Wohnsitzabmeldung – wann notwendig?

Wann eine Wohnsitzabmeldung vorgenommen werden muss – wie eine Adresse amtlich bei Umzug abgemeldet wird

Die Pflicht zur Abmeldung erstreckt sich auf wenige Fälle. Die sollten allerdings nicht auf die leichte Schulter genommen werden, z. B. bei einem Wegzug ins Ausland.

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland abmelden muss

Wenn jemand innerhalb Deutschlands umzieht, braucht diese Person sich nicht abzumelden. Dies erfolgt automatisch, wenn die Person ihren neuen Wohnsitz anmeldet.

Lediglich bei einem Umzug ins Ausland, im Fall einer Obdachlosigkeit oder wenn eine Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) ersatzlos aufgegeben wird, müssen sich Bürger innerhalb von zwei Wochen abmelden.

Beziehen Bürger in Deutschland einen Nebenwohnsitz, so muss bei der Meldebehörde der Hauptwohnsitz abgemeldet werden. In Deutschland ist es nicht zulässig, an einem Wohnort gemeldet zu sein, an dem man nicht lebt. Liegt ein solcher Fall vor, muss dieser gemeldete Wohnsitz abgemeldet werden.

Abmelden müssen sich Personen, die:

  1. ihren Wohnsitz zukünftig im Ausland haben
  2. obdachlos werden
  3. einen Zweitwohnsitz aufgeben
  4. keine Wohnung bewohnen, in der sie als wohnhaft amtlich gemeldet sind
  5. vorübergehend in Deutschland lebten und wieder in ihre Heimat zurück gehen (im Rahmen eines Praktikums, Au-Pair-Jahr, Militärdienst, etc.)

Im Meldegesetz steht wortwörtlich: „Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.“

Wohnsitzabmeldung

Abmeldung Einwohnermeldeamt

  1. Weitere Details zur Wohnsitzabmeldung bzw. behördlichen Adressabmeldung – Familien können für die Abmeldung ein gemeinsames Formblatt verwenden (ab 4 Personen ist ein weiteres Formular notwendig)
  2. Bei Minderjährigen (bis 16 Jahre) muss diejenige Person das Abmeldeformular unterschreiben, die der minderjährigen Person das Wohnrecht gab.
  3. Die Abmeldung kann per Post an das Einwohnermeldeamt geschickt werden. Zusätzlich zum unterschriebenen und ausgefüllten Abmeldeformular muss dem Brief eine Kopie des Personalausweise oder eines Reisepasse beiliegen.
  4. Ein Reisepass oder Personalausweis muss auch bei der persönlichen Abmeldung vorgelegt werden.
  5. Wer persönlich eine Abmeldung im Bürgeramt vornimmt, erhält die Abmeldebestätigung sogleich. Im Fall einer Wohnsitzabmeldung per Post kann die postalische Zusendung bis zu vier Wochen dauern. Die Meldebestätigung ist wichtig, beispielsweise im Fall einer vorzeitigen Kündigung von Vertragsverhältnissen (Telekom Sonderkündigungsrecht, Strom, Kabelanschluss abmelden, etc.)
  6. Wer als deutscher Staatsbürger im Ausland seinen Ausweis verliert und Ersatz über die Botschaft beantragen muss, sollte die besagte Abmeldebestätigung vorlegen können.
  7. Erfüllen Sie die Voraussetzungen sich abmelden zu müssen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Die Bußgeldhöhen bei einer Überschreitung der Frist sind gleich denen, einer nicht rechtzeitigen Wohnsitz-Anmeldung.
  8. Mitteilungspflicht für Wohnungswechsel: Beachten Sie, dass Sie möglicherweise die Pflicht haben, Ihren Wohnungswechsel auch anderen Behörden zu melden (zum Beispiel den Gewerbebehörden, dem Arbeitsamt oder der Kfz-Zulassungsbehörde).
  9. Wenn Sie ins Ausland wegziehen, wird Ihre neue Adresse im Ausland im Melderegister gespeichert, damit man Sie im Vorfeld von Wahlen kontaktieren kann. Diese Angabe ist jedoch nicht verpflichtend erforderlich.
  10. Ist man nicht in Deutschland gemeldet, z. B. weil man seinen Sitz ins Ausland verlegt hat, besteht eine Meldepflicht nach Ablauf von drei Monaten. Kommt man also wieder nach Deutschland zurück, nachdem man aufgrund eines Wegzugs ins Ausland keinen aktuelle gemeldeten Wohnsitz hierzulande hat, ist die Frist für einen unangemeldeten Aufenthalt nach 3 Monaten abgelaufen.
Einwohnermeldeamt

Wohnsitzabmeldung – Geringerer Aufwand seit 2004

Veränderungen hat es dahingehend gegeben, wann sich Bürger beim Einwohnermeldeamt abmelden müssen. Wer im Inland nur über einen einzigen Wohnsitz verfügt und diesen aus beruflichen oder anderen Gründen wechselt, muss sich seit Sommer 2004 nicht mehr bei der vormals zuständigen Meldebehörde abmelden.

Hier reicht es aus, sich bei Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort anzumelden. Die Mitteilung über den Wohnortswechsel erfolgt dann zwischen den verschiedenen Behörden. So ersparen sich Bürger seit einigen Jahren wenigstens einen der zeitraubenden Behördengänge.

Diese Neuregelung stellt natürlich auch für die Behörden eine Entlastung dar, denn vielerorts war der zeitliche Aufwand für die Mitarbeiter durchaus beträchtlich.

