zum Gegenwert einer sehr geringen Gebühr alle Briefsendungen ohne zeitliche Verzögerung an die neue Adresse nachzusenden.

Der Post Umzugsservice ist in Deutschland einzigartig, zuverlässig, millionenfach bewährt und sehr preiswert.

Natürlich bot dieser Service in der Vergangenheit immer wieder Gelegenheiten zum Missbrauch. Insbesondere die Nutzung des Papierformulars und die Einreichung des Antrags in einer örtlichen Postfiliale ließen sich von 20-30 Jahren derart anonym bewerkstelligen, dass der ein oder andere Rachefeldzug auch den Nachsendeantrag beinhaltete.

Diese Zeiten haben sich glücklicherweise geändert und die Zustände sind wesentlich besser, was den Datenschutz und den etwaigen Missbrauch der Nachsendefunktion durch die Post durch Unbefugte betrifft. Nicht zuletzt durch die sicheren Beauftragungsformen im Shop der Deutschen Post und der bewährten Zahlungsarten kann Missbrauch heutzutage fast komplett ausgeschlossen werden.

7. Die kostenlose Option der Umzugsmitteilung der Post nutzen

Die können selbstverständlich sehr individuell vorgenommen werden.

Wer jedoch den Post Nachsendeantrag stellt, könnte der Empfehlung der Deutschen Post folgen und die kostenfreie Option der Umzugsmitteilung nutzen, die vom Tochterunternehmen „Post Adress“ angeboten wird.

Zusätzlich zur Weiterleitung der Briefe und adressierten Sendungen informiert man via Umzugsmitteilungsservice geschäftliche Kontakte über die Umzugshandlung. Allerdings nur jene, die ohnehin bereits über die Kontaktdaten verfügten. Auf diese Weise vermeidet man von vorne herein Fehladressierungen aufgrund von veralteter Datenbestände. Eine sinnvolle Angelegenheit.

8. Zusatzoptionen im Rahmen der Postnachsendebeantragung

: Neben der kostenfreien Zusatzleistung der Umzugsmitteilung bietet die Post im Rahmen der Nachsendeantragstellung weitere Optionen an.

Wer regelmäßig Päckchen und Pakete erhält, kann die Nachsendung dieser Warensendungen veranlassen. Allerdings rechnet der Partner DHL für die Zustellung Extragebühren ab. Und zwar je Sendung knapp 7 Euro.

Das erscheint vergleichsweise teuer, doch ist der Mehraufwand bei einer Nachsendung eines Pakets selbstverständlich weitaus größer als dies im Fall einer – z. B. Postkarte – ist. Wer den Haken „Ja“ bei Zusatzleistungen Päckchen und Pakete macht, der sollte sich das Preis-/Leistungsverhältnis gut angeschaut haben.

Die Bestelladresse (Amazon, eBay, andere) lässt sich vergleichsweise simple über die Online-Kundencenter ändern. Eine Nachsendebeauftragung, die automatisiert die Adresskorrektur vornimmt, ist selten notwendig.