Ummeldungen bei Umzug und neuem Wohnsitz – Diese Fristen gelten in Deutschland und daran muss man denken, wenn man beim Einwohnermeldeamt die Änderung des Wohnsitzes anzeigen will.

Fristgerechte Ummeldung bei Umzug – Was muss man beachten?

frist umzug

Ein Umzug ist lange nicht damit erledigt, dass man die Möbel von Wohung A nach Wohnung B verschafft. Es stehen im Anschluss noch einige Behördengänge an, die man fristgerecht erledigen muss. Die Ummeldung des neuen Wohnsitzes muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen erfolgen, will man nicht ein Bußgeld auferlegt bekommen. Die folgende Ummeldeliste soll Ihnen dabei helfen, dass Sie bei einem Umzug oder Wohnsitzwechsel an alles Wichtige denken.

  1. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt (Frist: innerhalb von zwei Wochen)
  2. GEZ (Frist: Bürgeramt informiert den Beitragservice – Check sinnvoll)
  3. Umzugsmitteilung Arbeitsamt (Frist: Jobcenter will zeitnah informiert werden)
  4. Ummeldung Kfz (Fristen nicht auf die leichte Schulter nehmen, ideal im ersten Monat nach Einzug)
  5. Finanzamt Ummeldung (Frist: zeitnah, besonders bei Zuzug in ein neues Bundesland)
  6. Strom, Kabelanschluss, Festnetz, TV, Internet, DSL (Frist: am besten einen Monat vor Auszug)
  7. Neue Adresse ummelden (Vertragspartner, Institutionen,
  8. Arbeitgeber informieren (Fristempfehlung – innerhalb des ersten Monats nach Einzug)
  9. Krankenkasse informieren (Frist: gleiche Empfehlung bei Arbeitgeber)
  10. Bankverbindung (Frist: gleiche Empfehlung bei Arbeitgeber)
  11. Freunde informieren (Frist: nach Belieben, in Facebook, Xing und Co. Adressdaten aktualisieren).

Beim Einwohnermeldeamt nach dem Einzug in die neue Wohnung ummelden – Verspätungen können Geld kosten

Besonders wichtig ist die Einhaltung von Fristen auch dann, wenn am neuen Wohnort ein Kfz zugelassen werden soll. Die Zulassungsbehörde wird grundsätzlich keine Zulassungen von Autos, Motorrädern oder anderen Kfz erlauben, sofern keine Anmeldung im Zuständigkeitsbereich erfolgt ist. Und nicht zuletzt müssen sich Bürger noch aus einem weiteren Grund bald nach dem Einzug ummelden. Fristen regeln in Deutschland das gesamte Leben der Menschen, daher ist nicht überraschend, dass auch beim Umziehen solche Vorgaben existieren, die nicht sonderlich großzügig bemessen sind.

Wann ummelden? Die Frist für das Ummelden des neuen Wohnsitzes

Ummeldefrist: Den neuen Wohnsitz innerhalb eines Meldebezirks müssen Bürger in Deutschland innerhalb von 2 Wochen nach Einzug ummelden. Die gleiche Frist gilt für die Nebenwohnsitz-Anmeldung sowie für den Zuzug in einen neuen Meldebezirk (neue Stadt, neue Gemeinde) in Deutschland. 

Der zeitliche Vorlauf für die Post Ummeldung (Nachsendeauftrag) beträgt lediglich 5 Arbeitstage.

Fristgerecht und sicher ist eine Ummeldung des Telekom-Festnetz-Anschlusses innerhalb von 4 Wochen vor dem Einzugstermin.

Wenn’s dann doch passiert ist… Frist verpasst? Was tun, wenn die Ummeldefrist überschritten ist?

Für den Fall, dass die Frist beim Ummelden des Wohnsitzes nach einem Umzug abgelaufen ist haben wir ein paar unverbindliche Tipps und Hinweise gesammelt.

Siehe „Frist verpasst bzw. überschritten„ – Ratgeberpunkt 8.

Frist – Wohnsitz-Ummeldung nach dem Auszug

Viele Behörden drücken ein Auge zu, wenn man den Wohnsitzwechsel nicht fristgerecht anmeldet – aber verlassen Sie sich lieber nicht darauf.

Die Ordnungsgelder, die von Seiten des Einwohnermeldeamts angesetzt werden, können im Einzelfall Bereiche von mehreren Hundert Euro erreichen, wenn es sich bei der Verzögerung um mehrere Wochen oder Monate handelt. Vergisst man aber beim Ummelden beim Einwohnermeldeamt die Fristen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass der Gang zum Einwohnermeldeamt schon in verängstigter Vorahnung eines Bußgeldes erfolgen muss.