Die vereinfachte amtliche Abmeldung entlastet Bürger und Mitarbeiter auf dem Einwohnermeldeamt. Zur allgemeinen Erleichterung trägt selbstverständlich die Neuregung des Meldegesetzes in Deutschland bei, das am 1. November 2015 erstmals bundesweit in Kraft trat.

Nichtsdestotrotz sind Behördengänge nach wie vor zeitintensiv. Jeder Zehnte braucht für den Amtsgang mehr als drei Stunden – im Schnitt sind es fast zwei Stunden, wie die Bitkom Anfang August 2018 veröffentlichte.

Gut, wer sich diese Geduldsprobe dort erspart, wo es nicht erforderlich ist, indem man sich im Web vorab über die Notwendigkeit einer „Wohnsitzabmeldung“ informiert. Die Bürgerämter arbeiten flächendeckend noch längst nicht so beschleunigt wie das z. B. bei der Kfz-Abmeldung in den Zulassungsstellen mittlerweile der Fall ist. Im Schnitt benötigt ein Amtgang lt. Bitkom inkl. Anfahrt 114 Minuten.

Deshalb fordert der Bitkom-Präsident Achim Berg. „Ziel muss sein, den Amtsgang möglichst ganz abzuschaffen. Vorbild für Deutschland könnte in dieser Hinsicht Dänemark sein. Dort gibt es längst digitale Bürgerämter, sodass man das meiste einfach online von zu Hause aus erledigen kann. Die Digitalisierung der Verwaltung ist neben dem Aufbau von Gigabitnetzen die Grundlage für ein digitales Deutschland.“

Checkliste Adresse ummelden – Adressänderungsmitteilung bei Umzug

Abmeldeformulare und Informationen online besorgen – vorab ausfüllen

Anders jedoch sieht die Sache aber etwa dann aus, wenn Bürger neben dem eigentlichen Hauptwohnsitz auch über einen Nebenwohnsitz verfügen. Steht ein Umzug zurück in die so genannte Hauptwohnung bevor, müssen sich die Bürger wie gehabt beim Einwohnermeldeamt abmelden.

An die Abmeldung müssen oder sollten auch jene Personen denken, die einen Umzug ins Ausland vor sich haben. Auch in solchen Fällen ist es erforderlich, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden.

Die notwendigen Formulare für die Durchführung der Abmeldung sind heute mit wenigen Klicks per Internet verfügbar. Als Anlaufstellen stehen Interessenten wahlweise die bekannten Suchmaschinen zur Seite. Andererseits sind die meisten Städte und Gemeinden mit einem eigenen Online-Auftritt im Web vertreten und bieten die Abmeldeformulare im Download-Bereich an.

Abmeldebescheinigung für Wahlrecht und Behördengänge im Ausland mitunter wichtig

Bevor Bürger aufgrund einer beruflichen Tätigkeit im Ausland ihren deutschen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt dauerhaft abmelden, sollten sie sich diesen Schritt genau überlegen. Einen schlichten Nebenwohnsitz können Bürger in Deutschland nicht führen.

Soll ein Wohnsitz in der Heimat behalten werden, muss dies der Hauptwohnsitz sein, während der Wohnsitz im Ausland im Gegenzug als Nebenwohnsitz angemeldet werden muss. Seinen Hauptwohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden zu wollen, hat noch in einem anderen Zusammenhang Folgen.

Vor Wahlen müssen Deutsche im Ausland einen entsprechenden Antrag stellen. Wer seinen Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland hat, behält normalerweise das so genannte automatische Wahlrecht.

Im voraus behördlich bei Umzug ummelden?

Wann eine Wohnsitzänderung in Deutschland frühestens erfolgen kann

Offizielle Regelung zur Vorab-Ummeldung

Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Anmeldung, Abmeldung

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Kann man sich vorab amtlich ummelden?

Nein, das ist nicht möglich.

Seit der Verschärfung der Meldegesetz-Bestimmungen legt der Gesetzgeber großen Wert auf das Einzugsdatum. Vor diesem Hintergrund muss das Einzugsdatum mit einer Bescheinigung dokumentiert werden. Eine Wohnsitzummeldung vor dem Einzugsdatum ist nicht möglich.

Aus diesem Grund ist der angegebene Einzugstermin auf der Vermieterbescheinigung (alternativer Begriff ist „Wohnungsgeberbestätigung“) entscheidet. Das Datum definiert den Zeitpunkt der Wohnsitzänderung.

Vom Datum abhängig ist die Einhaltung von Ummeldefristen. Diese betragen 2 Wochen nach dem Einzug. Im Fall einer Wohnsitzabmeldung gilt hingegen eine Vorlaufzeit von 1 Woche vor dem Auszugstermin.

Wo man sich im Vorfeld eines Wohnungswechsels ummelden kann

Die postalische Ummeldung bei der Deutschen Post ist beim Post Nachsendeauftrag an keinem Beauftragungsvorlauf gebunden. Mindestens 5 Werktage sollte man den Kollegen der Post Vorlaufzeit geben. Der Auftrag zur Postweiterleitung kann selbstständig auch viele Wochen früher erfolgen. Entscheidend ist das Datum, ab wann die Wirksamkeit erfolgen soll. Gleiches gilt für die Ummeldung des Telekom-Anschlusses.

Ummeldungen in Form von Adressänderungs-Mitteilungen können selbstverständlich im Vorfeld vorgenommen werden und sind unabhängig von der behördlichen Umzugsmeldung. Hierfür stellt z. B. die GEZ (Beitragsservice) Änderungsformulare online zur Verfügung.

Bedeutend und ausschlaggebend für steuerliche Aspekte, Versicherungen, dem Bezug von Sozialleistungen, städtischen Gebühren, etc. ist immer der Tag des Wohnungseinzugs.

Preise Nachsendeservice

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