Adressänderung bei Umzug anzeigen – Umzugsmitteilung Formular nutzen

Eine Umzugsmeldung sollte viele Kontakte erreichen. An wen sich eine Umzugsmitteilung richtet ist individuell.

Formulare zur Umzugsmitteilung werden von der Post AG angeboten.

Adressänderung

An wen sich das Formular einer Umzugsmitteilung richten sollte

Umzugsmeldungen sind so individuell, wie es Umzüge im Allgemeinen sind. Dennoch gibt es ein paar generelle Anlaufstationen bzw. Stellen, die besonders häufig informiert werden. Innerhalb welcher Frist dies geschieht, ist maßgeblich davon abhängig welche Laufzeit bei der Nachsendung der Briefpost gewählt wurde.

Auf der Hand liegt: Sparfüchse mit einer Beauftragungsdauer von nur 6 Monaten haben es erfahrungsgemäß eiliger dabei, über die Anschriftenänderung zu informieren.

Neben den Klassikern, die über die veränderte Wohnsituation informiert werden sollten, gehören natürlich das Gemeindeamt, die GEZ, das Finanzamt sowie alle behördlichen Stellen, die ggf. Sozialleistungen bereitstellen (Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Jobcenter, Bafög, Sozialamt, Kfz-Zulassungsstelle).

Benachrichtigt werden sollten das Finanzamt, der Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger sowie die Krankenkasse. Unter Umständen gesellen sich noch die Künstlersozialkasse, die Schulbehörde (Kindergarten) oder Aus- und Weiterbildungseinrichtungen hinzu.

Während die Ummeldung des Wohnsitzes in der Regel kostenlos ist, werden bei einer Adressänderung in Zulassungspapieren häufig Gebühren erhoben. Für Privatleute ist die Adressaktualisierung meistens überschaubar kostengünstig. Im Fall von Körperschaften des Privatrechts kann die Umzugsmitteilung durchaus mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden sein.

Das gilt zum Beispiel für die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren eines Firmenwagen, der einer Kapitalgesellschaft gehört (GmbH, Aktiengesellschaft). Hierzu muss als Voraussetzung zunächst der veränderte Firmensitz notariell beurkundet und im Handelsregister aktualisiert werden. Erst dann ist die Adressänderung in den Zulassungsunterlagen möglich.

Umzugsmitteilung: Eine Begriffsdefinition

Eine Umzugsmitteilung ist eine aktive privat oder gewerblich motivierte Änderungsmeldung einen Wohnort oder Firmensitz betreffend.

Die Umzugsmitteilung muss behördlich innerhalb von Fristen mitgeteilt werden (Wohnsitzummeldung) oder bezieht Adressänderungsmitteilungen an Vertragspartner, Ämter, Institutionen, Arbeitgeber, Geschäftspartner sowie das private und familiäre Umfeld mit ein.

Mitteilung über die veränderte Adresse idealerweise bereits in der Umzugsphase bekanntgeben

Einige Umzugsmitteilungen erlauben keinen Aufschub. Dazu gehört die amtliche Wohnsitz-Ummeldung innerhalb der ersten beiden Wochen nach dem Einzugsdatum. Andere Adressänderungen lassen sich praktischerweise per Online-Formular vornehmen, z. b. bei Telefon- und Internet-Providern. Versorger (Strom) und Lieferanten (Internet, TV, Gas, Wasser) gilt es frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Das gilt auch für die Müllentsorgung, die erfahrungsgemäß bei den Planungsschritten eines Umzugs gerne übersehen wird. Vor diesem Hintergrund wird hier ein Umzugsmitteilung-Formular kostenlos als pdf zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus stehen Umziehenden kostenlose Mustervorlagen zur Verfügung, mit deren Hilfe Vertragspartner und Institutionen über den Wohnungswechsel benachrichtigt werden können. In jedem Fall ist es sinnvoll, die Nachbarn zu unterrichten und den Arbeitgeber wissen zu lassen, dass ein Ortswechsel vorgenommen wurde.

Verschiedene Umzugsmeldungen erfolgen automatisch. Das gilt z. B. für die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes beim zuletzt zuständigen Einwohnermeldeamt. Auch wird der GEZ (Beitragsservice) die neue Adresse mitgeteilt. Eine gesonderte Übermittlung der Wohnverhältnisse ist dennoch empfehlenswert. Auch hier stehen im Web Formulare zur Verfügung, die die Umzugsmitteilung per Web an die GEZ entgegen nehmen.