Seit Ende 2015 sind Privatleute in Deutschland gezwungen, bei der Wohnsitz-Ummeldung auch einen Nachweis des Vermieters mit dem genauen Einzugsdatum einzureichen. In der Praxis wird die bundesweite Regelung regional recht unterschiedlich gehandhabt. So sind/waren in Berlin die Bürgerämter teilweise derart überlastet, dass bereits ein Termin beim Einwohnermeldeamt für die Einreichung des Anmeldeformular der Gemeinde oder Stadt mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann/konnte. Das Thema der Wohnsitz-Ummeldung sollte dennoch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. So hat der Gesetzgeber auch die verspätete Änderungsmeldung des Zweiwohnsitzes mit den gleichen Bußgeldregeln belegt.

Tipp: Auf das Datum der Wohnungsgeberbestätigung achten

An der Wohnungsgeberbestätigung führt kein Weg vorbei. Weicht das Einzugsdatum einige Wochen oder gar Monate vom bescheinigten Datum des Vermieters ab, sollte man sich gute Gründe überlegen, warum die Wohnsitz-Änderung derart verspätet erfolgt. Eine Garantie ist das freilich nicht, dass der Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt auf ein Bußgeld verzichtet, doch bei stichhaltigen Begründungen, ggf. sogar in Verbindung mit Nachweisen (z. B. Auslandsaufenthalt o. ä.) stehen die Chancen für ein mildes Vorgehen besser, als bei der persönlichen Einstellung: “Interessiert mich nicht!”

Ein Aufruf zum Flunkern soll dies aber dennoch nicht sein. Die eingangs genannten Gründe sollten ausreichen, um zu erkennen, dass es ausgesprochen ratsam ist, die genannten Fristen einzuhalten. Außerdem lassen die meisten Behörden heutzutage meist doch eher Gnade vor Recht ergehen, weil die verspätete Wohnsitz-Anmeldung ohnehin vor allem zu Lasten des Behördenbesuchers gehen wird.

Was generell bei Ummeldungen zu beachten ist, haben wir in einem Ratgeber zusammengefasst. Ab wann kann kann man sich ummelden? Kann man sich bereits vor dem Einzug ummelden beim Bürgeramt. Was man beim Ummelden nach dem Einzug beachten sollte.

Frist: Ummelden Termine Bürgeramt

Welche Fristen bei der Wohnsitzummeldung eingehalten werden müssen – Ummeldungen bei Wohnungswechsel

Wissenswertes zur Ummeldung – Frist der amtlichen Umzugsmitteilung

  1. Die Ummeldung des Wohnsitzes ist in den meisten Gemeinden kostenfrei. Trotzdem empfiehlt es sich sicherheitshalber einen Betrag von etwa 20 Euro mitzuführen. In der Regel kann eine unter Umständen anfallende Gebühr aber auch bargeldlos bezahlt werden.
  2. Entgegen vieler veralteter Informationen, die sich noch im Web finden lassen, müssen Sie sich innerhalb von einer Frist von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung umgemeldet haben. Ansonsten drohen Ordnungsstrafen.
  3. Die Ummeldung muss nicht persönlich erfolgen. Eine Vollmacht berechtigt anderen Personen das für Sie zu übernehmen. Hier müssen Sie aber an entsprechende Nachweise und Dokumente denken.
  4. Finden Sie online Ummeldeformulare bei Ihrer neuen Gemeinde, drucken Sie sie aus und füllen Sie sie vor dem Behördengang aus. Das spart einiges an Zeit im Amt und reduziert zudem die Wartezeit für andere Personen.
  5. Eine Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes (Wohnung oder Haus) ist mittlerweile nicht mehr erforderlich. Das übernimmt das Einwohnermeldeamt automatisch.
  6. In manchen Fällen lässt sich beim Bürgeramt auch eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren vornehmen. Prüfen Sie, ob das möglich ist. Das erspart Ihnen den Gang zum Kfz-Zulassungsamt.
  7. Nehmen Sie die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit der Wohnsitz-Ummeldung vor, ist die Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung notwendig.

Ummeldungen nach Umzug – Frist der Änderungsmeldung

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Gründe für Adressummeldungen gibt es reichlich. Die Liste reicht von schönen Ereignissen wie einer Hochzeit oder einem Immobilienerwerb bis hin zu weniger erfreulichen Ereignissen (Scheidung, Hausverkauf, Todesfall).