Einige amtliche Adressänderungen sind zwar zeitlich unkritisch, dennoch von Bedeutung. Diesbezüglich leistet der Post Nachsendeauftrag wertvolle Dienste. Er sorgt dafür, dass Bürger und Gewerbetreibende nach dem Ortswechsel erreichbar bleiben.

Es ist sinnvoll, den Nachsendeservice der Post zu nutzen. Nebenbei ist er außerordentlich günstig, zuverlässig und die wohl alternativloseste Dienstleistung im Bereich der Adressänderung im Fall eines Umzugs.

Umzugsmitteilung per Formular nehmen bereitwillig entgegen:

Finanzamt (Elster), Krankenversicherer (AOK, BKK, Barmer, Techniker Krankenkasse) Vereine, Stiftungen, Parteien, Verbände, Automobilclubs (ADAC), Handelsregister, Kindergeldkasse, Telekommunikationsanbieter (1&1, Telekom, o2, Vodafone) Ärztekammer, Banken- und Kreditinstitute (Sparkassen, Volksbanken, Commerzbank, Deutsche Bank), Kabelnetzanbieter (Kabel Deutschland, Unitymedia, Pyur), Energieversorger (Yello Strom, E.ON, RWE),Versicherungen (Allianz, Ergo, D.A.S., Axa), Familienkasse, Leasinggeber (Audi, VW, Mercedes, BMW, Opel, Ford, Renault), Grundbuchamt, Jugendamt, Knappschaft, Paypal, eBay, Xing, Online-Shops, Lebensversicherungen, Bausparkassen, Gewerkschaften, Bahn (Bahncard), Sky, Reiseveranstalter, Hilfsorganisationen (Ärzte ohne Grenzen), etc.

Die Adressänderung mitzuteilen ist sinnvoll. Tausende Zusendungen werden täglich fehlgeleitet, weil die Postadresse veraltet ist. Dem kann man aktiv entgegen wirken und Kontakte auf die neue Anschrift nach einem Umzug hinweisen.

Übrigens: Wer Angaben zur veränderten Adresssituation macht, leistet damit nebenbei einen aktiven und wertvollen Beitrag zum Umweltschutz (Vermeidung von Altpapier).

Rücksendung

Der Post die Umzugsmitteilung bekannt geben – eine kostenlose Option mit reichlich Vorteilen

Während die Umzugsmeldung bei Post und Telekom sowie beim Meldeamt naheliegend ist, sind andere Stellen, die man über die Adressänderungen unterrichten sollte, nicht so offensichtlich.

Des ungeachtet macht es Sinn, die Veränderung kund zu tun und die neue Adresse zu übermitteln. Vor diesem Hintergrund bietet die Deutsche Post einen kostenlosen Service der Adressübermittlung an. Passenderweise nennt sich dieser „Umzugsmitteilung“ und wird von der Tochter ‚Post Adress’ offeriert.

Wer also im Rahmen seiner Online-Beauftragung des Post Nachsendeservices gleichzeitig auch Firmen und Institutionen verständigen will, der kann mit der Option „Umzugsmitteilung“ den Post Service nutzen. Die Post verweist ausdrücklich darauf, dass dieser Gratisservice nur von Vertragspartnern genutzt werden kann, denen die bisherige Anschrift des Umgezogenen bereits vorliegt.

Das schützt vor Missbrauch, z. B. bei einem etwaigen Ansinnen die frischen Umzugsadressen für Zwecke der Neukundengewinnung zu missbrauchen. Eine Umzugsmeldung an die Post Adress unterbindet das und ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll.

Das Formular der Umzugsmitteilung, das im Rahmen des Post Nachsendeservices bereitgestellt wird, braucht nicht extra ausgefüllt zu werden. Durch Anklicken der gebührenfreien Option wird im Online-Shop der Deutschen Post die Umzugsmitteilung automatisch aktiviert. Die veränderte Wohnanschrift wird auf diese Weise in die Umzugsdatenbank übertragen und dient bei Bedarf der Adressaktualisierung durch Vertragskunden der Post Adress.

Post Umzugsmitteilung

Die Unterschiede zwischen Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung liegen auf der Hand. Entscheidende Hinweise auf die unterschiedlichen Funktionen liefern bereits die Bezeichnungen, die die Deutsche Post für unterschiedliche Dienstleistungen gewählt hat.

Zum einen werden – kostenpflichtig nach Zahlung einer einmaligen Aufwandspauschale – Briefsendungen weitergeleitet, die aus Unkenntnis der Adressänderung an die bisherige Adresse gerichtet waren. Zum anderen verhindert die kostenlose Option ‚Umzugsmitteilung‘ der Post Adress eine Fehlleitung postalischer Zusendungen -> bevor diese überhaupt auf den Weg geschickt werden.

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