Glücklicherweise ist die Anzahl der dringenden Ummeldungen nach einem Ortswechsel überschaubar. Es gibt weitere gute Nachrichten: Auch die Kosten für eine Wohnsitz-Ummeldung schmälern den Geldbeutel nicht. Tatsächlich entstehen in der Regel keine Ummeldekosten und Sie können sich innerhalb der vorgegebenen, einzuhaltenden Zeitspanne gebührenfrei ummelden. Nur wenn Sie diese verstreichen lassen, drohen Kosten auf Sie zuzukommen, denn der Verzug kann mit einer Ordnungsstrafe geahndet werden.

Nichtsdestotrotz gilt es bei den Ummeldungen ein paar Dinge zu beachten. Auf welche Aspekte nach dem Umziehen in Bezug auf Ummeldungen geachtet werden sollte, haben wir hier zusammengefasst.

Generell gilt das mit allen behördlichen Ummeldungen und Anmeldungen nicht zu lange gewartet werden sollte. In Bezug auf die (veraltet polizeiliche Ummeldung) gilt die Zeitspanne von zwei Wochen nach dem Einzugstag in die neue Wohnung. Andere Behörden nehmen es mit der Adressänderung nicht ganz so streng. Beispielsweise ist es für das Jobcenter primär entscheidend mit dem Kunden in Kontakt zu bleiben.

Bei allen Aspekten einer Wohnsitzänderung hat sich jedenfalls die Nutzung von Checklisten bewährt, die im pdf-Format online kostenlos zum Download angeboten werden.

In Bezug auf die anstehenden Ummeldungen bei einem Ortswechsel finden sich hier noch drei Ratschläge:

Tipps:

  1. Wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks die Wohnung umziehen, können Sie u. U. auch gleich Ihr Auto ummelden. In diesem Fall sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mitbringen sowie mit einer Gebühr von ca. 15 Euro rechnen. Ob die KFZ-Ummeldung beim Bürgeramt möglich ist und wie hoch die Kosten sind, sollten Sie vorher telefonisch erfragen.
  2. Sollten Sie bisher keinen Reisepass besitzen, ist die Ummeldung eine gute Gelegenheit diesen ebenfalls zu beantragen. Hierzu benötigen Sie ein geeignetes Passfoto und einen ausgefüllten Antrag. Gebühren können Sie ebenfalls telefonisch erfragen. Gleiches gilt für die Verlängerung Ihres Personalausweises.
  3. Weitere Anträge, die Sie unter Umständen stellen können sind: Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges, Bewohnerparkausweise, Ersatz- oder Erstausstellung von Lohnsteuerkarten und Erziehungsgeld.

8 Replies to “Ummeldung Frist bei Umzug oder Wohnsitzänderung beim Einwohnermeldeamt”

  • Andreas Helmut says:

    Nach unserem Umzug vergaß ich die Ummeldung. Ihr Artikel war ein Lebensretter! Dank der klaren Zwei-Wochen-Frist konnte ich rechtzeitig handeln. Die übersichtliche Aufstellung war sehr hilfreich. Jeder Umziehende sollte diesen Artikel lesen. Herzlichen Dank!

  • Anita Kafe says:

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Umzug. Gut zu wissen, dass es eine Frist von zwei Wochen für die Ummeldung gibt. Ich werde probieren direkt nach dem Umzug in die neue Mietwohnung einen Termin zu bekommen.

  • Konstanze Kaiser says:

    Hi, ich bin ein großer Fan deiner Schreibweise. Bitte mehr Artikel dieser Qualität. Viele Grüße

  • Fritz Koch says:

    Dieser Beitrag hat mir geholfen, eine klare Vorstellung von diesem Thema zu bekommen. Vielen Dank für die Klarheit!

  • Manfred Zimmermann says:

    Dieser Blog ist mein Go-to-Ort für Informationen zu diesem Thema. Danke, dass du ihn betreibst.

  • Manfred Schwarz says:

    Dein Blog ist eine Fundgrube an wertvollen Informationen. Ich bin froh, dass ich ihn gefunden habe.

  • Christa Wagner says:

    Dieser Beitrag hat meine Fragen vollständig beantwortet. Ich schätze das wirklich.

  • Anneliese Herrmann says:

    Servus, ich freue mich immer auf deine Beiträge. Bitte mach weiter so! Viele Grüße

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